Die Risikolebensversicherung Risikoabsicherung & Vermögensaufbau

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Risikolebensversicherung (RLV) dient dazu, Hinterbliebene finanziell abzusichern. Dabei zahlt die Versicherung eine festgelegte Summe an die Bezugsberechtigten, wenn der Versicherte verstirbt.
  • Es handelt sich dabei um eine reine Risikoabsicherung, bei der kein Kapital angespart wird.
  • Die Absicherung ist sinnvoll, wenn die Familie auf das Einkommen angewiesen ist oder Schulden durch ein Darlehen bestehen.

Versicherungsschutz für Hinterbliebene

Die eigene Familie ist das Wertvollste, das es gibt. Doch was passiert, wenn der Hauptverdiener plötzlich versterben sollte? Oder wenn die Familie auf das Einkommen beider Partner angewiesen ist, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können?

Vor allem junge Familien und Alleinerziehende sollten eine Risikolebensversicherung besitzen. Denn mit dieser stellen sie sicher, dass die Angehörigen versorgt sind, wenn der Hauptverdiener versterben sollte. So können sie nicht nur ihren Lebensunterhalt weiterbestreiten. Sondern auch Kredite, Rechnungen und die Bildung der Kinder bezahlen.

Was ist eine Risikolebensversicherung?

Die Risikolebensversicherung ist ein Todesfallschutz. Denn sie sichert den Todesfall der versicherten Person ab und bietet damit den Angehörigen oder den im Vertrag genannten Bezugsberechtigten finanzielle Sicherheit. Somit zahlt die Versicherung, wenn ihr Kunde verstirbt, die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme aus.

Die RLV ist nicht als Kapitalanlage gedacht. Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung zahlt der Versicherer die vereinbarte Summe ausschließlich im Todesfall. Die Beiträge werden also nicht angespart. Dafür sind die Prämien im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung deutlich geringer.

Die Risikoversicherung zahlt im Regelfall nicht bei Selbstmord oder wenn der Versicherte in ein Kriegsgebiet geschickt wurde. Auch kommt es meist erst zur Leistung, wenn die Todesumstände vollends aufgeklärt wurden.

Wer benötigt eine Risikolebensversicherung?

Die Risikolebensversicherung wird allgemein jungen Familien empfohlen, die auf das Einkommen beider Partner oder des Hauptverdieners angewiesen sind. Außerdem Alleinerziehenden, die sicherstellen möchten, dass ihre Kinder im Fall der Fälle finanziell abgesichert sind. Damit richtet sich diese Lebensversicherung an alle, die für ihre Familie sorgen möchten, wenn ihnen etwas zustoßen sollte.

Die RLV wird allerdings auch zur Deckung von Krediten genutzt. Einige Kreditgeber schreiben den Abschluss dieser Versicherung sogar vor, um eine Darlehenszusage zu erhalten. Denn sie stellt damit eine Kreditsicherung dar. Sollte der Kreditnehmer oder der Hauptverdiener einer Familie versterben, wird auf diese Weise sichergestellt, dass der Kredit mittels der Todesfallleistung abbezahlt werden kann.

Ferner wird die Risikolebensversicherung auch von Geschäftspartnern abgeschlossen. In diesem Fall dient die Versicherung dazu, dass sich beide Geschäftspartner gegenseitig absichern, um ihr Unternehmen bei einem Todesfall zu schützen.

Verschiedene Formen der Risikolebensversicherung: Welche Absicherung ist die Richtige?

Es gibt verschiedene Varianten der Risikolebensversicherung. Während sich die verbundene Lebensversicherung in erster Linie an Ehepartner richtet, bieten sich Einzelverträge zur Absicherung von Kindern oder Geschäftspartner an.

Verbundene Lebensversicherung: Absicherung beider Ehepartner

Die verbundene Lebensversicherung besteht aus einem Vertrag, in dem beide Ehepartner versichert sind. Sollte einer der beiden ums Leben kommen, erhält der jeweils andere die tariflich vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Diese Versicherungen sind nicht nur zur Hinterbliebenenabsicherung sinnvoll, sie werden auch zur Kreditsicherung genutzt. Zu beachten ist allerdings, dass im Falle, wenn beide versicherten gleichzeitig versterben sollten, die Versicherungssumme nur einmal ausbezahlt wird.

Nachteilig ist bei einer verbundenen Risikolebensversicherung, dass der Versicherungsschutz für den anderen Partner erlischt, wenn einer stirbt. Dadurch besteht keine Hinterbliebenenabsicherung mehr für Kinder. Außerdem muss die Versicherung bei einer Trennung gekündigt werden und lässt sich nicht in zwei einzelne Verträge splitten.

