Auslandssemester: Versicherungen für Studierende im Ausland

Welche Versicherungen für Studierende im Ausland?

Auslandskrankenversicherung bei Auslandssemester nicht zwingend erforderlich

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Fakten auf einen Blick

  • Welche Versicherungen für das Auslandssemester notwendig sind, ist vom Gastland, der Aufenthaltsdauer, dem bestehenden Versicherungsschutz und dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis abhängig.
  • In einigen europäischen Staaten benötigen Studenten nicht zwingend eine Auslandskrankenversicherung, da ein Sozialabkommen zwischen den Ländern besteht.
  • Die Privathaftpflicht und die Unfallversicherung bieten weltweiten Versicherungsschutz.

Versicherungen für das Auslandssemester

Während ihrer Studienzeit legen viele Studenten ein oder zwei Semester im Ausland ein. Üblicherweise gehen sie dafür an die Partneruniversität ihrer Hochschule. Doch können sie sich grundsätzlich auch an einer anderen Universität bewerben. Unabhängig davon, wo sie ihr Auslandssemester einlegen, müssen Studierende in jedem Fall so einiges beachten. Dazu gehören nicht nur die Organisation und möglicherweise die Beantragung des Visums. Sondern auch eine Überprüfung des Versicherungsschutzes. Denn für das Auslandssemester sind verschiedene Versicherungen notwendig, welche im Schadensfall die finanzielle Existenz der Studierenden schützen. Allem voran die Auslandsreisekrankenversicherung für Studenten.

Die Auslandsreisekrankenversicherung für Studenten

Welche Auslandsreisekrankenversicherung für Studenten infrage kommt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dabei müssen die folgenden Kriterien berücksichtigt werden:

  • Sind die Studenten privat oder gesetzlich krankenversichert?
  • In welchem Land findet das Auslandssemester statt?
  • Wie lange halten sie sich im Ausland auf?
  • Wird das Auslandsemester aus privaten Gründen verlängert (für eine Reise)?

Gesetzlich krankenversicherte Studenten im EU-Ausland: Das Sozialabkommen

Grundsätzlich leistet die gesetzliche Krankenversicherung nur im Inland. Doch für Studenten, die ein Auslandssemester einlegen, besteht eine Ausnahme. Sofern sie in einem Land der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei, Tunesien, Bosnien-Herzegowina oder der Schweiz studieren, gilt für sie ein Sozialabkommen. Demnach sind sie auch vorübergehend im Ausland versichert, solange ihr Lebensmittelpunkt weiterhin in Deutschland ist. Dafür sieht das Sozialabkommen vor, dass die deutschen Studenten dieselben Leistungen erhalten wie ihre Kommilitonen in dem jeweiligen Land.

Doch kann der Versicherungsschutz deutlich unter dem deutschen Standard liegen. Und Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der Krankenversicherung in dem jeweiligen Land gehören, sind demzufolge nicht mitversichert. Dies gilt auch für einen krankheitsbedingten Rücktransport nach Deutschland.

Voraussetzungen für eine GKV Leistungen im EU-Ausland:

  • Es besteht ein Sozialabkommen zwischen den jeweiligen Ländern
  • Die Studenten sind an einer deutschen Hochschule immatrikuliert und bleiben versicherungspflichtig.
  • Im Leistungsfall können sie eine europäische Gesundheitskarte vorzeigen (diese lässt sich bei der jeweiligen Krankenkasse beantragen).
  • Studenten in der Türkei, Tunesien und Bosnien-Herzegowina sind im Besitz eines Auslandskrankenscheins, der nach Ankunft im Gastland gegen eine Gesundheitshilfebescheinigung gemäß Sozialversicherungsabkommen getauscht wird.

Gesetzlich versicherte Studenten, die ein Auslandssemester in einem EU-Land planen, sind grundsätzlich über das Sozialabkommen im Rahmen der gesetzlichen Leistungen des jeweiligen Landes versichert. Doch kann der Leistungsumfang deutlich unter den deutschen Standards liegen. Daher wird empfohlen, zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Dabei ist darauf zu achten, dass diese über den gesamten Zeitraum hinweg durchgehend Versicherungsschutz bietet. Denn einige Gesellschaften leisten nur bei Aufenthalten bis zu sechs Wochen.

