Riester läuft aus: keine Neuverträge mehr ab 2027
Das Altersvorsorge-Reformgesetz ist beschlossen – der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Ab Januar 2027 tritt das Altersvorsorgedepot an die Stelle von Riester. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und laufen unverändert weiter. Was das für Sie heißt, lesen Sie weiter unten.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Riester Rechner zeigt Ihnen, wie hoch Ihre Zulagen sind und wie viel Sie selbst pro Jahr einzahlen müssen.
- Grundzulage: 175 Euro pro Jahr. Kinderzulage: 300 Euro je Kind (ab Geburtsjahr 2008), sonst 185 Euro.
- Den vollen Zuschuss erhalten Sie nur mit dem Mindesteigenbeitrag: 4 Prozent Ihres Vorjahresbruttos, abzüglich der Zulagen, gedeckelt bei 2.100 Euro im Jahr.
- Für Familien mit Kindern ist die Förderquote enorm – für Gutverdiener ohne Kinder eher mager.
- Ab 2027 sind keine neuen Riester-Verträge mehr möglich. Bestehende laufen weiter.
Tragen Sie Ihr Bruttoeinkommen aus dem Vorjahr und die Zahl Ihrer Kinder ein. Der Rechner ermittelt Ihre Zulagen, Ihren Mindesteigenbeitrag und Ihre Förderquote.
Rechner: Ihre Riester-Zulagen und Ihr Eigenbeitrag
So funktioniert die staatliche Förderung
Riester ist eine geförderte private Altersvorsorge und funktioniert anders als die meisten Produkte: Der Staat zahlt jährlich feste staatliche Zulagen in Ihren Vertrag ein, unabhängig von Ihrem Steuersatz. Anders als die gesetzliche Rentenversicherung ist Riester freiwillig.
- Grundzulage: 175 Euro pro Jahr
- Kinderzulage: 300 Euro pro Kind und Jahr, wenn das Kind ab 2008 geboren ist – sonst 185 Euro
- Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 Euro für unter 25-Jährige
Damit Sie die Zulagen in voller Höhe erhalten, müssen Sie den Mindesteigenbeitrag leisten: vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr, abzüglich der Zulagen. Nach oben ist bei 2.100 Euro im Jahr Schluss, nach unten bei einem Sockelbetrag von 60 Euro.
Zahlen Sie weniger ein, kürzt die Zulagenstelle anteilig. Das ist der häufigste Fehler bei Riester-Verträgen – und in dem Fall verschenken Sie bares Geld. Prüfen Sie das Verhältnis von Beiträgen und Zulagen deshalb jedes Jahr neu, vor allem nach einer Gehaltserhöhung.
Für wen sich Riester wirklich lohnt
Der entscheidende Punkt: Die staatlichen Zulagen sind feste Euro-Beträge. Je niedriger Ihr Einkommen und je mehr Kinder Sie haben, desto größer ist ihr Anteil an dem, was insgesamt in den Vertrag fließt.

Eine Familie mit zwei nach 2008 geborenen Kindern bekommt 175 Euro plus zweimal 300 Euro – also 775 Euro pro Jahr vom Staat. Bei einem niedrigen Einkommen bleibt davon nur ein kleiner Eigenbeitrag übrig. Die Förderquote kann dann bei weit über 80 Prozent liegen.
Für einen kinderlosen Gutverdiener sieht die Rechnung ganz anders aus: Er muss den vollen Eigenbeitrag von max. 2.100 Euro stemmen und erhält dafür nur die Grundzulage von 175 Euro. Der Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug federt das zusätzlich etwas ab, mehr aber auch nicht.
Kurz gesagt: Riester ist ein Familienprodukt.
Die Kritik – und sie ist berechtigt
Riester hat einen schlechten Ruf, und das nicht ohne Grund.
Eine Marktstudie der Bürgerbewegung Finanzwende (Erhebung November 2025, 18 Riester-Produkte) fand heraus, dass von 100 Euro Beitrag im Schnitt bis zu 35 Euro beim Anbieter hängenbleiben. Bei den teuersten Tarifen sind es sogar 46 Prozent. Die Median-Rendite der untersuchten Verträge lag bei rund einem Prozent.
