Das Wichtigste in Kürze
- Ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Zulassung ausgeschlossen – die eVB-Nummer ist der Nachweis dafür.
- Die eVB-Nummer ist siebenstellig, alphanumerisch und kostenlos. Sie gilt maximal 730 Tage, üblich sind drei bis sechs Monate.
- Die Gebühren stehen bundeseinheitlich in der GebOSt: 30,00 Euro für die Zulassung vor Ort, online nur 12,80 Euro.
- Seit i-Kfz Stufe 4 lassen sich Neuzulassung, Umschreibung und Abmeldung online erledigen – seit September 2023 auch für Firmen.
- Für die Ummeldung nach einem Umzug gibt es keine gesetzliche Zwei-Wochen-Frist. Das Gesetz sagt „unverzüglich“.
Wer ein Auto kauft, es aus einem anderen Bundesland ummeldet oder ein Leasingfahrzeug übernimmt, kommt an einem Behördengang nicht vorbei: der Zulassung bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle. Ohne diesen Schritt darf ein Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Zulassung ist dabei kein reiner Formalakt, sondern verknüpft mehrere Nachweise miteinander: die Identität des Halters, die technische Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs und den bestehenden Versicherungsschutz. Erst wenn alle drei Bereiche geklärt sind, stellt die Behörde die Zulassungsbescheinigung aus und gibt das amtliche Kennzeichen frei.
Besonders der Versicherungsnachweis wird in der Praxis oft unterschätzt. Ohne eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Zulassung ausgeschlossen, da in Deutschland eine gesetzliche Versicherungspflicht für jedes zugelassene Fahrzeug besteht. Inzwischen lässt sich der Prozess ortsunabhängig erledigen: Die Digitale KFZ-Zulassung ermöglicht es, Fahrzeuge online anzumelden, umzumelden oder abzumelden, ohne persönlich am Schalter zu erscheinen. Voraussetzung dafür ist unter anderem ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion sowie die elektronische Versicherungsbestätigung, die sogenannte eVB-Nummer.
Die eVB-Nummer als Bindeglied zwischen Versicherung und Zulassung
Die eVB-Nummer ist eine siebenstellige alphanumerische Zeichenfolge, die jede Kfz-Versicherung nach Vertragsabschluss ausstellt. Die ersten beiden Zeichen identifizieren den Versicherer, die übrigen fünf werden zufällig erzeugt. Sie bestätigt der Zulassungsstelle, dass für das betreffende Fahrzeug ab einem bestimmten Datum Versicherungsschutz besteht, ohne dass dafür Papierunterlagen eingereicht werden müssen. Ohne diese Nummer kann weder eine Neuzulassung noch eine Ummeldung auf einen neuen Halter erfolgen, unabhängig davon, ob der Termin persönlich oder online wahrgenommen wird.
Hinterlegt sind die Daten zentral bei der GDV Dienstleistungs-GmbH. Die Zulassungsbehörde ruft den Versicherungsschutz dort in Sekunden elektronisch ab.
In der Regel wird die eVB-Nummer direkt nach Abschluss der Versicherung per E-Mail oder über das Kundenportal des Versicherers bereitgestellt. Sie kostet nichts. Ihre Gültigkeit beträgt maximal 730 Tage, die tatsächliche Dauer legt jeder Versicherer selbst fest – drei bis sechs Monate sind üblich. Wichtig ist, den Versicherungsbeginn korrekt auf den geplanten Zulassungstermin abzustimmen, da eine zu früh gewählte eVB-Nummer zu unnötigen Beitragskosten führt und eine zu spät gewählte die Zulassung verzögert.
eVB-Nummer für kurze Zeiträume
Auch für Überführungsfahrten und Probefahrten brauchen Sie eine eVB – dort allerdings über ein Kurzzeitkennzeichen. Dafür stellen Versicherer eine eigene eVB-Nummer aus.
Ohne Versicherung keine Zulassung – und kein Meter Fahrt
Die Versicherungspflicht ist kein Verwaltungsdetail, sondern steht in § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes: Wer ein Fahrzeug hält, muss eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten.
Fahren ohne Versicherung ist eine Straftat
Keine Ordnungswidrigkeit, kein Bußgeld: § 6 PflVG sieht bei Vorsatz eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor, bei Fahrlässigkeit bis zu sechs Monate oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen. Das Fahrzeug kann eingezogen werden.
