Das Wichtigste in Kürze
- Die Riester-Förderung besteht aus Zulagen und Steuervorteil.
- Es gibt 175 € Grundzulage und 300 € je Kind (ab 2008).
- Für die volle Förderung sind 4 % des Bruttoeinkommens einzuzahlen.
- Familien und Geringverdiener profitieren am meisten.

Grund- und Kinderzulage
Die Riester-Förderung umfasst:
| Förderung | Höhe |
|---|---|
| Grundzulage | 175 € pro Jahr |
| Kinderzulage | 185 € (vor 2008) bzw. 300 € (ab 2008) je Kind |
| Berufseinsteiger-Bonus | einmalig 200 € unter 25 Jahren |
| Steuervorteil | Sonderausgabenabzug bis 2.100 € jährlich |
So sichern Sie die volle Förderung
Für die ungekürzte Förderung müssen Sie 4 Prozent Ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens (inklusive Zulagen, maximal 2.100 €) einzahlen. Zahlen Sie weniger, werden die Zulagen anteilig gekürzt. Das Finanzamt prüft per Günstigerprüfung, ob der Steuervorteil die Zulagen übersteigt.
Dauerzulagenantrag
Mit dem Dauerzulagenantrag fordert Ihr Anbieter die Zulagen jedes Jahr automatisch an – so geht keine Förderung verloren.
Riester-Rente Vergleich: So finden Sie den passenden Tarif
Damit die Förderung nicht von hohen Kosten aufgezehrt wird, zählt der Riester-Rente Vergleich – er zeigt günstige, leistungsstarke Tarife.

Achten Sie beim Riester-Rente Vergleich vor allem auf diese Kriterien:
| Vergleichskriterium | Warum es zählt |
|---|---|
| Zulagen | 175 € + 300 € je Kind |
| Steuervorteil | Sonderausgabenabzug bis 2.100 € |
| Tarifart | klassisch, fondsgebunden, Banksparplan |
| Kostenquote | mindert die Rendite |
| Garantie | Beitragsgarantie zu Rentenbeginn |
Wichtig ist beim Riester-Rente Vergleich, nicht allein den Beitrag, sondern das gesamte Leistungspaket, die Bedingungen und die Anbieterqualität zu betrachten.
Förderung sichern, Kosten prüfen
Eine Familie mit zwei Kindern erhält schnell 775 Euro Zulagen im Jahr. Achten Sie aber auf die Kosten – ein teurer Tarif kann die Förderung auffressen. Zahlen Sie 4 Prozent für die volle Zulage und stellen Sie einen Dauerzulagenantrag.
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Vergleichen Sie Leistungen, Bedingungen und Beitrag.
Die Zulagen im Detail
Riestern darf grundsätzlich jeder, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Der Sparer wird über zwei Wege gefördert: die staatlichen Zulagen und den Steuervorteil.
| Zulage | Höhe pro Jahr |
|---|---|
| Grundzulage | 175 € |
| Kinderzulage (ab 2008) | 300 € je Kind |
| Kinderzulage (vor 2008) | 185 € je Kind |
| Berufseinsteiger (unter 25) | einmalig 200 € |
Steuerlicher Sonderausgabenabzug
Zusätzlich zu den Zulagen können Sie Ihre Beiträge bis zu 2.100 Euro im Jahr als Sonderausgaben absetzen. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch und gewährt den höheren Vorteil aus Zulagen oder Steuerersparnis. Wichtig: Diese Rente wird im Alter nachgelagert besteuert.
Mindesteigenbeitrag beachten
Die Zulagen gibt es nur ungekürzt, wenn Sie 4 Prozent Ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens (mindestens den Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr) einzahlen. Zahlen Sie weniger, kürzt die Zulagenstelle anteilig.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Riester-Förderung?
Wie sichere ich die volle Förderung?
Was ist die Günstigerprüfung?
Was ist der Dauerzulagenantrag?
Wer profitiert am meisten?
Werden die Zulagen gekürzt?
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