Auslandsreisekrankenversicherung
Vergleich & Test der Tarife am Markt

Krankenversicherungsschutz bei Auslandsreisen

Für Singles bereits ab 8 € / Jahr (Familien ab 30€ / Jahr)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Auslandsreisekrankenversicherung schützt Reisende im Krankheitsfall vor hohen Behandlungskosten an ihrem Urlaubsort im Ausland.
  • Eine gute Reisekrankenversicherung gibt es für Singles bereits ab acht Euro. Familien zahlen weniger als 20 Euro im Jahr.
  • Mit einem Vergleich der Auslandsreisekrankenversicherung findet jeder schnell, einfach und unkompliziert die passende Absicherung für seinen Bedarf.

Die Auslandsreisekrankenversicherung: Versicherungsschutz auf Reisen und im Urlaub

Eine Lebensmittelvergiftung, ein gebrochener Fuß oder eine Infektion – auch auf Reisen sind wir vor Krankheiten und Unfällen nicht geschützt. Dabei können diese ordentlich den Urlaub vermiesen. Und noch mehr: Schlimmstenfalls sogar die finanzielle Existenz bedrohen. Denn ein einziger Tag in einem Krankenhaus in den Vereinigten Staaten kann mehrere Tausend Euro kosten. Und wer von dort noch einen medizinischen Rücktransport benötigt, kann bis zu 60.000 Euro drauflegen. Damit ist nicht nur der Urlaub vorbei, es droht zudem der finanzielle Ruin.

Eine Auslandsreisekrankenversicherung schützt vor diesen Gefahren. Denn sie übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland sowie den medizinisch notwendigen Krankenrücktransport. Die Reisekrankenversicherung kann Aufwendungen von mehreren Tausend Euro abdecken. Dabei kostet sie zehn Euro und weniger im Jahr.

Kein ausreichender Versicherungsschutz für Kassenmitglieder

Gesetzlich Versicherte haben im Ausland keinen ausreichenden Versicherungsschutz. Zwar leisten die Krankenkassen in Ländern Europas, Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz, aber nur begrenzt. Denn sie zahlen lediglich einen Teil der Behandlungskosten. Und zwar das, was die Bürger in dem jeweiligen Land von der dortigen Krankenversicherung bekämen. Dadurch können die Erstattungen deutlich geringer sein als die tatsächlichen Aufwendungen. Hinzukommt, dass die Kassen nicht die Kosten für einen medizinischen Rücktransport bezahlen. Je nach Reiseziel und Erkrankung kann dieser allerdings mehrere Tausend Euro kosten.

Wer außerhalb der EU verreist, hat keinen Versicherungsschutz über die GKV. Denn in Ländern wie den USA, Thailand, Australien etc. erbringen die Krankenkassen keine Leistung. Somit müssen die Urlauber im Krankheitsfall die Kosten in voller Höhe selbst tragen.

Die private Krankenversicherung leistet im Regelfall auch innerhalb der Europäischen Union, in Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz. Außerhalb der EU besteht meist nur für wenige Monate Versicherungsschutz. Zudem können Leistungseinschränkungen gelten. Zum Beispiel zahlt nicht jeder Versicherer den Krankenrücktransport. Daher sollten auch Privatversicherte eine Reisekrankenversicherung abschließen.

Die Leistungen der Krankenversicherung für Auslandsreisen

Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt bei Krankheitsfällen im Ausland die Mehrkosten, die nicht durch die GKV gedeckt sind, oder die gesamten Kosten für die medizinische Behandlung. Damit schließt sie die Versorgungslücke der gesetzlichen (und privaten) Krankenversicherung.