Zusätzlich ist zu berücksichtigen, ob die Studierenden ihren Auslandsaufenthalt am Ende des Semesters verlängern, um zu reisen. In diesem Fall gilt das Sozialabkommen nicht mehr. Sie benötigen dann eine Auslandsreisekrankenversicherung.

Gesetzlich krankenversicherte Studenten in einem Nicht-EU-Land

Wer sein Auslandssemester in einem Land plant, mit dem kein Sozialabkommen besteht, erhält von der gesetzlichen Krankenversicherung keine Leistung. Bei einem Auslandssemester beispielsweise in den USA, Mexiko oder Australien ist somit eine eigenständige Versicherung notwendig.

Als Studierende müssen sie im Gastland eine entsprechende Krankenversicherung abschließen. Oder sich bereits in Deutschland um eine private Krankenversicherung für Auslandsaufenthalte bemühen. Die Beiträge für die Auslandskrankenversicherung sind mitunter von der Dauer des Aufenthalts und dem Zielland abhängig. Denn in Ländern wie den USA sind medizinische Leistungen sehr teuer. Dementsprechend kostet eine Auslandskrankenversicherung für die USA auch mehr.

Wichtig ist, dass die Studenten darauf achten, wie lange ihre Auslandskrankenversicherung gültig ist. Denn Gesellschaften bieten den Versicherungsschutz für wenige Monate oder auch mehr als ein Jahr. In der Regel endet der Versicherungsschutz dann automatisch. Wer länger im Ausland bleibt, riskiert, bei medizinischen Notfällen nicht mehr versichert zu sein. Wer nach Ende des Semesters weiterhin im Ausland bleibt um zu reisen, muss diese Zeit entsprechend einkalkulieren.

Die Auslandskrankenversicherung für Studenten kann häufig über die Hochschule abgeschlossen werden. Dennoch sollten die Studierenden vor Vertragsabschluss verschiedene Anbieter vergleichen. Wichtiger als die Höhe der Prämie sollten stets die Leistungen der jeweiligen Tarife sein.

Privat krankenversicherte Studenten im Ausland

Studenten, die privat krankenversichert sind, benötigen nicht zwangsweise eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung. Denn die PKV sieht meist Leistungen im Ausland vor, vor allem in EU-Länder. Doch Vorsicht: Der Leistungsumfang kann bei Behandlungen außerhalb Deutschlands stark begrenzt sein. Möglicherweise sogar außerhalb der Europäischen Union gänzlich ausgeschlossen. Aus diesem Grund müssen Privatversicherte ihren Tarif vor dem Auslandssemester prüfen. Dabei sollte nicht nur die Frage im Raum stehen, ob ein Versicherungsschutz besteht. Sondern auch, in welcher Höhe Leistungen im Gastland erbracht werden und ob die Gesellschaft eine zeitliche Begrenzung des Auslandsaufenthalts vorsieht.

Sofern der Versicherungsschutz der bestehenden privaten Krankenversicherung nicht ausreicht, muss der Tarif entsprechend aufgestockt werden. Dafür ist es ratsam, mit einem Berater der Gesellschaft einen Termin zu vereinbaren, um die Möglichkeiten zu besprechen.

Die wichtigsten Leistungen der Auslandskrankenversicherung

Damit die Versicherung den Studenten während ihres Auslandssemesters einen guten Schutz bietet, sollten die folgenden Bausteine im Leistungsumfang enthalten sein:

