Versicherungswissen

Kündigungsfrist Kfz-Versicherung:alle Termine im Blick

Kündigungsfrist Kfz-Versicherung: alle Termine im Blick

Das Wichtigste in Kürze

  • Die ordentliche Kündigungsfrist der Kfz-Versicherung beträgt einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres.
  • Bei Verträgen, die dem Kalenderjahr folgen, ist der Stichtag der 30. November. Maßgeblich ist der Eingang beim Versicherer, nicht der Poststempel.
  • Wurde das Auto unterjährig angemeldet, gilt ein anderer Stichtag. Den genauen Termin finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.
  • Die Kündigung in Textform genügt, ein unterschriebener Brief ist nicht zwingend nötig.

Wer bei der Kfz-Versicherung sparen will, muss vor allem eines kennen: die Kündigungsfrist. Sie entscheidet, bis wann Sie aus dem alten Vertrag herauskommen. Verpassen Sie den Termin, bleiben Sie meist ein weiteres Jahr gebunden. Mit dem richtigen Wissen ist die Frist aber leicht einzuhalten.

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Die reguläre Frist: ein Monat zum Vertragsende

Kfz-Versicherungen werden in der Regel mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen und verlängern sich danach automatisch. Um diese Verlängerung zu verhindern, müssen Sie spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Bei den meisten Verträgen läuft das Versicherungsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, sodass die Kündigung bis zum 30. November vorliegen muss.

Warum der Eingang zählt

Ein verbreiteter Irrtum: Es reicht, die Kündigung am Stichtag abzuschicken. Tatsächlich kommt es auf den Eingang beim Versicherer an. Eine Kündigung, die am 30. November in den Briefkasten wandert, aber erst im Dezember ankommt, ist zu spät. Planen Sie deshalb ein paar Tage Vorlauf ein oder nutzen Sie den Online-Kündigungsweg, der den Eingang sofort bestätigt.

So berechnen Sie Ihre individuelle Frist

Nicht jeder Vertrag folgt dem Kalenderjahr. Haben Sie Ihr Auto mitten im Jahr angemeldet, beginnt das Versicherungsjahr meist an diesem Datum. Dann gilt der 30. November nicht, sondern ein eigener Stichtag einen Monat vor Ihrem persönlichen Vertragsablauf.

Vertragsbeginn Versicherungsjahr endet Kündigung bis
1. Januar 31. Dezember 30. November
1. April 31. März letzter Februartag
1. September 31. August 31. Juli
Beispiele für die Berechnung der Kündigungsfrist je nach Vertragsbeginn.

In welcher Form Sie kündigen

Seit der Reform des Versicherungsrechts genügt die Textform. Eine E-Mail, ein Online-Formular oder ein Fax sind also ausreichend, eine eigenhändige Unterschrift ist nicht mehr nötig. Wichtig ist nur, dass die Kündigung eindeutig ist und Sie den Eingang nachweisen können. Bewahren Sie die Eingangsbestätigung auf.

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Wenn die Frist schon verstrichen ist

Haben Sie den Stichtag verpasst, ist nicht alles verloren. Bei einer Beitragserhöhung, einem Schadenfall oder einem Fahrzeugwechsel entsteht ein Sonderkündigungsrecht mit einer eigenen Frist von vier Wochen. Gerade zum Jahreswechsel erhöhen viele Versicherer den Beitrag, was diesen Weg häufig öffnet.

Tobias Friedrich, Versicherungsexperte

Tobias Friedrich · Versicherungsexperte bei Versicherungsriese

Tragen Sie sich den Stichtag in den Kalender ein

Die meisten verpassen die Frist schlicht, weil sie nicht daran denken. Notieren Sie sich Mitte November als festen Erinnerungstermin. Dann haben Sie genug Zeit, Tarife zu vergleichen und fristgerecht zu kündigen, ohne in Hektik zu geraten.

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Häufige Fragen zur Kündigungsfrist

Wie lang ist die Kündigungsfrist der Kfz-Versicherung?
Einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Bei kalenderjährlichen Verträgen ist das der 30. November.
Zählt das Datum des Poststempels?
Nein, es kommt auf den Eingang beim Versicherer an. Planen Sie deshalb ein paar Tage Vorlauf ein.
Wie finde ich meinen persönlichen Stichtag?
Über das Datum des Vertragsbeginns. Einen Monat vor dem jährlichen Vertragsablauf endet die Frist. Der Termin steht in Ihren Vertragsunterlagen.
Muss ich die Kündigung unterschreiben?
Nein. Seit der Reform des Versicherungsrechts genügt die Textform, also auch E-Mail oder Online-Formular.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, sofern kein Sonderkündigungsrecht greift, etwa durch eine Beitragserhöhung.
Tobias Friedrich

Tobias Friedrich

Gründer der Finanzriese GmbH

Tobias Friedrich ist Gründer und Geschäftsführer der Finanzriese GmbH, dem Unternehmen hinter Versicherungsriese.de. Seit der Gründung verfolgt er ein Ziel: Versicherungen für Verbraucher transparent und kostenlos vergleichbar zu machen. Er verantwortet die redaktionelle Ausrichtung des Ratgebers und stellt sicher, dass alle Inhalte fachlich fundiert, aktuell und verständlich aufbereitet sind. Sein Anspruch ist ehrliche Orientierung statt Verkaufsdruck.