Vorteile Nachteile
  • Beide Partner sind in einem Vertrag abgesichert
  • Meist günstiger als je eine einzelne Absicherung für beide Partner
  • Versicherungssumme wird nur einmal ausbezahlt
  • Kein weiterer Versicherungsschutz, wenn ein Partner verstirbt
  • • Bei einer Trennung lässt sich der Vertrag nicht splitten

Geeignet für:

  • Ehepaare zur gegenseitigen finanziellen Absicherung und Kreditsicherung

Über-Kreuz-Versicherung. Versicherungsschutz für Unverheiratete

Eine Über-Kreuz-Versicherung dient wie die verbundene Lebensversicherung dazu, zwei Personen gegenseitig abzusichern. Allerdings setzt diese Risikolebensversicherung keine Ehe voraus. So können sich auch Lebenspartner oder sogar Geschäftspartner gegenseitig absichern.

Bei der Über-Kreuz-Versicherung besteht eine Besonderheit: Die Versicherten schließen keinen Vertrag für ihren eigenen Todesfall ab, sondern jeweils auf das Leben des anderen. Das bedeutet, sie sind Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigte in ihrem Vertrag. Die Leistung erhalten sie allerdings, und zwar von ihrer eigenen Versicherung, wenn die im Vertrag genannte Person versterben sollte.

Risikolebensversicherung am Beispiel der Über-Kreuz-Versicherung

Der Vorteil dieser Versicherung ist nicht nur die Absicherung von Angehörigen und Nicht-Verwandten. Es gibt auch steuerliche Vorteile. Denn bei der Über-Kreuz-Versicherung besitzt jede Person einen eigenen Vertrag, den sie bestenfalls auch selbst bezahlt. Sie erhält im Falle des Todes des jeweils anderen das Geld aus ihrem eigenen Vertrag, der ihr bereits gehört. Dadurch fällt keine Erbschaftssteuer an. Außerdem lässt sich der Tarif im Falle einer Trennung in der Regel problemlos umwandeln, um das eigene Leben abzusichern. Dafür bedarf es allerdings die Zustimmung des (Ex-)Partners.

Vorteile Nachteile
  • Absicherung von Nicht-Verwandten möglich
  • Umwandelbar in eine Absicherung für das eigene Leben
  • Keine Erbschaftssteuer bei Auszahlung
  • Zustimmung des (Ex-)Partner bei Umwandlung in zwei separate Verträge notwendig

Geeignet für:

  • Paare und Lebenspartner zur gegenseitigen Absicherung
  • Nicht-Verwandte wie Geschäftspartner

Einzelabsicherung: Der flexible Versicherungsschutz

Zu guter Letzt gibt es noch die klassische Einzelabsicherung. Dabei schließen die Versicherten eine Risikolebensversicherung auf ihr eigenes Leben ab. Sie können selbst entscheiden, wer im Todesfall die Versicherungssumme erhält. So lassen sich der Partner, Kinder aber auch Nicht-Verwandte als Bezugsberechtigte einsetzen. Wichtig ist, darauf zu achten, ob es sich um ein widerrufliches oder unwiderrufliches Bezugsrecht handelt. Bei Letzterem bedarf es der Zustimmung des tariflich vereinbarten Bezugsberechtigten, um dies zu ändern. Bei einem widerruflichen Bezugsrecht kann der Versicherungsnehmer jederzeit selbst entscheiden, wer die Leistung erhält.

Vorteile Nachteile
  • Volle Flexibilität
  • Bei Trennung lässt sich das (widerrufliche) Bezugsrecht anpassen
  • Angehörige und Nicht-Verwandte lassen sich gleichermaßen als Bezugsberechtigte einsetzen
  • Bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht benötigt es für eine Änderung die Zustimmung des Bezugsberechtigten
  • Keine gegenseitige Absicherung, sofern nur eine Risikolebensversicherung besteht

Geeignet für:

  • Ehepaare, Lebenspartnerschaften und Paare, wenn nur eine Person oder Kinder abgesichert werden soll
  • Alleinerziehende zur Absicherung von Kindern
  • Zur Kreditsicherung, als Sicherheit für die Bank

Die Versicherungssumme

Bei einer Risikolebensversicherung gibt es nicht nur Unterschiede in Bezug auf die Absicherung. Auch bei der Versicherungssumme gibt es zwei mögliche Konstellationen, wie sich der Vertrag gestalten lässt:

  • Konstante Versicherungssumme: Die Leistung im Todesfall bleibt über die gesamte Laufzeit in derselben Höhe fortbestehen.
  • Fallende Versicherungssumme: Die Versicherungssumme sinkt über die Laufzeit hinweg und mit ihr auch der Beitrag. Diese Variante eignet sich zur Absicherung von Krediten.

