Das Wichtigste in Kürze
- Welche Versicherung bei Diebstahl zahlt, hängt davon ab, was gestohlen wurde. Eine eigene Diebstahlversicherung gibt es nicht, der Schutz steckt in verschiedenen Policen.
- Einbruch in die Wohnung deckt die Hausratversicherung, den Diebstahl des Autos die Teilkasko.
- Fahrräder sind über die Hausrat oder eine eigene Fahrradversicherung geschützt, hochwertige Wertsachen über eine Wertsachenversicherung.
- Wichtig ist überall der Nachweis: Anzeige bei der Polizei, Belege und eine Dokumentation der gestohlenen Gegenstände.
Wird etwas gestohlen, fragt man sich schnell: Zahlt das überhaupt eine Versicherung? Die Antwort lautet meist ja, aber je nach Gegenstand ist eine andere Police zuständig. Dieser Überblick zeigt, welche Versicherung bei welchem Diebstahl greift und worauf es im Schadenfall ankommt.
Diebstahl aus der Wohnung: die Hausratversicherung
Wird in Ihre Wohnung oder Ihr Haus eingebrochen und etwas gestohlen, ist die Hausratversicherung zuständig. Sie ersetzt gestohlene Einrichtung, Elektronik, Kleidung und vieles mehr zum Neuwert. Voraussetzung ist in der Regel ein nachweisbarer Einbruch, also Spuren von Gewalt. Einfacher Diebstahl ohne Einbruch ist meist nicht gedeckt. Für Wertsachen gelten oft Entschädigungsgrenzen.
Diebstahl des Autos: die Teilkasko
Wird Ihr Auto gestohlen, zahlt die Teilkasko, und damit auch die Vollkasko, die sie einschließt. Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert. Auch fest verbaute Teile und mitversichertes Zubehör sind oft abgedeckt. Bei einem Teilediebstahl, etwa der Räder oder des Navigationssystems, greift die Teilkasko ebenfalls. Lose Gegenstände im Auto sind dagegen Sache der Hausratversicherung.
Diebstahl von Fahrrad und Wertsachen
Beim Fahrrad haben Sie die Wahl zwischen der Hausratversicherung mit Fahrradschutz und einer eigenen Police. Die Details dazu lesen Sie im Ratgeber zur Fahrrad-Diebstahlversicherung. Teure Wertsachen wie Schmuck, Uhren oder Sammlerstücke lassen sich über eine Wertsachenversicherung absichern, wenn sie die Grenzen der Hausratversicherung übersteigen.
| Gestohlen wird | Zuständige Versicherung |
|---|---|
| Einrichtung, Elektronik (Einbruch) | Hausratversicherung |
| Auto oder Autoteile | Teilkasko |
| Fahrrad | Hausrat oder Fahrradversicherung |
| Schmuck, hohe Wertsachen | Wertsachenversicherung |
| Reisegepäck | Reisegepäckversicherung |
Den passenden Diebstahlschutz finden
Vom Hausrat bis zur Wertsachenversicherung: Vergleichen Sie die Tarife und schließen Sie Ihre Lücken gegen Diebstahl.
Was im Schadenfall zählt
Egal welche Versicherung greift, ohne Nachweis wird es schwierig. Erstatten Sie bei jedem Diebstahl Anzeige bei der Polizei, das ist meist Voraussetzung für die Erstattung. Bewahren Sie Kaufbelege und Seriennummern auf und erstellen Sie am besten schon vorab eine Liste oder Fotos Ihrer wertvollen Gegenstände. So können Sie im Ernstfall belegen, was gestohlen wurde, und bekommen Ihr Geld schneller.
Eine Inventarliste erspart viel Ärger
Im Diebstahlfall scheitert die Erstattung selten an der Versicherung, sondern am Nachweis. Wer Jahre nach dem Kauf belegen soll, welche Elektronik oder welcher Schmuck weg ist, tut sich schwer. Legen Sie deshalb eine Liste Ihrer Wertgegenstände mit Fotos und Belegen an. Das kostet einmal eine Stunde und zahlt sich im Ernstfall aus.

