Versicherungswissen

Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen:das geht

Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen

Das Wichtigste in Kürze

  • Von der Kfz-Versicherung ist nur der Anteil der Haftpflicht absetzbar, und zwar als sonstige Vorsorgeaufwendung in der Anlage Vorsorgeaufwand.
  • Der Kaskoanteil lässt sich privat nicht absetzen.
  • Bei vielen ist der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen schon durch die Kranken- und Pflegebeiträge ausgeschöpft, dann bringt der Eintrag keine Ersparnis.
  • Wer das Auto beruflich nutzt, kann einen Teil über die Entfernungspauschale oder als Betriebsausgabe geltend machen.

Die Kfz-Versicherung ist ein fester Kostenblock, und viele fragen sich, ob das Finanzamt etwas davon zurückgibt. Die Antwort ist ein klares Jein. Ein Teil ist absetzbar, ein anderer nicht, und ob sich der Eintrag lohnt, hängt von Ihrer Gesamtsituation ab. Mehr zur grundsätzlichen Logik finden Sie im Ratgeber zu absetzbaren Versicherungen.

Welcher Teil der Kfz-Versicherung absetzbar ist

Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Haftpflicht und Kasko. Die Kfz-Haftpflicht dient der Absicherung gegen Schäden, die Sie anderen zufügen, und zählt damit zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Diesen Anteil dürfen Sie in der Steuererklärung ansetzen. Die Teil- und Vollkasko schützt dagegen Ihr eigenes Fahrzeug. Sie gilt als Sachversicherung und ist im Privatbereich nicht absetzbar.

Eintrag als Vorsorgeaufwendung

Den Haftpflichtanteil tragen Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Allerdings gilt für diese sonstigen Vorsorgeaufwendungen ein Höchstbetrag von 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbstständige. Bei den meisten Vollzeitbeschäftigten ist dieser Topf schon allein durch die Kranken- und Pflegebeiträge gefüllt. Der Eintrag der Kfz-Haftpflicht ändert dann nichts mehr an der Steuer, schadet aber auch nicht.

Bei beruflicher Nutzung absetzbar

Anders sieht es aus, wenn Sie das Auto beruflich nutzen. Pendler decken die Fahrten zur Arbeit über die Entfernungspauschale ab, die anteilig auch die Versicherung berücksichtigt. Wer das Fahrzeug für die selbstständige Tätigkeit braucht, kann die Kosten anteilig als Betriebsausgabe ansetzen, dann auch den Kaskoanteil entsprechend dem beruflichen Nutzungsanteil. Ein Fahrtenbuch hilft, den Anteil sauber nachzuweisen.

Privat und beruflich sauber trennen

Nutzen Sie das Auto teils privat, teils beruflich, erkennt das Finanzamt nur den beruflichen Anteil an. Ein Fahrtenbuch oder eine plausible Schätzung des Nutzungsanteils ist die Grundlage für den Abzug.

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So finden Sie den Haftpflichtanteil

Auf Ihrer Beitragsrechnung sind Haftpflicht und Kasko meist getrennt ausgewiesen. Den genauen Haftpflichtanteil können Sie dort ablesen oder bei Ihrem Versicherer erfragen. Genau diesen Betrag tragen Sie als Vorsorgeaufwendung ein. Heben Sie die Beitragsbescheinigung auf, falls das Finanzamt einen Nachweis verlangt.

Tobias Friedrich, Versicherungsexperte

Tobias Friedrich · Versicherungsexperte bei Versicherungsriese

Für Angestellte lohnt sich meist nur der Tarifvergleich

Bei reinen Privatfahrern ist die Steuerersparnis durch die Kfz-Versicherung fast immer gleich null, weil der Vorsorgetopf längst voll ist. Tragen Sie den Haftpflichtanteil trotzdem ein, es kostet nichts. Der echte Hebel liegt aber im Tarif: Ein Wechsel spart oft mehr als jede Steueroptimierung.

Häufige Fragen zum Kfz-Versicherung absetzen

Kann ich die Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen?
Den Haftpflichtanteil ja, als sonstige Vorsorgeaufwendung. Der Kaskoanteil ist privat nicht absetzbar.
Wo trage ich die Kfz-Haftpflicht in der Steuererklärung ein?
In der Anlage Vorsorgeaufwand bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
Warum bringt der Eintrag oft keine Ersparnis?
Weil der Höchstbetrag von 1.900 oder 2.800 Euro bei den meisten schon durch die Kranken- und Pflegebeiträge ausgeschöpft ist.
Kann ich die Kasko absetzen, wenn ich beruflich fahre?
Anteilig ja. Bei beruflicher Nutzung lässt sich der entsprechende Anteil als Betriebsausgabe oder über die Entfernungspauschale geltend machen.
Wie finde ich den Haftpflichtanteil meiner Versicherung?
Auf der Beitragsrechnung, wo Haftpflicht und Kasko meist getrennt ausgewiesen sind, oder durch Nachfrage beim Versicherer.
Tobias Friedrich

Tobias Friedrich

Gründer der Finanzriese GmbH

Tobias Friedrich ist Gründer und Geschäftsführer der Finanzriese GmbH, dem Unternehmen hinter Versicherungsriese.de. Seit der Gründung verfolgt er ein Ziel: Versicherungen für Verbraucher transparent und kostenlos vergleichbar zu machen. Er verantwortet die redaktionelle Ausrichtung des Ratgebers und stellt sicher, dass alle Inhalte fachlich fundiert, aktuell und verständlich aufbereitet sind. Sein Anspruch ist ehrliche Orientierung statt Verkaufsdruck.