Die konstante Versicherungssumme zur Hinterbliebenenabsicherung

Die konstante Versicherungssumme ist die gängigste Form der Hinterbliebenenabsicherung. Zwar steigt im Laufe des Alters das Vermögen und auch Kinder sind finanziell nicht mehr von den Eltern abhängig, allerdings sinkt durch die Inflation auch die Kaufkraft der Versicherungssumme.

Hinzukommt, dass eine RLV nicht zwangsweise nur zur finanziellen Absicherung Angehöriger oder zur Kreditsicherung genutzt wird. Das Geld lässt sich auch dazu aufwenden, um beispielsweise Bestattungskosten zu decken. Wer allerdings nur diese Kosten decken möchte, kann eine Sterbegeldversicherung abschließen, die geringere Leistungssummen vorsieht.

Bei einer fallenden Versicherungssumme würde die Leistung am Ende der Laufzeit bei Null liegen. Dadurch besteht kein Anspruch mehr auf eine Auszahlung im Todesfall. Ratsamer ist daher, wenn der Bedarf sinkt und eine Anpassung gewünscht ist, die Leistungssumme der bestehenden Versicherung herabzusetzen.

Die fallende Versicherungssumme zur Kreditsicherung

Eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme wird in der Regel zur Kreditsicherung genutzt. Denn bei einer konstanten Tilgung sinkt die Schuld gegenüber der Bank mit den Jahren. Dadurch fällt der Bedarf an die Versicherungssumme, die im Todesfall des Kreditnehmers zur Deckung des Darlehens genutzt wird, mit der Zeit.

Bei Vertragsabschluss ist zwischen einer linear und einer annuitätisch fallenden Versicherungssumme zu unterscheiden. Lineare Verträge sinken in jedem Jahr um denselben Betrag. Annuitätisch fallende Versicherungen sind auf den Kredit angepasst. Sie sinken also kausal zur restlichen Darlehensschuld.

Die Höhe der Versicherungssumme festlegen

Die Höhe der Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung ist immer vom eigenen Bedarf abhängig.

Bei Krediten sollte die Leistung im Todesfall mindestens der Restschuld des Darlehns entsprechen. Unter Umständen sollte berücksichtigt werden, dass die Bank bei einer frühzeitigen Rückzahlung von Krediten eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Diese kann zehn Prozent oder sogar mehr der Restschuld betragen. Gerade bei neuen Krediten sollte die Vorfälligkeitsentschädigung bei Festlegung der Versicherungssumme einkalkuliert werden.

Dient die Risikolebensversicherung hingegen dazu, die Angehörigen abzusichern, ist die optimale Höhe der Todesfallleistung von den Bedürfnissen und der persönlichen Situation abhängig. So benötigen Haushalte mit nur einem Verdiener deutlich mehr Geld als Familien, bei denen beide Elternteile ein volles Einkommen beziehen.

Um den Bedarf der Familie zu ermitteln, werden alle monatlichen Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt. Dabei sollten Einnahmen berücksichtigt werden, die im Falle des Todes den Hinterbliebenen ausbezahlt werden. Zum Beispiel die Witwen-/Witwerrente und die Waisenrente. Anschließend ist festzulegen, über welchen Zeitraum die Familie finanziell abgesichert sein soll.

Bei der Kalkulation sollten alle Kosten berücksichtigt sein, die durch den Tod eines Partners entfallen oder auch hinzukommen können. Beispielsweise Kosten für Kinderbetreuung. Auch angespartes Vermögen ist einzukalkulieren.

Beispiel

Monatlicher Bedarf der Familie nach dem Tod eines Partners:
800 Euro
Jährlicher Bedarf:
9.600 Euro (800 Euro x 12 Monate)
= 96.000 Euro für eine Hinterbliebenenabsicherung auf 10 Jahre
Offene Kredite:
10.000 Euro für ein Fahrzeug
Vorhandenes Vermögen:
15.000 Euro
Bedarf:
91.000 Euro

In diesem Beispiel hat die Familie einen Bedarf von 800 Euro nach dem Tod eines Partners. Hinzu kommt eine offene Kreditschuld von 10.000 Euro. Allerdings besteht ein Vermögen über 15.000 Euro. Um also die Familie finanziell abzusichern, sollte die Versicherungssumme mindestens 91.000 Euro betragen. Doch ist es ratsam, die Leistung höher anzusetzen, anstatt zu niedrig zu kalkulieren. Denn das Herabsetzen der Versicherungssumme ist auch nachträglich möglich. Aufstocken hingegen nur mit erneuter Gesundheitsprüfung oder unter bestimmten Voraussetzungen wie der Geburt eines Kindes.