In der Regel sind folgende Aufwendungen versichert:

  • Medizinisch notwendige Heilbehandlungen ambulant und stationär
  • Schmerzstillende zahnärztliche Maßnahmen
  • Medizinisch notwendiger Transport ins Krankenhaus
  • Medizinisch notwendiger Rücktransport
  • Kostenerstattung für Arznei, Heil-, Hilfs- und Verbandsmittel
  • Bergungskosten

Je nach Tarif können weitere Leistungen versichert sein. Beispielweise Rooming-in bei Kindern, Heilpraktikerbehandlung und Anreisekosten für Angehörige. Außerdem bietet die Krankenversicherung organisatorische Unterstützung für die Versicherten:

  • Notfallhotline
  • Organisation von Krankentransporten
  • Kontakt zwischen Hausarzt und behandelndem Arzt
  • Übersetzung von Diagnosen

Leistungen in Bezug auf das Coronavirus

Nicht jede Auslandsreisekrankenversicherung leistet bei Erkrankung durch das Coronavirus. Wichtig ist darauf zu achten, dass der Versicherer eine Leistung bei Pandemien und Epidemien vorsieht. Außerdem ist zu prüfen, ob Versicherungsschutz in Ländern besteht, für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde.

Leistet der Versicherer bei einer Erkrankung durch Covid-19, sind die damit verbundenen Behandlungskosten abgedeckt. Nicht versichert sind Mehrkosten wie die Verlängerung des Aufenthaltes aufgrund von Quarantänemaßnahmen (Hotelkosten, Flugumbuchung) und Rückholung wegen Grenzschließung.

Die verschiedenen Formen dieser Versicherung

Es gibt verschiedene Reiseversicherungen auf dem Markt: die Reiserücktrittsversicherung, die Reisegepäckversicherung etc. Doch bestehen auch Unterschiede in Bezug auf den Krankenversicherungsschutz. Dieser unterscheidet sich abhängig von der Dauer des Auslandsaufenthalts, den versicherten Personen und dem Reisegrund.

Die klassische Auslandsreisekrankenversicherung

Die klassische Auslandskrankenversicherung gibt es als Einmal- und als Jahrespolice. Die Einmalabsicherung lohnt sich für Personen, die eine einzelne Reise planen. Diese gilt nur für den versicherten Urlaub, danach erlischt der Vertrag. Verbraucher können den Versicherungsschutz meist kombiniert mit anderen Absicherungen abschließen.

Die Jahrespolice hingegen lohnt sich schon ab der zweiten Reise. Sie gilt für ein Jahr und verlängert sich automatisch, wenn keine Kündigung erfolgt. Die klassische Reisekrankenversicherung leistet für Auslandsaufenthalte von maximal sechs bis acht Wochen (je nach Versicherer).

  • Die Jahrespolice gibt es für Singlepersonen wie auch für Familien.

Die Langzeit-Auslandsreisekrankenversicherung

Die Auslandsreisekrankenversicherung für Langzeit-Reisende richtet sich an Personen, die länger als sechs bis acht Wochen im Ausland sind. Zum Beispiel bei einer Weltreise. Sie bietet denselben Versicherungsschutz wie die klassische Krankenversicherung für Reisen. Allerdings leistet sie bei Auslandsaufenthalten von einem halben Jahr bis zu fünf Jahren (abhängig vom Tarif).

Die Langzeit-Auslandsreisekrankenversicherung empfiehlt sich auch für Studenten, die ein Auslandssemester planen. Zwar besteht für sie Versicherungsschutz über die GKV (innerhalb Europas), aber nur begrenzt.

Für Langzeit-Reisende gibt es weitere besondere Formen der Auslandskrankenversicherung, je nachdem, aus welchen Gründen sie im Ausland sind. So bieten Versicherer und Agenturen die Work and Travel Versicherung für alle, die arbeiten und reisen möchten. Wer hingegen bei einer Gastfamilie lebt und die Kinderbetreuung übernimmt, kann eine spezielle Au Pair Versicherung abschließen. Häufig beinhaltet diese neben dem Krankenversicherungsschutz auch eine Privathaftpflichtversicherung.

Die Vorteile einer Versicherung für Auslandsreisen

Die Krankenversicherung für das Ausland schließt die Versorgungslücke der GKV und PKV auf Reisen. Denn sie kommt für die medizinisch notwendigen Behandlungskosten auf.

Der Versicherungsschutz gilt nicht nur in Europa, sondern weltweit.

Ein Rücktransport kann bis zu 60.000 Euro kosten. Die Versicherung übernimmt die Kosten, wenn dieser medizinisch notwendig ist.

Laut Stiftung Warentest gibt es gute Policen für Singles bereits ab acht Euro im Jahr. Auch Familien können sich für weniger als 20 Euro jährlich absichern.