Der Konstruktionsfehler dahinter ist die gesetzliche 100-Prozent-Beitragsgarantie: Anbieter mussten in der Niedrigzinsphase fast das gesamte Kapital in Anleihen stecken. Renditechancen am Aktienmarkt blieben ungenutzt.
Genau das war der Grund für die Reform.
Riester läuft aus: was die Reform für Sie bedeutet
Das Altersvorsorge-Reformgesetz ist beschlossen – der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt.

- Bis Ende 2026 können Sie noch einen Riester-Vertrag abschließen.
- Ab Januar 2027 tritt das neue Altersvorsorgedepot an seine Stelle: Sparen in ETFs, Fonds und Aktien, ohne Beitragsgarantie, beim Standardprodukt sind die Effektivkosten auf 1,0 Prozent gedeckelt.
- Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Sie laufen unverändert weiter, Ihre Zulagen bleiben erhalten. Niemand muss kündigen oder umstellen.
Die neue Förderung funktioniert anders: 50 Cent Zulage je gespartem Euro bis zu 360 Euro Zulage, darüber 25 Cent je Euro – maximal 540 Euro Grundzulage im Jahr. Die Kinderzulage beträgt 1 Euro je gespartem Euro, bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro pro Kind.
Wenn Sie bereits einen Riester-Vertrag haben, ist die wichtigste Frage nicht „kündigen oder nicht“, sondern: Ist mein Vertrag gut genug, um ihn weiterzuführen?
Nicht in Panik kündigen
Seit die Reform beschlossen ist, wollen viele ihren Riester-Vertrag loswerden. Das ist fast immer der teuerste Weg: Zulagen und Steuervorteile müssen zurück, die Erträge werden versteuert. Prüfen Sie erst die Kosten Ihres Vertrags. Ist er gut, führen Sie ihn weiter. Ist er teuer, stellen Sie ihn beitragsfrei – aber kündigen Sie nicht.
Kündigen? Meistens die schlechteste Idee
Eine Kündigung gilt steuerlich als schädliche Verwendung (§ 93 EStG). Die Folge:
- Alle erhaltenen Zulagen müssen Sie zurückzahlen.
- Alle geltend gemachten Steuervorteile ebenfalls.
- Die im Vertrag erwirtschafteten Erträge versteuern Sie mit Ihrem persönlichen Steuersatz.
- Dazu kommen die Stornokosten des Anbieters.
Wer nicht mehr einzahlen will, stellt den Vertrag besser beitragsfrei. Dann bleibt das geförderte Kapital im Vertrag, die Zulagen dürfen Sie behalten, und die Rente fällt eben kleiner aus. Auch ein Anbieterwechsel ist förderunschädlich möglich.
Auszahlung und nachgelagerte Besteuerung
Zu Rentenbeginn können Sie sich bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einen Schlag auszahlen lassen, ohne die Förderung zu verlieren. Der Rest wird als lebenslange Rente gezahlt.
Als Rentner zahlen Sie dafür Steuern: Für die Riester-Rente gilt die nachgelagerte Besteuerung in ihrer strengsten Form. Sie müssen die Rente im Alter voll versteuern – anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung sind 100 Prozent steuerpflichtig, weil sowohl Beiträge als auch Zulagen gefördert wurden.
In den meisten Fällen ist das verkraftbar: Der Steuersatz als Rentner liegt in aller Regel unter dem der Erwerbsphase. Sie versteuern die Rente im Alter voll, aber zu einem niedrigeren Satz, als Sie ihn heute zahlen.
Wer die Zulagen erhalten und behalten will, muss den Vertrag bis zum Rentenbeginn durchhalten. Wird er vorher aufgelöst, ist die Förderung weg.
Lohnt sich Ihr Riester-Vertrag noch?
Wir prüfen die Kosten Ihres Vertrags und zeigen, ob weiterführen, beitragsfrei stellen oder wechseln sinnvoll ist.
Häufige Fragen
Wie viel Riester-Zulage bekomme ich?
Wie berechnet sich der Mindesteigenbeitrag?
Was passiert, wenn ich zu wenig einzahle?
Wird die Riester-Rente abgeschafft?
Was passiert mit meinem bestehenden Vertrag ab 2027?
Kann ich meinen Riester-Vertrag kündigen?
Wird die Riester-Rente versteuert?
Was ist Wohn-Riester?
Riester oder ETF-Sparplan?
Was ist besser: Riester oder Rürup?
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