Die Vertragsdauer

Die Risikolebensversicherung wird nur für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen. Möglich sind wenige Jahre, aber auch 30 Jahre und mehr. Wie lange die Vertragslaufzeit andauern sollte, ist von dem Bedarf abhängig.

Bei einer Kreditsicherung sollte die Lebensversicherung somit bis zur geplanten Endfälligkeit des Darlehens andauern. Bei der Hinterbliebenenabsicherung gestaltet sich die Festsetzung der Laufzeit hingegen schwieriger. Hierbei sollten folgende Fragen Berücksichtigung finden:

  • Wann sind meine Kinder finanziell unabhängig? (Ende der Ausbildung oder des Studiums)
  • Wann ist mein Partner nicht mehr finanziell von mir abhängig?
  • Reduziert sich in der Zukunft unser finanzieller Bedarf, sodass meine Angehörigen nicht mehr auf mein Einkommen angewiesen sind?

Grundsätzlich gilt: Je kürzer die Vertragslaufzeit, desto günstiger ist die Versicherung. Dennoch ist es sinnvoll, zur Sicherheit eine längere Laufzeit anstatt eine zur kurzen Versicherungsdauer einzuplanen.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Versicherung vorzeitig zu kündigen. Umgekehrt bieten einige Versicherer eine Verlängerungsoption, mit der sich die Vertragslaufzeit bei Bedarf aufstocken lässt.

Das Bezugsrecht bei einer Lebensversicherung

Grundsätzlich müssen Versicherte einer Lebensversicherung nicht zwangsweise ein Bezugsrecht angeben. Wird keine Person namentlich hinterlegt, erhalten die Erben des Verstorbenen die Leistung aus der Versicherung.

Dies hat allerdings Nachteile. Gibt es Schwierigkeiten beim Ausschütten des Erbes, betrifft dies auch die gewünschte Hinterbliebenenabsicherung. Außerdem wird die Leistung aus dem Vertrag erst dann fällig, wenn das Testament eröffnet wurde. Ist hingegen ein Bezugsberechtigter im Vertrag aufgeführt, kann die Person die Leistung unabhängig von der Testamentseröffnung beziehen. Sie muss lediglich den Nachweis erbringen, dass der Versicherte verstorben ist.

Widerrufliches und unwiderrufliches Bezugsrecht

Die Versicherungsgesellschaften unterscheiden zwischen einem widerruflichen und unwiderruflichen Bezugsrecht. Bei Widerruflichkeit kann der Versicherungsnehmer jederzeit das hinterlegte Bezugsrecht ändern. Dafür ist es ausreichend, wenn er der Versicherung einen schriftlichen Vermerk zukommen lässt.

Bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht hingegen kann der Versicherte nicht ohne Weiteres eine Änderung vornehmen. Denn er benötigt dafür die Zustimmung der im Vertrag hinterlegten Person. In der Folge darf keine Anpassung vorgenommen werden, wenn der Bezugsberechtigte nicht zustimmt.

Ein unwiderrufliches Bezugsrecht stellt bei klassischen Lebensversicherungen eine Seltenheit dar. Allerdings nutzen Banken diese Möglichkeit, wenn die Versicherung zum Absichern eines Darlehens genutzt wird. Dann besteht für die Bank ein unwiderrufliches Bezugsrecht - mindestens bis der Kredit getilgt ist.

Das sind die Vorteile dieser Lebensversicherung

Mit einer Risikolebensversicherung lässt sich die Familie für den schlimmsten Fall finanziell absichern.

Die Versicherungssumme deckt Verbindlichkeiten und lässt sich zur Sicherung von Krediten nutzen.

In Einzelverträgen lässt sich das Bezugsrecht individuell festlegen. Somit können auch Nicht-Verwandte die Leistung erhalten.

Im Vergleich zur Höhe der Leistung sind die Kosten für eine Risikolebensversicherung gering.

Sowohl die Versicherungssumme als auch die Laufzeit, das Bezugsrecht und optionale Zusatzbausteine lassen sich dem eigenen Bedarf entsprechend festlegen.

Das sind die Nachteile dieser Lebensversicherung

Vor Vertragsabschluss müssen Verbraucher Gesundheitsfragen beantworten. Dabei können schwere Erkrankungen zur Ablehnung des Antrags führen.

