Das Wichtigste in Kürze
- Die ordentliche Kündigungsfrist der Kfz-Versicherung beträgt einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres.
- Bei Verträgen, die dem Kalenderjahr folgen, ist der Stichtag der 30. November. Maßgeblich ist der Eingang beim Versicherer, nicht der Poststempel.
- Wurde das Auto unterjährig angemeldet, gilt ein anderer Stichtag. Den genauen Termin finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.
- Die Kündigung in Textform genügt, ein unterschriebener Brief ist nicht zwingend nötig.
Wer bei der Kfz-Versicherung sparen will, muss vor allem eines kennen: die Kündigungsfrist. Sie entscheidet, bis wann Sie aus dem alten Vertrag herauskommen. Verpassen Sie den Termin, bleiben Sie meist ein weiteres Jahr gebunden. Mit dem richtigen Wissen ist die Frist aber leicht einzuhalten.
Die reguläre Frist: ein Monat zum Vertragsende
Kfz-Versicherungen werden in der Regel mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen und verlängern sich danach automatisch. Um diese Verlängerung zu verhindern, müssen Sie spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Bei den meisten Verträgen läuft das Versicherungsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, sodass die Kündigung bis zum 30. November vorliegen muss.
Warum der Eingang zählt
Ein verbreiteter Irrtum: Es reicht, die Kündigung am Stichtag abzuschicken. Tatsächlich kommt es auf den Eingang beim Versicherer an. Eine Kündigung, die am 30. November in den Briefkasten wandert, aber erst im Dezember ankommt, ist zu spät. Planen Sie deshalb ein paar Tage Vorlauf ein oder nutzen Sie den Online-Kündigungsweg, der den Eingang sofort bestätigt.
So berechnen Sie Ihre individuelle Frist
Nicht jeder Vertrag folgt dem Kalenderjahr. Haben Sie Ihr Auto mitten im Jahr angemeldet, beginnt das Versicherungsjahr meist an diesem Datum. Dann gilt der 30. November nicht, sondern ein eigener Stichtag einen Monat vor Ihrem persönlichen Vertragsablauf.
| Vertragsbeginn | Versicherungsjahr endet | Kündigung bis |
|---|---|---|
| 1. Januar | 31. Dezember | 30. November |
| 1. April | 31. März | letzter Februartag |
| 1. September | 31. August | 31. Juli |
In welcher Form Sie kündigen
Seit der Reform des Versicherungsrechts genügt die Textform. Eine E-Mail, ein Online-Formular oder ein Fax sind also ausreichend, eine eigenhändige Unterschrift ist nicht mehr nötig. Wichtig ist nur, dass die Kündigung eindeutig ist und Sie den Eingang nachweisen können. Bewahren Sie die Eingangsbestätigung auf.
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Wenn die Frist schon verstrichen ist
Haben Sie den Stichtag verpasst, ist nicht alles verloren. Bei einer Beitragserhöhung, einem Schadenfall oder einem Fahrzeugwechsel entsteht ein Sonderkündigungsrecht mit einer eigenen Frist von vier Wochen. Gerade zum Jahreswechsel erhöhen viele Versicherer den Beitrag, was diesen Weg häufig öffnet.
Tragen Sie sich den Stichtag in den Kalender ein
Die meisten verpassen die Frist schlicht, weil sie nicht daran denken. Notieren Sie sich Mitte November als festen Erinnerungstermin. Dann haben Sie genug Zeit, Tarife zu vergleichen und fristgerecht zu kündigen, ohne in Hektik zu geraten.
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