Es gibt die Auslandsreisekrankenversicherung für Langzeit- wie auch für kurze Reisen. Zudem Familien- und Singletarife.

Nachteile Versicherung für Auslandsreisen

Klassische Policen leisten nur für eine Aufenthaltsdauer im Ausland von sechs bis acht Wochen. Wer länger verreist, benötigt eine spezielle Absicherung.

Die meisten Versicherer bezahlen den Krankenrücktransport nur, wenn dieser medizinisch notwendig ist. Besser sind Tarife, die eine Leistung vorsehen, wenn der Transport medizinisch sinnvoll ist.

Wie jede Versicherung sieht auch der Auslandsschutz Einschränkungen vor. Zum Beispiel leistet nicht jede Gesellschaft, wenn für das Urlaubsziel eine Reisewarnung besteht.

Kosten: Was kostet die Auslandsreisekrankenversicherung?

Die Auslandsreisekrankenversicherung bietet einen umfangreichen Versicherungsschutz für einen kleinen Betrag. Nach einer Studie von Stiftung Warentest gibt es gute Tarife für Singles bereits ab acht Euro im Jahr. Familien können sich für weniger als 20 Euro jährlich umfassend absichern.

Die Langzeit-Auslandsreisekrankenversicherung kostet hingegen mehr. Hierbei richtet sich der Beitrag mitunter daran aus, wie lange sich die Reisenden im Ausland aufhalten. Ein Beispiel:

  • Reisekrankenversicherung bis zu einem Jahr für eine Person (weltweit inkl. Amerika): ab 1.131 Euro

Der Versicherungsschutz sollte im Voraus in Deutschland abgeschlossen werden. Wer bereits auf Reisen ist, kann sich nur noch bei World Nomads, einem internationalen Versicherer absichern. Diese Tarife gibt es jedoch ab 70 Euro.

Ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll?

Ja, eine Auslandsreisekrankenversicherung ist sinnvoll. Denn die medizinischen Behandlungskosten im Ausland sollten nicht unterschätzt werden. Allein in den USA kann ein einziger Tag im Krankenhaus mehrere Tausend Euro kosten. Und die gesetzliche Krankenkasse bietet keinen Versicherungsschutz. Auch bei der PKV können die Leistungen stark begrenzt sein.

Eine einfache Auslandskrankenversicherung für Reisen bis sechs Wochen kostet weniger als zehn Euro im Jahr. Dafür bietet sie aber einen umfassenden Versicherungsschutz. Denn sie übernimmt nicht nur die Behandlungskosten im Krankheitsfall. Sondern auch den medizinisch notwendigen Krankenrücktransport. Daher sollte jede Person, die im Ausland Urlaub macht, diese Krankenzusatzversicherung abschließen.

Die Auslandsreisekrankenversicherung im Test

Verbraucherportale unterziehen die Auslandsreisekrankenversicherung jedes Jahr erneut einem Test. Dabei kann der Fokus auf bestimmten Leistungen, aber auch auf dem Preis-Leistungs-Verhältnis liegen. Die nachfolgenden Ergebnisse können einen ersten Anhaltspunkt für eine gute Absicherung liefern. Doch ist jeder Bedarf immer individuell, weshalb zusätzlich ein persönlicher Vergleich der Anbieter ratsam ist.

Stiftung Warentest 2019

2019 nahm Stiftung Warentest 43 Anbieter und 92 Tarife unter die Lupe. Dabei wurden Policen für Aufenthalte bis zu zehn Wochen untersucht. Ein Tarif erhielt die Beurteilung „mangelhaft“, 52 wurden mit „sehr gut“ ausgezeichnet.

Auszug der Anbieter mit der Beurteilung „sehr gut“: DKV, Deutsche Familienversicherung, Hanse Merkur, Travel Secure und ERGO

Focus Money und DFSI 2020

Zusammen mit dem Deutschen Finanz-Service Institut unterzog Focus Money 2020 die Auslandsreisekrankenversicherung einem Test. Ein wesentliches Kriterium war, ob die Tarife eine Leistung bei Pandemien vorsehen. Im Fokus stand dabei das Preis-Leistungs-Verhältnis.