Diese Versicherung dient der reinen Risikoabsicherung. Am Ende der Vertragslaufzeit erhalten die Versicherten kein Kapital ausbezahlt.

Rauchen, Übergewicht, gefährliche Sportarten - verschiedene Risikofaktoren können sich spürbar auf den Beitrag auswirken und diesen sogar verdoppeln.

Kosten: Das kostet die Risikolebensversicherung

Die Kosten für eine Risikolebensversicherung sind von verschiedenen Faktoren abhängig. In erster Linie spielen die Laufzeit und die Versicherungssumme eine Rolle. Dabei sind Tarife mit fallender Leistung günstiger als eine konstante Todesfallleistung.

Außerdem berücksichtigen die Versicherer die persönlichen Risiken der Antragsteller. Umso höher sie das Todesfallrisiko einer Person einschätzen, desto teurer ist auch der Beitrag. Bei der Berechnung werden also auch verschiedene Risikofaktoren hinzugezogen. Dazu gehören:

  • Rauchen
  • Übergewicht
  • Alter
  • Gesundheitliche Probleme
  • Körperliche Arbeit
  • Riskante Hobbys

Bei der Kalkulation von Risikofaktoren agiert jeder Versicherer verschieden. Daher kann es sinnvoll sein, wenn ein oder mehrere Faktoren auf die eigene Person zutreffen, die Kosten für die Risikolebensversicherung bei den unterschiedlichen Anbietern zu vergleichen.

Kostenbeispiel

  • 30-jähriger Elektriker, Nichtraucher, Absicherung der Familie

Versicherungssumme: 150.000 Euro, gleichbleibend

Laufzeit: 30 Jahre

Ab 8 Euro im Monat

In diesem Beispiel belaufen sich die Kosten für eine Risikolebensversicherung auf 8 bis 10 Euro monatlich. Wäre der Antragsteller hingegen Raucher, ist der Beitrag mindestens doppelt so hoch.

  • 30-jähriger Elektriker, Nichtraucher, Absicherung einer Immobilienfinanzierung

Versicherungssumme: 350.000 Euro, linear fallend

Laufzeit: 25 Jahre

Ab 13 Euro im Monat

Risikomerkmale müssen immer wahrheitsgemäß angegeben werden. Sollten diese erst nach Vertragsabschluss eintreten, ist die Gefahrenerhöhung dem Versicherer anzuzeigen. Zum Beispiel, wenn ein Nichtraucher (wieder) mit dem Rauchen anfängt. Kommt der Versicherte dieser Pflicht nicht nach, kürzt die Gesellschaft im Leistungsfall die Auszahlungssumme. Gleichermaßen können Versicherte dem Versicherer melden, wenn ein Risiko wegfällt, um den Beitrag zu reduzieren. Raucher müssen allerdings eine bestimmte Zeit (meist mindestens 12 Monate) Nichtraucher sein.

Die beliebtesten Versicherer im Überblick

Zusatzbausteine: Zusätzliche Leistungen im Vertrag

Auch Zusatzbausteine können sich auf die Kosten für eine Risikolebensversicherung auswirken. Allerdings können, je nach persönlichen Umständen, zusätzliche Leistungen im Vertrag sinnvoll sein. Denn dadurch lässt sich der Versicherungsschutz optional erweitern und ergänzen. Ob sich der Einschluss der zusätzlichen Leistungen lohnt, ist allerdings individuell und bedarfsabhängig zu entscheiden.

Nachversicherungsgarantie

Die Nachversicherungsgarantie ist in einigen Tarifen bereits standardmäßig enthalten. Sie ermöglicht es, die Versicherungssumme um einen maximalen Betrag heraufzusetzen, wenn bestimmte Umstände vorliegen. Beispielsweise nach der Geburt eines Kindes, dem Kauf einer Immobilie, der Hochzeit oder auch nach einer Scheidung. Und das ohne Gesundheitsprüfung. Zu beachten ist allerdings, dass für die Nutzung der Nachversicherungsgarantie Fristen gelten.

Leistungsdynamik

Durch den Einschluss einer Dynamik steigt die Leistung mit jedem Jahr an. Dadurch soll der Wertverlust der Leistung durch Inflation ausgeglichen werden. Bei einer RLV ist eine Dynamik allerdings unüblich. Denn bei den meisten Versicherten sinkt der Bedarf im Laufe der Zeit.