Deshalb lohnt es sich, die Versicherung nicht erst kurz vor dem Behördentermin zu klären, sondern vorher in Ruhe zu vergleichen. Die Unterschiede zwischen den Anbietern sind erheblich – und der Beitrag hängt nicht nur vom Fahrzeug ab, sondern auch davon, wo Sie es zulassen.
Digitale Optionen im Alltag der Zulassungsstellen
Nicht jede Zulassungsstelle bietet den vollständigen Online-Prozess an, viele Kommunen haben ihre digitalen Angebote in den vergangenen Jahren jedoch spürbar ausgebaut. Seit i-Kfz Stufe 4 – in Kraft seit dem 1. September 2023 – sind online möglich: Neuzulassung, Umschreibung mit Halterwechsel, Wiederzulassung, Tageszulassung und Außerbetriebsetzung. Erstmals dürfen auch juristische Personen, also Firmen, das Verfahren nutzen.
Der entscheidende Fortschritt: Das Fahrzeug darf sofort nach der digitalen Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen. Auf den Postversand der Papiere muss niemand mehr warten.

So läuft die Online-Anmeldung eines Fahrzeugs ab
- Kennzeichen vorab prägen lassen. Sie reservieren Ihr Kennzeichen und lassen es beim Schilderdienst prägen – zunächst ungestempelt.
- Sicherheitscodes freilegen. In der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie unter der Prüfplakette sind verdeckte Codes aufgebracht. Diese Fahrzeugpapiere brauchen Sie griffbereit, die Codes müssen freigelegt werden.
- Antrag stellen. Sie identifizieren sich per Online-Ausweisfunktion oder BundID, geben die elektronische Versicherungsbestätigung an, hinterlegen ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer und weisen eine gültige Hauptuntersuchung nach.
- Bezahlen per ePayment, etwa mit Giropay oder Kreditkarte.
- Sofort losfahren. Innerhalb von rund 30 Minuten erhalten Sie den elektronischen Bescheid und einen vorläufigen Zulassungsnachweis. Legen Sie ihn gut lesbar ins Fahrzeug – damit dürfen Sie direkt am Straßenverkehr teilnehmen.
Der vorläufige Zulassungsnachweis gilt maximal zehn Tage. In dieser Zeit schickt Ihnen die zuständige Zulassungsbehörde die Papiere und den Plakettenträger mit den beiden Zulassungsplaketten per Post. Die kleben Sie dann auf die alten, bislang ungestempelten Kennzeichen – fertig.
Damit ist auch ein verbreiteter Irrtum ausgeräumt: Sie müssen die Kennzeichen nicht vorher stempeln lassen. Genau das ist der Zeitgewinn gegenüber dem Gang zum Schalter.
Ein Wermutstropfen bleibt: Ein zentrales Bundesportal gibt es noch nicht. Die Umsetzung läuft über die Portale der Länder und Kommunen, der Funktionsumfang unterscheidet sich entsprechend. Ein zentrales Portal beim Kraftfahrt-Bundesamt ist geplant.
Unterlagen, die bei der Zulassung benötigt werden
Welche Papiere Sie brauchen, hängt davon ab, ob Sie ein neues oder ein gebrauchtes Fahrzeug anmelden.
| Vorgang | Nötige Unterlagen |
|---|---|
| Neuzulassung (Neuwagen) | Personalausweis oder Reisepass, eVB-Nummer, Zulassungsbescheinigung Teil II, CoC-Bescheinigung, SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer |
| Umschreibung (Gebrauchtwagen) | zusätzlich Zulassungsbescheinigung Teil I, HU-Bericht, bisherige Kennzeichen |
| Firmenfahrzeug | zusätzlich Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, Vollmacht, Ausweis des Vertreters |
Ein häufiger Irrtum betrifft die beiden Fahrzeugpapiere: Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist der frühere Fahrzeugschein. Sie gehört ins Auto und wird mitgeführt. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist der frühere Fahrzeugbrief – der Eigentumsnachweis. Der Fahrzeugbrief gehört gerade nicht ins Handschuhfach, sondern nach Hause oder zur Bank. Wer ihn verliert, benötigt ein aufwendiges Aufgebotsverfahren bei der Zulassungsbehörde.
Bei einem fabrikneuen Pkw ist keine Hauptuntersuchung nötig – die erste HU steht erst nach 36 Monaten an, danach wird sie alle 24 Monate fällig. Für jeden Gebrauchtwagen und jede Wiederzulassung muss dagegen der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung vorliegen. Wird das Fahrzeug nur außer Betrieb gesetzt, ruht die Zulassung – spätestens zur Wiederzulassung wird eine gültige HU wieder verwendet.
