Das Wichtigste in Kürze
- Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen, die kleine 25 Prozent.
- Im Sterbevierteljahr (erste drei Monate) wird die volle Rente gezahlt.
- Ab Juli 2026 steigt der Freibetrag für eigenes Einkommen auf 1.122,53 Euro im Monat.
- Die Witwenrente müssen Sie beantragen, sie wird nicht automatisch gezahlt.
Rechner: Wie hoch ist Ihre Witwenrente?
Große und kleine Witwenrente
Das Gesetz unterscheidet zwei Formen. Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Versichertenrente des Verstorbenen und wird unbefristet gezahlt, wenn Sie mindestens 47 Jahre alt sind, ein Kind erziehen oder selbst erwerbsgemindert sind. Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent und wird bei Heirat nach 2002 nur für 24 Monate gezahlt.
Für Ehen vor 2002 und einen vor 1962 geborenen Verstorbenen gilt altes Recht mit 60 Prozent.
Wie hoch ist die Witwenrente? Berechnung mit Tabelle
Grundlage ist die Rente, die der oder die Verstorbene bezogen hat oder bezogen hätte. Die große Witwenrente macht davon 55 Prozent aus:
| Rente des Verstorbenen | Große Witwenrente (55 %) |
|---|---|
| 1.000 € | 550 € |
| 1.200 € | 660 € |
| 1.500 € | 825 € |
| 1.800 € | 990 € |
| 2.000 € | 1.100 € |
Bruttowerte vor Einkommensanrechnung. Hinzu kommen mögliche Zuschläge, etwa für Kindererziehung.
Sterbevierteljahr: die ersten drei Monate
In den ersten drei Monaten nach dem Tod wird die volle Rente des Verstorbenen weitergezahlt, das sogenannte Sterbevierteljahr. In dieser Zeit findet keine Einkommensanrechnung statt. Erst danach sinkt die Zahlung auf 55 bzw. 25 Prozent.
Einkommensanrechnung und Freibetrag 2026
Eigenes Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet, aber erst oberhalb eines Freibetrags. Ab Juli 2026 steigt dieser auf 1.122,53 Euro netto im Monat, für jedes Kind mit Anspruch erhöht er sich. Nur das Einkommen über dem Freibetrag wird zu 40 Prozent angerechnet.
Antrag rechtzeitig stellen
Die Witwenrente wird nur auf Antrag gezahlt. Stellen Sie ihn früh beim Rentenversicherungsträger, damit das volle Sterbevierteljahr berücksichtigt wird.
Reicht die Witwenrente? Eigene Absicherung
Die Witwenrente deckt nur einen Teil des Einkommens und kann bei eigenem Verdienst weiter sinken. Wer Hinterbliebene zuverlässig absichern will, ergänzt sie über eine Risikolebensversicherung, die im Todesfall eine vereinbarte Summe auszahlt, unabhängig von der gesetzlichen Rente.
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