Vorgezogene Todesfallleistung

Die vorgezogene Todesfallleistung ermöglicht es, einen Teil der Versicherungssumme noch zu Lebzeiten zu erhalten. Und zwar dann, wenn bei der versicherten Person eine schwere Erkrankung diagnostiziert wurde, die in naher Zukunft tödlich verlaufen wird

Verlängerungsoption

Dieser Zusatzbaustein ermöglicht den Versicherten, die Vertragslaufzeit zu verlängern – und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Verlängerungsoption ist sinnvoll, wenn die geplante Laufzeit doch nichts ausreichend ist und die Hinterbliebenen nach wie vor auf den finanziellen Schutz angewiesen sind. Oder wenn ein Kredit nicht innerhalb der ursprünglich angedachten Tilgungsdauer zurückbezahlt werden kann.

Unfall-Schutz

Es gibt je nach Anbieter verschiedene Zusatzbausteine, die eine Leistung bei Unfall vorsehen. Häufig bieten die Gesellschaften eine „Verdoppelung der Versicherungssumme bei Unfalltod“. Das bedeutet, verstirbt der Versicherungsnehmer an den Folgen eines Unfalls, zahlt die Gesellschaft die doppelte Leistung aus. Möglich ist auch, dass der Tarif einen Zusatzschutz bei Unfällen wie eine Invaliditätsleistung und eine Unfall-Rente vorsieht.

Sofortleistung bei Erwerbsunfähigkeit oder schwerer Krankheit

Mit der Sofortleistung erhalten die Versicherten einen Anteil ihrer Versicherungssumme ausbezahlt, wenn sie erwerbsunfähig werden oder eine schwere Krankheit diagnostiziert wurde.

Beitragsbefreiung bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit

Werden die Versicherungsnehmer nachweislich berufsunfähig, müssen sie keine weiteren Beiträge mehr leisten. Dennoch erhalten sie den vollen Versicherungsschutz. Die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit gilt meist solange, bis ein neuer Job angetreten wird.

Berufsunfähigkeitsrente

Es gibt einige Tarife auf dem Markt, die sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung koppeln lassen. Oftmals ist dies aber nicht sinnvoll. Denn wird die Risikolebensversicherung gekündigt, da die Absicherung nicht mehr benötigt wird, kann auch der Berufsunfähigkeitsschutz erlöschen. Ratsamer ist daher, zwei getrennte Versicherungen abzuschließen.

Die Gesundheitsprüfung: Entscheidend für den Versicherungsschutz

Eine Gesundheitsprüfung ist bei Risikoversicherungen üblich. Denn sie dient dem Versicherer dazu, Personen mit einem besonders hohen Risiko bereits im Voraus auszuschließen. Sie ist somit für die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens elementar. Hin und wieder zum Nachteil der Versicherten.

Denn eine Gesundheitsprüfung kann zu Problemen bei der Antragsannahme führen. So können bestimmte Erkrankungen einen Risikozuschlag seitens des Versicherers verursachen. Oder einen Leistungsausschluss. Schlimmstenfalls führt die Vorerkrankung sogar dazu, dass die Gesellschaft den Antrag ablehnt und die Absicherung damit nicht möglich ist.

Doch lange nicht alle Erkrankungen wirken sich auf die Antragsannahme aus. So spielen gesellschaftliche Krankheiten wie eine normale Grippe keine Rolle. Auch ein gebrochener Arm oder eine gerissene Sehne bewirken in der Regel keine Ablehnung. Vielmehr sind es schwere Erkrankungen wie Krebs oder Diabetes und Multiple Sklerose. Doch auch psychische Erkrankungen können zu Problemen bei der Antragsannahme führen.

Verbraucher mit Vorerkrankungen sollten vorab eine anonyme Risikoanfrage bei einem Versicherer durchführen. Dabei schildern sie ihre Krankheit und reichen anonymisierte Unterlagen ein. Anhand dieser Informationen kann der Versicherer eine Einschätzung abgeben, ob der Antrag mit der bestehenden Vorerkrankung angenommen wird. Allerdings muss die anonyme Risikoprüfung im Regelfall über einen Versicherungsberater erfolgen.

