Versicherungswissen

Begleitetes Fahren und Versicherung:das müssen Sie wissen

Begleitetes Fahren und Versicherung: das müssen Sie wissen

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim begleiteten Fahren ab 17 (BF17) dürfen Jugendliche nach bestandener Prüfung mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.
  • Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren den Führerschein besitzen und höchstens einen Punkt in Flensburg haben.
  • Versicherer erheben für die Zeit des begleiteten Fahrens oft einen kleinen Zuschlag, belohnen die Teilnahme später aber mit einer besseren Einstufung.
  • Wer BF17 absolviert hat, startet bei der ersten eigenen Police meist in der günstigeren Klasse SF ½.

Das begleitete Fahren ab 17 lässt junge Menschen unter sicheren Bedingungen Praxis sammeln, bevor sie allein losfahren. Das senkt nachweislich das Unfallrisiko, und davon profitieren später auch die Versicherungsbeiträge. Worauf es bei Begleitperson und Versicherung ankommt, klärt dieser Überblick.

So funktioniert das begleitete Fahren

Wer mit 17 die Führerscheinprüfung besteht, erhält eine Prüfungsbescheinigung und darf damit nur in Begleitung einer eingetragenen Person fahren. Mit dem 18. Geburtstag wird daraus der reguläre Führerschein, und das Fahren ohne Begleitung ist erlaubt. Die Begleitperson greift nicht ins Geschehen ein, sie ist Beifahrer und Ansprechpartner, nicht Fahrlehrer.

Voraussetzungen für die Begleitperson

Nicht jeder darf als Begleitung eingetragen werden. Die Person muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • mindestens 30 Jahre alt
  • seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz eines Führerscheins der Klasse B
  • höchstens ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg
  • nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss während der Fahrt

Mehrere Begleitpersonen sind möglich und sollten alle vorab eingetragen werden, damit immer jemand zur Verfügung steht.

Was das begleitete Fahren für die Versicherung bedeutet

Während der BF17-Phase ist der Jugendliche über die Kfz-Versicherung des genutzten Autos mitversichert. Viele Versicherer verlangen dafür einen moderaten Zuschlag und wollen vorab wissen, dass ein Fahranfänger das Fahrzeug nutzt. Wichtig ist, das dem Versicherer zu melden, sonst droht im Schadenfall Ärger. Der eigentliche Vorteil kommt später: Bei der ersten eigenen Police wird die BF17-Teilnahme mit einer besseren Einstufung belohnt.

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Mit welchem Auto darf der Fahranfänger fahren?

Eine Vorschrift, dass es ein bestimmtes Auto sein muss, gibt es nicht. Der Jugendliche darf jedes Fahrzeug der Klasse B fahren, solange eine eingetragene Begleitperson dabei ist und der Versicherer informiert wurde. In der Praxis ist das meist das Auto der Eltern. Wichtig ist, dem Kfz-Versicherer dieses Fahrzeugs den Fahranfänger zu melden, denn nur dann besteht im Schadenfall voller Schutz. Ein eigenes Auto braucht der Fahranfänger in dieser Phase noch nicht, das lohnt sich erst mit der eigenständigen Fahrerlaubnis.

Tobias Friedrich, Versicherungsexperte

Tobias Friedrich · Versicherungsexperte bei Versicherungsriese

Melden Sie den Fahranfänger unbedingt an

Der häufigste Fehler beim begleiteten Fahren ist, den jungen Fahrer nicht beim Versicherer anzugeben. Passiert dann ein Unfall, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Der kleine Zuschlag für die BF17-Phase ist gut investiert, denn er sichert den vollen Schutz und ebnet den Weg zur günstigen ersten eigenen Versicherung.

Häufige Fragen zum begleiteten Fahren

Wer darf Begleitperson beim BF17 sein?
Wer mindestens 30 Jahre alt ist, seit fünf Jahren den Führerschein der Klasse B besitzt und höchstens einen Punkt in Flensburg hat.
Kostet das begleitete Fahren bei der Versicherung extra?
Viele Versicherer erheben einen moderaten Zuschlag für die BF17-Phase. Dieser zahlt sich später durch die bessere Einstufung wieder aus.
Muss ich den Fahranfänger der Versicherung melden?
Ja, unbedingt. Wird der Fahranfänger nicht angegeben, kann der Versicherer im Schadenfall die Leistung kürzen.
Welchen Vorteil bringt BF17 für die spätere Versicherung?
Absolventen werden bei der ersten eigenen Police meist in die günstigere Klasse SF ½ eingestuft und erhalten oft zusätzliche Rabatte.
Dürfen mehrere Begleitpersonen eingetragen werden?
Ja. Es ist sogar sinnvoll, mehrere Personen einzutragen, damit immer eine geeignete Begleitung verfügbar ist.
Tobias Friedrich

Tobias Friedrich

Gründer der Finanzriese GmbH

Tobias Friedrich ist Gründer und Geschäftsführer der Finanzriese GmbH, dem Unternehmen hinter Versicherungsriese.de. Seit der Gründung verfolgt er ein Ziel: Versicherungen für Verbraucher transparent und kostenlos vergleichbar zu machen. Er verantwortet die redaktionelle Ausrichtung des Ratgebers und stellt sicher, dass alle Inhalte fachlich fundiert, aktuell und verständlich aufbereitet sind. Sein Anspruch ist ehrliche Orientierung statt Verkaufsdruck.