  • Testsieger im Bereich Singletarife: Allianz (MeineGesundeReise), DKV und ERGO (RD)
  • Testsieger im Bereich Familientarife: Allianz (UnsereGesundeReise), ADAC (Auslandsreisekrankenschutz Basis), ERGO und DKV (RD)

Die passende Absicherung finden: Der Auslandsreisekrankenversicherung Vergleich

Auf der Suche nach einer passenden Auslandsreisekrankenversicherung empfiehlt sich stets ein Vergleich. Denn damit lassen sich die verschiedensten Anbieter auf dem Markt und ihre Tarife vergleichen. Der Vorteil dabei ist, dass Verbraucher nicht herausfinden, was die Absicherung kostet. Sie können auch die Leistungen der einzelnen Angebote überprüfen. Somit können sie auf wichtige Kriterien achten. Beispielsweise ein Leistungsanspruch bei Pandemien.

Mit einem speziellen Rechner lässt sich mit nur wenigen Klicks ein Vergleich der Auslandsreisekrankenversicherung durchführen. So findet jeder schnell, einfach und unkompliziert die passende Absicherung für seinen Bedarf.

Hinweis auf Versicherung Tarifvergleich

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So funktioniert die Erstattung der Reisekrankenversicherung

1. Notrufnummer der Versicherung wählen

Auf der Police ist immer eine Notrufnummer hinterlegt. Im Krankheitsfall können die Versicherten diese im Ausland anrufen. Die Mitarbeiter nehmen den Versicherungsfall auf, bieten aber auch Unterstützung bei der Suche nach einem Arzt oder einer Klinik.

2. Behandlung

Wurde die Behandlung durch den Versicherer veranlasst, kann diese alle organisatorischen Tätigkeiten übernehmen. Zum Beispiel den Krankentransport. Unter Umständen besteht die Möglichkeit, dass die Gesellschaft direkt mit der Klinik abrechnet. Ist dies nicht möglich oder wurde der Versicherer nicht mit einbezogen, müssen die Versicherten zunächst in Vorkasse gehen und die Behandlung sowie alle Arznei-, Heil- und Hilfsmittel bezahlen.

3. Quittungen und Belege einreichen

Sämtliche Quittungen und Belege müssen aufbewahrt werden. In der Heimat angekommen, werden diese dann der Gesellschaft im Original eingereicht.

In EU-Ländern erwartet der Reisekrankenversicherer zunächst die Abrechnung mit der Krankenkasse. Er übernimmt dann die versicherten Restkosten, die nicht durch die GKV gedeckt sind.

Die Police mit der Notrufnummer und der Versicherungsnummer sollten immer im Gepäck sein. Es ist zudem ratsam, die Organisation durch den Versicherer vornehmen zu lassen. Denn dieser kann auch Diagnosen übersetzen und bei weiteren Fragen behilflich sein.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Pauschal lässt sich nicht sagen, welche die beste Auslandsreisekrankenversicherung ist. Denn der beste Tarif ist immer von den individuellen Bedürfnissen abhängig. So muss ein guter Tarif den eigenen Bedarf rundum abdecken, und das mit einem angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis. Außerdem sollten die Anbieter keine oder wenige Leistungseinschränkungen sowie einen guten Kundenservice vorsehen. Ratsam sind zudem Tarife, die einen Krankenrücktransport nicht nur bei medizinischer Notwendigkeit bezahlen. Sondern bereits dann, wenn dieser medizinisch sinnvoll ist.

Medizinisch notwendig ist ein Krankenrücktransport beispielsweise dann, wenn das Reiseland medizinisch unterversorgt ist und der Patient in der Heimat besser behandelt werden kann. Gute Versicherer leisten hingegen, wenn ein Krankenrücktransport als medizinisch sinnvoll erachtet wird. Das bedeutet, soziale oder psychische Aspekte würden die Heilung des Patienten in der Heimat fördern.

Eine Reisekrankenversicherung wie die Auslandsreisekrankenversicherung lässt sich über die Steuererklärung absetzen. Dabei können die Aufwendungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Allerdings bewertet das Finanzamt die Krankenzusatzversicherung zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Daher ist der Höchstbeitrag von derzeit 1.900 Euro (2020) in vielen Fällen bereits voll ausgeschöpft.