Mögliche Gesundheitsfragen

Die Gesundheitsfragen können grundsätzlich zwischen den Anbietern variieren. Dennoch zielt jede Prüfung darauf ab, das individuelle Risiko jeder einzelnen Person zu ermitteln. Neben den Risikofaktoren wie Rauchen werden auch Größe und Gewicht abgefragt. Dies dient dazu, den Body-Mass-Index zu ermitteln, da Über- und Untergewicht ein weiteres Risiko darstellen. Zudem können die folgenden Gesundheitsfragen so oder in dieser Form vorgesehen sein:

  • Leiden Sie an chronischen Erkrankungen?
  • Leiden Sie an Erkrankungen des Bewegungsapparats?
  • Wurde bei Ihnen eine Autoimmunerkrankung diagnostiziert?
  • Besteht bei Ihnen eine Herz-Kreislauf-Erkrankung?
  • Wurden Sie in den letzten fünf Jahren aufgrund psychischer Probleme oder Nervenkrankheiten behandelt?
  • Bestehen Erkrankungen der Atemwegs-, Verdauungs- oder Geschlechtsorgane?
  • Nehmen Sie regelmäßig Medikamente ein, wenn ja, welche?

Wichtig: Gesundheitsfragen immer wahrheitsgemäß beantworten

Die Gesundheitsprüfung ist nicht nur für den Vertragsabschluss entscheidend. Sondern auch für den Versicherungsschutz. Denn Falschangaben oder fehlende Informationen können dazu führen, dass der Versicherer im Schadensfall die gesamte Leistung ablehnt. Nämlich dann, wenn er nachweist, dass er mit dem Wissen der Vorerkrankung den Antrag nicht angenommen hätte.

Um also nicht zu riskieren, dass die Familie im Ernstfall keine Leistung erhält, sind die Gesundheitsfragen zwingend wahrheitsgemäß zu beantworten. Bestenfalls wird das Antragsformular zusammen mit dem Hausarzt ausgefüllt, um auch keine Beschwerden und Krankheiten zu vergessen.

Die Risikolebensversicherung im Test

Verbraucherportale führen regelmäßig Tests zur Risikolebensversicherung durch. Dabei kann der Fokus auf finanziellen Aspekten, aber auch auf der Verbraucherfreundlichkeit und der Leistungsabwicklung liegen. So ein Test kann einen guten Aufschluss darüber geben, welche Versicherer überzeugen. Allerdings sind diese immer allgemein gehalten. Daher ist es dennoch vor Vertragsabschluss unerlässlich, verschiedene Anbieter auf dem Markt zu vergleichen.

Stiftung Warentest, 2020

2020 suchte Stiftung Warentest den günstigsten Anbieter für die Hinterbliebenenabsicherung. Dabei wurden 37 Gesellschaften überprüft. Als Modellkunde diente ein 35-jähriger kaufmännischer Angestellter, der eine Versicherungssumme von 250.000 Euro benötigt.

Zu den günstigsten Anbietern gehörten:

  • Europa (Tarif E-RL)
  • CosmosDirekt (Tarif Basis-Schutz)
  • Hannoversche (Tarif T1 N10).

Institut für Vorsorge und Finanzplanung, 2019

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung nahm 2019 68 Tarife der Risikolebensversicherung bei ihrem Test unter die Lupe. Diese wurden unterteilt in einen Basis- und einen Premiumschutz. Als Modellkunden dienten je ein Raucher und ein Nichtraucher. Der Fokus lag bei dem Test auf der Preis-Leistung (50 Prozent), dem Unternehmen (20 Prozent), der Flexibilität (20 Prozent) sowie der Transparenz und dem Service (10 Prozent).

Testsieger Basis

Nichtraucher Raucher
Versicherer Tarif Note Versicherer Tarif Note
Deutsche Lebensversicherung Risiko Lebensversicherung 1,2 Deutsche Lebensversicherung Risiko Lebensversicherung 1,2
Dialog RISK-vario 1,3 Dialog RISK-vario 1,3
Württembergische Risikolebensversicherung Kompakt 1,4 Alte Leipziger RiskAL 1,4

Testsieger Premium

Nichtraucher Raucher
Versicherer Tarif Note Versicherer Tarif Note
Allianz Risiko Lebensversicherung Plus 1,1 Bayern-Versicherung Risiko Leben 1,1
Bayern-Versicherung Risiko Leben 1,1 Allianz Risiko Lebensversicherung Plus 1,2
Öffentliche Lebensversicherung Berlin-Brandenburg Risiko Leben 1,2 Öffentliche Lebensversicherung Berlin-Brandenburg Risiko Leben 1,2

Der Risikolebensversicherung Vergleich: Eine bedarfsgerechte Absicherung finden

Mit einem Risikolebensversicherung Vergleich lässt sich eine Vielzahl verschiedener Anbieter vergleichen. Das hilft nicht nur dabei, einen Überblick über die auf dem Markt angebotenen Tarife zu erhalten. Sondern auch die Zusatzleistungen und die Preise der Versicherer gegenüberzustellen.