  • Unbegrenzte Versicherungssummen: Abhängig von der notwendigen Behandlung, der Behandlungsdauer und den Kosten für die medizinische Versorgung im Gastland können Aufwendungen im sechsstelligen Bereich entstehen.
  • Medizinisch sinnvoller Rücktransport: Die Versicherung sollte nicht nur leisten, wenn der Rücktransport medizinisch notwendig ist. Sondern auch dann, wenn die Verlegung von einem Mediziner als sinnvoll erachtet wird.
  • 24-Stunden-Hotline: Die Auslandskrankenversicherung sollte, wenn kein dringender Notfall besteht, die erste Anlaufstelle im Schadensfall sein. Sie unterstützt ihre Versicherten mitunter bei organisatorischen Fragen und kann Ärzte vermitteln.
  • Verzicht auf Selbstbehalt: Eine gute Auslandsreiseversicherung sollte im Schadensfall keinen Selbstbehalt vorsehen.
  • Keine Einschränkungen durch medizinische Notwendigkeit: Wer länger im Ausland ist, muss darauf achten, dass die Versicherung nicht nur bei medizinischer Notwendigkeit leistet. Ansonsten ist beispielsweise die Nachbehandlung nach einem Unfall oder auch die Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt nicht mitversichert, wenn keine Notwendigkeit aus medizinischer Sicht besteht.
  • Chronische Erkrankungen sind eingeschlossen: Manche Gesellschaften leisten nur bei Krankheiten oder Leiden, die während des Auslandsaufenthalts auftreten. Bereits vor Semesterbeginn bestandene beziehungsweise chronische Erkrankungen sollten allerdings mitversichert sein.

Studenten sollten ihren Versicherungsnachweis stets bei sich haben. Um Schwierigkeiten bei Behandlungen zu vermeiden, sollte der Nachweis ins Englische oder besser noch in die Sprache des Gastlandes übersetzt werden.

Zusammenfassung

Gesetzlich krankenversicherte Studenten in der EU / in einem Land mit Sozialabkommen Gesetzlich krankenversicherte Studenten außerhalb der EU / in einem Land ohne Sozialabkommen Privat krankenversicherte Studenten
  • Begrenzter Versicherungsschutz durch Krankenkasse
  • Zusätzliche Auslandskrankenversicherung sinnvoll
  • Kein Versicherungsschutz durch Krankenkasse
  • Absicherung durch Auslandskrankenversicherung
  • Abhängig vom Tarif Versicherungsschutz durch private Krankenversicherung
  • Möglicherweise müssen Leistungen im Ausland aufgestockt werden
Für gesetzlich versicherte Studenten besteht durch das Sozialabkommen in vielen Ländern Europas Versicherungsschutz über die Krankenkasse. Dieser kann allerdings nicht ausreichend sein, da sich der Anspruch an dem gesetzlichen Leistungsumfang des jeweiligen Gastlandes orientiert. Daher sollte gesetzlich versicherte Stunden auch innerhalb der EU ihren Versicherungsschutz durch eine Auslandskrankenversicherung ergänzen. Gesetzlich versicherte Studenten, die außerhalb Europas studieren oder in einem Land ohne Sozialabkommen, erhalten keine Leistung seitens der Krankenkasse. Sie müssen in dem jeweiligen Land eine Krankenversicherung auswählen oder eine entsprechende Auslandskrankenversicherung abschließen. Für privat krankenversicherte Studenten kann Versicherungsschutz im Ausland bestehen. Dieser ist vom Tarif abhängig. Es können allerdings Erstattungsgrenzen und Leistungsbeschränkungen gelten. Sofern der bestehende Versicherungsschutz nicht ausreicht, sollten sie ihren Tarif aufstocken.

Privathaftpflichtversicherung für Studenten im In- und Ausland

Die Privathaftpflichtversicherung gehört für jede Person zu den wichtigsten Versicherungen. Denn sie schützt ihre Versicherungsnehmer vor Schadensersatzansprüchen Dritter, wenn diese für einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden haftbar gemacht werden können. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass die Privathaftpflicht unberechtigte Ansprüche gegen ihre Versicherten abwehrt. Notfalls auch vor Gericht.

Die Privathaftpflichtversicherung ist für Studenten sowohl im Inland als auch im Ausland eine existenziell wichtige Versicherung. In der Regel bietet diese auch weltweiten Versicherungsschutz bei vorübergehenden Auslandaufenthalten. Studenten sollten dennoch prüfen, ob ausreichend Schutz während ihres Auslandssemester besteht. Dabei sollte das Augenmerk vor allem auf einer zeitlichen Begrenzung der Aufenthaltsdauer liegen.

