
Das Wichtigste in Kürze
- Wer gewerblich Tiere betreut – ob Hund, Katze, Kleintier oder Vogel –, braucht eine eigene Berufshaftpflicht. Die private Haftpflicht greift beruflich nicht.
- Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie Obhutsschäden am betreuten Tier (Tierhüterhaftpflicht nach § 834 BGB).
- Für Tiersitter besonders wichtig: Schutz bei Schäden in der Kundenwohnung und bei Schlüsselverlust.
- Spezialtarife gelten ohne eigene Unterbringung; mit Pension oder vielen Tieren wird eine Betriebshaftpflicht nötig.
Tiersitter-Haftpflicht: Wer haftet bei der Tierbetreuung?
Als Tiersitter versorgen Sie fremde Tiere – meist in der Wohnung der Kunden, während diese im Urlaub sind. Ob Hund, Katze, Kaninchen oder Vogel: Sobald Sie ein Tier in Obhut nehmen, tragen Sie Verantwortung für das Tier und die Wohnung. Geht etwas zu Bruch, entwischt das Tier oder verletzt es sich, haften Sie für die finanziellen Folgen. Die Tiersitter-Haftpflicht sichert genau dieses Risiko ab.
Entscheidend ist, ob Sie die Tiere privat aus Gefälligkeit oder gewerblich gegen Bezahlung betreuen. Sobald Sie Geld verdienen, schützt Sie die private Haftpflicht nicht mehr – dann benötigen Sie eine eigene berufliche Absicherung.

Wer haftet, wenn bei der Betreuung etwas passiert?
Nach § 833 BGB haftet zunächst der Tierhalter für sein Tier. Sobald Sie es in Obhut nehmen, werden Sie zum Tieraufseher und können nach § 834 BGB selbst haften. Als gewerblicher Tierhüter gilt die Verschuldenshaftung: Sie haften, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben. Verletzt das betreute Tier einen Menschen, beschädigt es fremdes Eigentum oder verursacht es einen Vermögensschaden, übernimmt die Tiersitter-Haftpflicht die Kosten und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Auch Behandlungskosten beim Tierarzt sind über die Obhutsschäden abgedeckt.
Private Gefälligkeit oder gewerbliche Tierbetreuung?
| Situation | Beispiel | Passende Versicherung |
|---|---|---|
| Privat & unentgeltlich | Nachbarschaftshilfe, Freunde | private Haftpflicht des Besitzers (wenn Fremdhüter mitversichert) |
| Gewerblich & bezahlt | Tiersitter, Pet-Sitting, Urlaubsbetreuung | eigene Berufs- bzw. Tiersitter-Haftpflicht |
Beim privaten Hüten unter Freunden hilft oft die Privathaftpflichtversicherung des Besitzers weiter, sofern Fremdhüter mitversichert sind. Wer regelmäßig und gegen Bezahlung Tiere betreut, benötigt eine eigene Haftpflichtversicherung. Betreuen Sie Hunde, hat der Hundehalter meist bereits eine private Hundehaftpflichtversicherung. Diese Hundehaftpflicht greift im beruflichen Einsatz jedoch nicht – hier gilt das Gesetz zur Tieraufsicht (§ 834 BGB), und Sie als gewerblicher Tiersitter haften selbst.
Denken Sie an Wohnung und Schlüssel
Tiersitter betreuen meist in der Kundenwohnung – und dort entstehen die teuersten Schäden gar nicht durch das Tier. Ein verlorener Schlüssel mit Austausch der Schließanlage oder ein Wasserschaden kosten schnell vierstellig. Achten Sie darauf, dass Schlüsselverlust und Schäden in der Kundenwohnung in Ihrer Berufshaftpflicht enthalten sind.
Was ist über die Tiersitter-Haftpflicht versichert?
Hinzu kommt der passive Rechtsschutz: Unberechtigte Forderungen prüft und wehrt Ihr Versicherer ab. Gute Tarife für Tiersitter sichern Obhutsschäden an den betreuten Tieren ausdrücklich mit ab und bieten hohe Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Ohne eigene Unterbringung – sonst Betriebshaftpflicht
Spezialtarife gelten für die Betreuung ohne eigene Unterbringung, etwa während des Urlaubs der Halter. Wer Tiere bei sich übernachten lässt oder täglich viele Tiere betreut (etwa mehr als zehn Hunde oder fünf Katzen), benötigt eine Betriebshaftpflicht.
Tiersitter-Haftpflicht berechnen
Vergleichen Sie Deckung, Leistungen und Beitrag für Ihre Tätigkeit.
Der Verwahrungsvertrag bei der Tierbetreuung
Wenn Sie ein Tier in Obhut nehmen, schließen Sie rechtlich einen Verwahrungsvertrag nach §§ 688 ff. BGB. Der Verwahrungsvertrag verpflichtet Sie, das Tier sorgfältig zu versorgen und unversehrt zurückzugeben. Halten Sie darin fest, wie oft Sie kommen, wer Tierarztkosten trägt und wie Sie im Notfall erreichbar sind. Das schützt beide Seiten und belegt im Schadenfall, dass Sie sorgfältig gehandelt haben.
Was kostet die Tiersitter-Haftpflicht?
Eine Berufshaftpflicht für Tiersitter ist günstig: Solider Schutz beginnt im niedrigen zweistelligen Bereich pro Monat und kostet im Jahr nur wenig. Im Fall der Fälle steht Ihnen Ihr Versicherer sofort zur Seite. Den Beitrag bestimmen vor allem diese Faktoren:
| Faktor | Einfluss auf den Beitrag |
|---|---|
| Deckungssumme | oft bis 15 Mio. €, höhere Summe = etwas höherer Beitrag |
| Tätigkeitsumfang | Nebenjob oder hauptberufliche Tierbetreuung |
| Tierarten | Hunde, Katzen, Kleintiere, Vögel je nach Größe |
| Zusatzbausteine | Schlüsselverlust, Obhutsschäden, Mitarbeiter |
Typische Schadenfälle bei der Tierbetreuung
- Beim Versorgen fällt ein Aquarium um – der Wasserschaden in der Kundenwohnung ist gedeckt.
- Der Wohnungsschlüssel geht verloren, die Schließanlage muss getauscht werden – ein klassischer Vermögensschaden.
- Ein betreuter Hund reißt sich los und verletzt einen Passanten – die Versicherung übernimmt den Personenschaden.
Woran Sie einen guten Tarif erkennen
Beim Vergleich zählen die Leistungen: eine hohe Deckungssumme, der Einschluss von Obhutsschäden an den betreuten Tieren, Schutz bei Schlüsselverlust und Schäden in der Kundenwohnung sowie mitversicherte Aushilfen. Prüfen Sie, welche Tierarten und welche Größe der Tarif abdeckt – vom Wellensittich bis zum großen Hund. So sind Sie als Tiersitter rundum abgesichert.
Häufige Fragen zur Tiersitter-Haftpflicht
Braucht ein gewerblicher Tiersitter eine eigene Haftpflicht?
Ist Schlüsselverlust mitversichert?
Sind Schäden an den betreuten Tieren versichert?
Welche Tierarten sind abgedeckt?
Was kostet die Tiersitter-Haftpflicht?
Wann brauche ich eine Betriebshaftpflicht?
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