Das Wichtigste in Kürze
- Beim begleiteten Fahren ab 17 (BF17) dürfen Jugendliche nach bestandener Prüfung mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.
- Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren den Führerschein besitzen und höchstens einen Punkt in Flensburg haben.
- Versicherer erheben für die Zeit des begleiteten Fahrens oft einen kleinen Zuschlag, belohnen die Teilnahme später aber mit einer besseren Einstufung.
- Wer BF17 absolviert hat, startet bei der ersten eigenen Police meist in der günstigeren Klasse SF ½.
Das begleitete Fahren ab 17 lässt junge Menschen unter sicheren Bedingungen Praxis sammeln, bevor sie allein losfahren. Das senkt nachweislich das Unfallrisiko, und davon profitieren später auch die Versicherungsbeiträge. Worauf es bei Begleitperson und Versicherung ankommt, klärt dieser Überblick.
So funktioniert das begleitete Fahren
Wer mit 17 die Führerscheinprüfung besteht, erhält eine Prüfungsbescheinigung und darf damit nur in Begleitung einer eingetragenen Person fahren. Mit dem 18. Geburtstag wird daraus der reguläre Führerschein, und das Fahren ohne Begleitung ist erlaubt. Die Begleitperson greift nicht ins Geschehen ein, sie ist Beifahrer und Ansprechpartner, nicht Fahrlehrer.
Voraussetzungen für die Begleitperson
Nicht jeder darf als Begleitung eingetragen werden. Die Person muss folgende Bedingungen erfüllen:
- mindestens 30 Jahre alt
- seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz eines Führerscheins der Klasse B
- höchstens ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg
- nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss während der Fahrt
Mehrere Begleitpersonen sind möglich und sollten alle vorab eingetragen werden, damit immer jemand zur Verfügung steht.
Was das begleitete Fahren für die Versicherung bedeutet
Während der BF17-Phase ist der Jugendliche über die Kfz-Versicherung des genutzten Autos mitversichert. Viele Versicherer verlangen dafür einen moderaten Zuschlag und wollen vorab wissen, dass ein Fahranfänger das Fahrzeug nutzt. Wichtig ist, das dem Versicherer zu melden, sonst droht im Schadenfall Ärger. Der eigentliche Vorteil kommt später: Bei der ersten eigenen Police wird die BF17-Teilnahme mit einer besseren Einstufung belohnt.
Den passenden Kfz-Schutz sichern
Ob für das Begleitfahrzeug oder die erste eigene Police: Vergleichen Sie die Tarife und sichern Sie sich faire Beiträge.
Mit welchem Auto darf der Fahranfänger fahren?
Eine Vorschrift, dass es ein bestimmtes Auto sein muss, gibt es nicht. Der Jugendliche darf jedes Fahrzeug der Klasse B fahren, solange eine eingetragene Begleitperson dabei ist und der Versicherer informiert wurde. In der Praxis ist das meist das Auto der Eltern. Wichtig ist, dem Kfz-Versicherer dieses Fahrzeugs den Fahranfänger zu melden, denn nur dann besteht im Schadenfall voller Schutz. Ein eigenes Auto braucht der Fahranfänger in dieser Phase noch nicht, das lohnt sich erst mit der eigenständigen Fahrerlaubnis.
Melden Sie den Fahranfänger unbedingt an
Der häufigste Fehler beim begleiteten Fahren ist, den jungen Fahrer nicht beim Versicherer anzugeben. Passiert dann ein Unfall, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Der kleine Zuschlag für die BF17-Phase ist gut investiert, denn er sichert den vollen Schutz und ebnet den Weg zur günstigen ersten eigenen Versicherung.

