Das Wichtigste in Kürze
- Hochwasser- und Überschwemmungsschäden sind nicht automatisch versichert: Gebäude- und Hausratversicherung zahlen nur mit dem Zusatzbaustein Elementarschadenversicherung.
- Schäden am Haus übernimmt die Wohngebäudeversicherung (mit Elementar), am Inventar die Hausratversicherung (mit Elementar), am Auto die Teilkasko.
- Nur gut die Hälfte der Wohngebäude in Deutschland ist gegen Elementargefahren versichert – eine gefährliche Lücke.
- Starkregen trifft auch Regionen fernab von Flüssen: Rückstau sollte ausdrücklich mitversichert sein.
Hochwasser: Welche Versicherung zahlt was?
| Schaden | Zuständige Versicherung | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Haus (Wände, Keller, Heizung, Estrich) | Wohngebäudeversicherung | Elementarbaustein |
| Möbel, Elektrogeräte, Kleidung | Hausratversicherung | Elementarbaustein |
| Auto (überflutet, weggespült) | Teilkasko / Vollkasko | im Standard enthalten |
| Keller durch Rückstau aus der Kanalisation | Gebäude-/Hausrat-Elementar | Rückstau-Klausel + oft Rückstauklappe |
| Vom Nachbargrundstück ablaufendes Wasser | Elementar (Überschwemmung) | je nach Bedingungswerk |
Der entscheidende Punkt: Leitungswasserschäden (geplatztes Rohr) sind in der Gebäude- und Hausratversicherung standardmäßig versichert – Naturwasser von außen ist es nicht. Dafür braucht es den Elementarbaustein, der zusätzlich auch Starkregen, Schneedruck, Erdrutsch und Erdsenkung abdeckt. Alle Details zum Baustein erklärt unsere Seite zur Elementarversicherung.
Unterschätzt: Starkregen trifft jeden – nicht nur Flussanlieger
Viele Hausbesitzer winken ab: „Bei uns gibt es kein Hochwasser.“ Doch die teuersten Schadenereignisse der letzten Jahre entstanden durch Starkregen, der binnen Minuten Keller und Erdgeschosse flutete – oft kilometerweit vom nächsten Gewässer entfernt. Genau deshalb prüfen Versicherer den Standort über die ZÜRS-Gefährdungsklassen: Selbst in der niedrigsten Zone ist der Elementarbaustein meist günstig zu haben, während er in stark gefährdeten Lagen teurer wird oder Selbstbehalte vorsieht. Warten lohnt nicht – nach dem ersten Schaden wird der Schutz schwer oder gar nicht mehr erhältlich.
Hochwasserschaden: die ersten Schritte
- Sicherheit zuerst: Strom im betroffenen Bereich abschalten (Lebensgefahr!), Keller erst betreten, wenn es gefahrlos möglich ist.
- Schaden mindern: Wasser abpumpen, Wertsachen in Sicherheit bringen, Möbel aufbocken – die Schadenminderungspflicht gilt auch hier.
- Dokumentieren: Fotos und Videos von allem, Liste der beschädigten Gegenstände; beschädigte Sachen erst nach Freigabe entsorgen.
- Zügig melden: Versicherer informieren – am schnellsten geht die strukturierte Meldung mit unserem Schadenfall-Assistenten.
Und das Auto? Teilkasko zahlt – mit einer Ausnahme
Überflutet eine Überschwemmung Ihr geparktes Auto, ist das ein klassischer Teilkaskofall – ohne Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Heikel wird es nur, wer sehenden Auges in eine überflutete Straße fährt: Dann kann der Versicherer die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen, sofern der Tarif nicht darauf verzichtet. Details zu Sturm- und Wasserschäden am Fahrzeug regelt die Teilkasko.
Häufige Fragen zu Hochwasser und Versicherung
Zahlt die normale Gebäudeversicherung bei Hochwasser?
Nein. Überschwemmung, Starkregen und Rückstau sind nur mit dem Elementarschaden-Baustein versichert. Ohne ihn bleibt der komplette Schaden an Ihnen hängen – prüfen Sie Ihre Police auf den Begriff „erweiterte Naturgefahren“ oder „Elementar“.
Was kostet der Elementarbaustein?
Das hängt von der ZÜRS-Gefährdungsklasse Ihres Standorts ab: In den niedrigen Zonen, in denen die große Mehrheit der Gebäude liegt, kostet der Baustein oft nur einen überschaubaren Aufpreis zur Gebäudeversicherung. In Risikolagen steigen Preis und Selbstbehalt.
Zahlt die Versicherung auch bei überflutetem Keller durch Starkregen?
Ja, mit Elementarbaustein – wenn das Wasser von außen eindringt. Drückt es aus der Kanalisation zurück, greift die Rückstau-Klausel; viele Tarife verlangen dafür eine funktionierende Rückstausicherung.
Kann ich mich noch versichern, wenn ich in einem Risikogebiet wohne?
Oft ja, aber zu höheren Beiträgen, mit Selbstbehalten oder baulichen Auflagen. Manche Versicherer lehnen Höchstrisikolagen ab – dann lohnt der Vergleich mehrerer Anbieter oder die Nachfrage nach Einzelfallprüfung.