Private Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz im Ausland

Unfällen sind ein allgegenwärtiges Risiko. Um sich dagegen abzusichern, gibt es die Unfallversicherung. Diese ist auch für Studenten im Ausland eine ratsame Versicherung, da sie weltweiten Versicherungsschutz bietet. Zwar besteht in den meisten Fällen über die gesetzliche Unfallversicherung auch in anderen Ländern während des Auslandssemester eine Absicherung, doch ist diese nur begrenzt. Denn wie auch in Deutschland sind die Studenten nur während der Zeit an der Hochschule sowie auf den Schulwegen abgesichert. Die private Unfallversicherung ergänzt diesen Versicherungsschutz und schließt Versorgungslücken. Denn sie leistet auch bei Unfällen in der Freizeit.

Die private Unfallversicherung leistet nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland. Bei einigen Tarifen ist auch der medizinisch notwendige Rücktransport infolge eines Unfalls mitversichert.

Weitere Versicherungen für das Auslandssemester

Die Krankenversicherung, die Privathaftpflichtversicherung und die Unfallversicherung werden jedem Studenten für das Auslandssemester empfohlen. Zusätzlich können sie ihren Versicherungsschutz wahlweise durch weitere Absicherungen ergänzen. Ob diese für den Auslandsaufenthalt ratsam sind, muss allerdings jede Person für sich selbst entscheiden.

Die Hausratversicherung

Um ihr Hab und Gut in der eigenen Wohnung gut versichert zu wissen, schließen viele Studenten eine Hausratversicherung ab. Oder ihr Eigentum ist über die Hausrat ihrer Eltern abgesichert. So oder so kann, abhängig vom Anbieter, auch während des Auslandssemesters Versicherungsschutz bestehen. Inwiefern und in welcher Höhe, unterscheidet sich aber je nach Tarif. Daher sollten Studenten vor ihrem Auslandsaufenthalt Rücksprache mit dem Anbieter der Hausratversicherung halten. Dabei ist auch zu prüfen, ob begrenzte Erstattungssummen gelten und für wie lange der Versicherungsschutz im Ausland gilt.

In jedem Fall sollten Studenten mit einer eigenen Hausratversicherung ihren Versicherer über das Auslandssemester informieren. Denn das vorübergehende Unbewohntsein der versicherten Wohnung gilt als Gefahrenerhöhung und muss angezeigt werden. Dies gilt vor allem bei Auslandsaufenthalten, die länger als 60 Tage andauern.

Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung

Auf dem Markt gibt es verschiedene Anbieter für eine Reiseabbruch- oder eine Reiserücktrittsversicherung für Auslandssemester. Dabei unterscheiden sich die Versicherungen maßgeblich voneinander. Die Reiserücktrittsversicherung für Auslandssemester leistet, wenn die Studenten ihren Auslandsaufenthalt aus bestimmten Gründen nicht antreten können. Die Reiseabbruchversicherung hingegen zahlt, wenn das Auslandssemester vorzeitig abgebrochen werden muss. In beiden Fällen müssen Bedingungen erfüllt sein, um eine Leistung zu erhalten. Als häufigste Ursache für einen Reiserücktritt gilt eine Erkrankung oder ein Unfall. Auch der Tod eines Familienmitglieds kann als versicherte Ursache infrage kommen. Grundsätzlich müssen Studenten vor Vertragsabschluss immer prüfen, welche Ursachen zugrunde liegen müssen, um eine Erstattung zu erhalten. Außerdem können Summenbegrenzungen gelten, die mindestens den Kosten für das Auslandssemester entsprechen sollten.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung für Studenten im Ausland kann durchaus sinnvoll sein. Denn gute Tarife leisten auch bei Rechtsstreitigkeiten außerhalb Deutschlands. Dazu gehört auch die Bereitstellung einer Kaution.

Sollte es während des Auslandssemesters zu einem Konflikt oder gar einer Anschuldigung kommen, ist es für Studenten meist schwierig, sich durch das fremde Rechtssystem zu kämpfen. Eine Rechtsschutzversicherung kann im Fall der Fälle nicht nur die nötige Unterstützung bieten, sondern auch die dringliche finanzielle Entlastung.

FAQ - Häufig gestellte Fragen