Für die Anmeldung eines Fahrzeugs benötigen Sie diese Unterlagen vollständig. Fehlt eines dieser Dokumente, verweigert die zuständige Zulassungsbehörde die Bearbeitung, unabhängig davon, wie weit die übrigen Formalitäten bereits erledigt sind. Eine sorgfältige Vorbereitung spart daher nicht nur Zeit, sondern verhindert auch einen zweiten Termin.
Besonderheiten bei Halterwechsel und Wohnortwechsel
Wechselt ein Fahrzeug den Besitzer, reicht ein einfacher Halterwechsel bei der zuständigen Zulassungsbehörde in der Regel aus, sofern das alte Kennzeichen erhalten bleiben soll und beide Parteien die entsprechenden Formulare unterschreiben. Anders sieht es aus, wenn der neue Halter in einem anderen Zulassungsbezirk wohnt: In diesem Fall ist eine Ummeldung mit neuem Kennzeichen notwendig, was zusätzliche Kosten für Schilder und Prägung nach sich zieht.
Auch ein reiner Wohnortwechsel ohne Halterwechsel macht meist eine Ummeldung erforderlich, sobald sich der Zulassungsbezirk ändert.
Der Mythos der Zwei-Wochen-Frist
Eine gesetzliche Zwei-Wochen-Frist gibt es nicht. § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung verlangt, dass Halteränderungen „unverzüglich“ mitgeteilt werden – also ohne schuldhaftes Zögern. Die oft genannten zwei Wochen sind Verwaltungspraxis, keine Rechtsnorm. Wer die Ummeldung schleifen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 15 Euro.
Viele Ratgeber zitieren hier noch § 13 FZV. Diese Nummer ist überholt: Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung wurde 2023 neu gefasst, die Mitteilungspflichten stehen seither in § 15.
Ein Punkt, den kaum jemand auf dem Schirm hat: Mit dem Zulassungsbezirk ändert sich auch Ihre Regionalklasse – und damit der Beitrag zur Kfz-Versicherung. Ein Umzug von einer teuren in eine günstige Region kann den Beitrag spürbar senken, umgekehrt aber auch verteuern. Prüfen Sie den Tarif deshalb nach jedem Umzug.
Kosten und zeitlicher Aufwand
Die Gebühren für die Zulassung sind bundeseinheitlich in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr geregelt. Sie werden also nicht von der Kommune festgelegt, wie oft behauptet wird. Online ist jeder Vorgang deutlich günstiger als am Schalter.

| Vorgang | Vor Ort | Online (i-Kfz) |
|---|---|---|
| Zulassung mit neuem Kennzeichen | 30,00 Euro | 12,80 Euro |
| Umschreibung in einen neuen Bezirk | 27,10 Euro | 12,10 Euro |
| Halterwechsel im selben Bezirk | 24,20 Euro | 10,40 Euro |
| Außerbetriebsetzung (Abmeldung) | 15,90 Euro | 2,10 Euro |
| Wunschkennzeichen | 10,20 Euro zusätzlich | 10,20 Euro zusätzlich |
Hinzu kommen die Kennzeichenschilder, die keine Gebühr sind, sondern privat bei der Schilderprägerei gekauft werden: je nach Anbieter rund 20 bis 40 Euro pro Paar (ADAC, Stand 2026). Wer ein Fahrzeug ummeldet, zahlt in der Regel etwas weniger als bei einer Neuzulassung, da ein Teil der Prüfungen bereits vorliegt.
Der zeitliche Aufwand variiert stark: Während ein Online-Verfahren nach der automatischen Prüfung der Antragsdaten oft innerhalb weniger Minuten abgeschlossen ist, kann ein Termin vor Ort je nach Andrang der Behörde deutlich länger dauern, insbesondere in größeren Städten mit hohem Zulassungsaufkommen. Eine vorab geklärte Versicherung verkürzt in beiden Fällen den eigentlichen Zulassungsvorgang erheblich, da dieser Schritt nicht mehr am Schalter nachgeholt werden muss. Wer zusätzlich alle Dokumente digital bereithält, reduziert das Risiko, wegen einer fehlenden Unterschrift oder eines vergessenen Nachweises erneut vorstellig werden zu müssen.
Erst die eVB, dann die Zulassung
Vergleichen Sie die Tarife in Ruhe – die eVB-Nummer bekommen Sie direkt nach Abschluss.

