Das Wichtigste in Kürze
- „Roller“ ist ein Sammelbegriff. Für die Versicherung zählt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: 25 oder 45 km/h.
- Jeder versicherungspflichtige Roller braucht ein Versicherungskennzeichen – die kleine Plakette am Heck.
- Die Farbe wechselt jedes Jahr. Ab März 2026 gilt Schwarz.
- Die Haftpflicht kostet meist 30 bis 60 Euro im Jahr, ein 25-km/h-Roller ist günstiger als ein 45-km/h-Modell.
- Ohne gültiges Kennzeichen zu fahren ist eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
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25 oder 45 km/h: welcher Roller ist es?
Roller ist kein eigener Fahrzeugtyp, sondern ein Sammelbegriff für motorisierte Zweiräder mit tiefem Durchstieg. Entscheidend für die Versicherung ist allein die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit:
- Ein Roller bis 25 km/h gilt versicherungsrechtlich als Mofa – günstiger im Beitrag, fahrbar ab 15 mit Mofa-Prüfbescheinigung.
- Ein Roller bis 45 km/h gilt als Moped – etwas teurer, es braucht die Führerscheinklasse AM.
Beide nutzen dasselbe System: eine Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen. Der schnellere Roller kostet mehr, weil sein Unfallrisiko höher ist.
Das Versicherungskennzeichen und der Farbwechsel
Ein Roller wird nicht bei der Zulassungsstelle angemeldet. Den Nachweis liefert das Versicherungskennzeichen – eine kleine, selbstklebende Plakette am Heck, die die gültige Haftpflicht belegt.

Das Versicherungsjahr läuft vom 1. März bis Ende Februar, und passend dazu wechselt das Kennzeichen jährlich die Farbe:
- Ab März 2025: grün
- Ab März 2026: schwarz
- Ab März 2027: blau
Ein grünes Kennzeichen ist ab dem 1. März 2026 ungültig. Der Schutz verlängert sich nicht von selbst – bei laufendem Vertrag erhalten Sie das neue Kennzeichen aber rechtzeitig vom Versicherer.
Was kostet eine Rollerversicherung?
Die reine Haftpflicht liegt meist zwischen 30 und 60 Euro im Jahr. Der Preis hängt vor allem von der Bauart ab: Ein 25-km/h-Roller ist günstiger als ein 45-km/h-Modell. Auch das Alter des Fahrers spielt eine Rolle, jüngere Fahrer zahlen mehr.
Die Kosten für die Plakette selbst fallen nicht extra an – sie sind im Jahresbeitrag enthalten.
Haftpflicht oder Teilkasko?
Die Haftpflicht ist Pflicht und deckt Schäden, die Sie mit dem Roller anderen zufügen. Die freiwillige Teilkasko schützt Ihren eigenen Roller – gegen Diebstahl, Brand, Explosion und Naturgewalten.
Zweiräder werden laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft rund zwanzigmal häufiger gestohlen als Autos. Bei einem neuen oder teuren Roller ist die Teilkasko deshalb eine Überlegung wert.
| Haftpflicht (Pflicht) | Teilkasko (freiwillig) | |
|---|---|---|
| Schäden an anderen | ja | – |
| Diebstahl des Rollers | – | ja |
| Brand und Explosion | – | ja |
| Sturm, Hagel, Überschwemmung | – | ja |
Ohne gültiges Kennzeichen ist es eine Straftat
Einen Roller ohne gültiges Versicherungskennzeichen im öffentlichen Verkehr zu fahren, ist strafbar – nach dem Pflichtversicherungsgesetz drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Auch ein Kennzeichen in der alten Farbe bedeutet: kein gültiger Versicherungsschutz. Wechseln Sie deshalb pünktlich zum 1. März.

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