Vorsorge

Pflegegrade 2026:Tabelle mit Pflegegeld, Sachleistungen & Punkten

Pflegerin unterstützt eine ältere Frau liebevoll zu Hause
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Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt fünf Pflegegrade – der Medizinische Dienst vergibt sie anhand eines Punktesystems (12,5 bis 100 Punkte) beim Begutachtungstermin.
  • Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2: von 347 Euro (PG 2) bis 990 Euro (PG 5) im Monat.
  • Wer einen Pflegedienst nutzt, bekommt stattdessen die höhere Pflegesachleistung (796 bis 2.299 Euro) – eine Kombination beider ist möglich.
  • Die Beträge sind 2026 unverändert gegenüber 2025; die nächste Erhöhung ist frühestens zum 1. Januar 2028 vorgesehen.

Pflegegrade 2026: Tabelle mit allen Leistungen

Die wichtigsten Geldleistungen der Pflegeversicherung nach Pflegegrad (Stand 2026, monatliche Beträge):

Pflegegrad Punkte Pflegegeld Pflegesachleistung Entlastungsbetrag
Pflegegrad 1 12,5 – < 27 – – 131 €
Pflegegrad 2 27 – < 47,5 347 € 796 € 131 €
Pflegegrad 3 47,5 – < 70 599 € 1.497 € 131 €
Pflegegrad 4 70 – < 90 800 € 1.859 € 131 €
Pflegegrad 5 90 – 100 990 € 2.299 € 131 €

Pflegegrad 1 ist ein Sonderfall: Er bringt kein Pflegegeld und keine Sachleistung, aber den Entlastungsbetrag von 131 Euro sowie Zuschüsse etwa für Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung. Erst ab Pflegegrad 2 fließen die eigentlichen Pflegeleistungen.

Infografik: Pflegegeld je Pflegegrad 2026 von 347 bis 990 Euro
Das monatliche Pflegegeld steigt von 347 Euro bei Pflegegrad 2 auf 990 Euro bei Pflegegrad 5 (Stand 2026).

Pflegegeld oder Sachleistung – oder beides?

Sie haben die Wahl. Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege zu Hause übernehmen – frei verwendbar. Die Pflegesachleistung ist höher, geht aber direkt an einen zugelassenen Pflegedienst und rechnet dessen Einsätze ab. Wer beides mischt (Angehörige plus Pflegedienst), nutzt die Kombinationsleistung: Der in Anspruch genommene Sachleistungsanteil wird prozentual vom Pflegegeld abgezogen. Beispiel: Werden 40 Prozent der Sachleistung genutzt, bleiben 60 Prozent des Pflegegeldes.

Über die Tabelle hinaus: weitere Ansprüche

  • Verhinderungspflege: Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson ausfällt – seit der Reform mit der Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengefasst.
  • Kurzzeitpflege: vorübergehende vollstationäre Pflege, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt.
  • Pflegehilfsmittel: bis zu 42 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (Handschuhe, Betteinlagen).
  • Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro Zuschuss je Maßnahme, etwa für einen barrierefreien Umbau.
  • Zuschlag im Heim: Leistungszuschläge zum Eigenanteil, die mit der Verweildauer im Pflegeheim steigen.

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Wie der Pflegegrad ermittelt wird

Den Pflegegrad bestimmt der Medizinische Dienst (bei Privatversicherten Medicproof) mit dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Bewertet wird die Selbstständigkeit in sechs Modulen – Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Alltagsgestaltung. Aus den gewichteten Punkten (12,5 bis 100) ergibt sich der Pflegegrad. Wie Sie den Antrag stellen und was im Gutachten zählt, lesen Sie auf unserer Seite zur Pflegeversicherung.

Häufige Fragen zu den Pflegegraden 2026

Wie viel Pflegegeld gibt es 2026 pro Pflegegrad?

Pflegegrad 2: 347 Euro, Pflegegrad 3: 599 Euro, Pflegegrad 4: 800 Euro, Pflegegrad 5: 990 Euro im Monat. Pflegegrad 1 bringt kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 Euro. Die Beträge sind gegenüber 2025 unverändert.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, wenn Angehörige pflegen. Die Pflegesachleistung ist höher und geht direkt an einen ambulanten Pflegedienst. Beides lässt sich als Kombinationsleistung anteilig mischen.

Steigt das Pflegegeld 2026?

Nein. 2026 bleiben Pflegegeld und Sachleistungen auf dem Niveau von 2025. Die letzte Erhöhung gab es zum 1. Januar 2025 (+4,5 Prozent), die nächste Dynamisierung ist frühestens zum 1. Januar 2028 vorgesehen.

Bekomme ich bei Pflegegrad 1 Geld?

Kein Pflegegeld und keine Sachleistung, aber den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich sowie Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, Hausnotruf und Wohnraumanpassung. Die vollen Geldleistungen beginnen ab Pflegegrad 2.

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Tobias Friedrich

Tobias Friedrich

Gründer der Finanzriese GmbH

Tobias Friedrich ist Gründer und Geschäftsführer der Finanzriese GmbH, dem Unternehmen hinter Versicherungsriese.de. Seit der Gründung verfolgt er ein Ziel: Versicherungen für Verbraucher transparent und kostenlos vergleichbar zu machen. Er verantwortet die redaktionelle Ausrichtung des Ratgebers und stellt sicher, dass alle Inhalte fachlich fundiert, aktuell und verständlich aufbereitet sind. Sein Anspruch ist ehrliche Orientierung statt Verkaufsdruck.