Das Wichtigste in Kürze
- Von der Kfz-Versicherung ist nur der Anteil der Haftpflicht absetzbar, und zwar als sonstige Vorsorgeaufwendung in der Anlage Vorsorgeaufwand.
- Der Kaskoanteil lässt sich privat nicht absetzen.
- Bei vielen ist der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen schon durch die Kranken- und Pflegebeiträge ausgeschöpft, dann bringt der Eintrag keine Ersparnis.
- Wer das Auto beruflich nutzt, kann einen Teil über die Entfernungspauschale oder als Betriebsausgabe geltend machen.
Die Kfz-Versicherung ist ein fester Kostenblock, und viele fragen sich, ob das Finanzamt etwas davon zurückgibt. Die Antwort ist ein klares Jein. Ein Teil ist absetzbar, ein anderer nicht, und ob sich der Eintrag lohnt, hängt von Ihrer Gesamtsituation ab. Mehr zur grundsätzlichen Logik finden Sie im Ratgeber zu absetzbaren Versicherungen.
Welcher Teil der Kfz-Versicherung absetzbar ist
Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Haftpflicht und Kasko. Die Kfz-Haftpflicht dient der Absicherung gegen Schäden, die Sie anderen zufügen, und zählt damit zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Diesen Anteil dürfen Sie in der Steuererklärung ansetzen. Die Teil- und Vollkasko schützt dagegen Ihr eigenes Fahrzeug. Sie gilt als Sachversicherung und ist im Privatbereich nicht absetzbar.
Eintrag als Vorsorgeaufwendung
Den Haftpflichtanteil tragen Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Allerdings gilt für diese sonstigen Vorsorgeaufwendungen ein Höchstbetrag von 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbstständige. Bei den meisten Vollzeitbeschäftigten ist dieser Topf schon allein durch die Kranken- und Pflegebeiträge gefüllt. Der Eintrag der Kfz-Haftpflicht ändert dann nichts mehr an der Steuer, schadet aber auch nicht.
Bei beruflicher Nutzung absetzbar
Anders sieht es aus, wenn Sie das Auto beruflich nutzen. Pendler decken die Fahrten zur Arbeit über die Entfernungspauschale ab, die anteilig auch die Versicherung berücksichtigt. Wer das Fahrzeug für die selbstständige Tätigkeit braucht, kann die Kosten anteilig als Betriebsausgabe ansetzen, dann auch den Kaskoanteil entsprechend dem beruflichen Nutzungsanteil. Ein Fahrtenbuch hilft, den Anteil sauber nachzuweisen.
Privat und beruflich sauber trennen
Nutzen Sie das Auto teils privat, teils beruflich, erkennt das Finanzamt nur den beruflichen Anteil an. Ein Fahrtenbuch oder eine plausible Schätzung des Nutzungsanteils ist die Grundlage für den Abzug.
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So finden Sie den Haftpflichtanteil
Auf Ihrer Beitragsrechnung sind Haftpflicht und Kasko meist getrennt ausgewiesen. Den genauen Haftpflichtanteil können Sie dort ablesen oder bei Ihrem Versicherer erfragen. Genau diesen Betrag tragen Sie als Vorsorgeaufwendung ein. Heben Sie die Beitragsbescheinigung auf, falls das Finanzamt einen Nachweis verlangt.
Für Angestellte lohnt sich meist nur der Tarifvergleich
Bei reinen Privatfahrern ist die Steuerersparnis durch die Kfz-Versicherung fast immer gleich null, weil der Vorsorgetopf längst voll ist. Tragen Sie den Haftpflichtanteil trotzdem ein, es kostet nichts. Der echte Hebel liegt aber im Tarif: Ein Wechsel spart oft mehr als jede Steueroptimierung.