Mit einem Rechner für den Vergleich der Risikolebensversicherung findet jeder schnell und unkompliziert ein bedarfsgerechtes Angebot mit einem angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis. Und noch dazu müssen die Nutzer nicht auf die Beratung durch einen Fachmann verzichten. Denn auf Wunsch steht ein Versicherungsexperte mit Rat und Tat zur Seite und hilft dabei, eine passende Hinterbliebenenabsicherung zu finden, mit der die Familie optimal geschützt ist.

Zusammengefasst: Darauf müssen Sie beim Vergleich und Abschluss der Risikolebensversicherung achten

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme muss hoch genug sein, um der Familie nach einem Todesfall finanzielle Sicherheit zu bieten. Somit muss sie der Versorgungslücke entsprechen, welche die Hinterbliebenen im Ernstfall haben.

Bei einem Kredit muss die Versicherungssumme mindestens dieselbe Höhe wie die Restschuld des Darlehens aufweisen. Zusätzlich sollten die Gebühren für eine Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigt werden.

Laufzeit

Die Laufzeit definiert, wie lange der Versicherungsschutz besteht. Dieser sollte mindestens solange bestehen, bis die Angehörigen auf das Einkommen des Versicherten nicht mehr angewiesen sind. Also beispielsweise, wenn die Kinder ihre Ausbildung voraussichtlich beendet haben und selbst Geld verdienen. Bei Krediten lässt sich die Laufzeit entsprechend des geplanten Tilgungszeitraums festhalten.

Zusatzleistungen

In einigen Fällen können Zusatzleistungen bei einer Risikolebensversicherung sinnvoll sein, um den Versicherungsschutz zu erweitern. Allerdings ist zu beachten, dass diese Leistungen bei Kündigung des Vertrages auch entfallen. Gerade bei einem Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungsschutz ist es daher ratsamer, separate Verträge abzuschließen.

Brutto-Netto-Beitrag

Der Nettobeitrag entspricht der derzeitigen Prämie, welche die Versicherten für die Lebensversicherung aufbringen müssen. Dabei sind Überschüsse einkalkuliert. Diese sind allerdings nicht garantiert. Erwirtschaftet das Unternehmen nicht die geplanten Überschüsse, kann es die Beiträge erhöhen. Und zwar bis zum vertraglich vereinbarten Bruttobeitrag.

Gesundheitsfragen

Gesundheitsfragen dienen dazu, das individuelle Risiko jedes Antragstellers zu ermitteln. Hierbei können schwere Vorerkrankungen dazu führen, dass der Versicherer Risikozuschläge, Ausschlüsse oder sogar eine Ablehnung vornimmt. Dennoch sind die Fragen zwingend wahrheitsgemäß zu beantworten. Denn Falschaussagen können zur Kürzung oder gar zur Verweigerung der Leistung führen.

Bezugsrecht

Das Bezugsrecht definiert, wer die Leistung im Todesfall des Versicherten erhält. Die verbundene Lebensversicherung sieht die jeweiligen Ehepartner vor. Bei einer Über-Kreuz-Versicherung der Versicherte selbst, da er auch Versicherungsnehmer des Vertrages ist, obwohl das Leben einer anderen Person versichert ist. Bei Einzelverträgen lässt sich das Bezugsrecht individuell festlegen. Es kann sich sowohl um Angehörige, aber auch um Dritte handeln. In jedem Fall sollte eine Person namentlich genannt sein, um nicht auf die Testamentseröffnung warten zu müssen. Außerdem ist zu beachten, ob es sich um ein widerrufliches oder unwiderrufliches Bezugsrecht handelt.

Leistung beantragen: Das ist im Todesfall zu tun

Schritt 1: Versicherer informieren

Verstirbt die versicherte Person, ist dies unverzüglich dem Versicherer zu melden. Dafür kann ein Anruf oder eine schriftliche Mitteilung zunächst ausreichen.

Schritt 2: Police und Sterbeurkunde einreichen

Anschließend müssen die Hinterbliebenen den originalen Versicherungsschein sowie die Sterbeurkunde bei der Gesellschaft einreichen. Dafür nutzen sie am besten ein Einschreiben, um einen Beleg darüber zu haben.

Schritt 3: Zahlung der Leistung

Der Versicherer überweist die Leistung auf das Konto des im Vertrag genannten Bezugsberechtigten. Wurde kein Bezugsberechtigter eingetragen, ist die Eröffnung des Testaments abzuwarten. Mit der Auszahlung der Risikolebensversicherung erlischt dann der Vertrag.

Liegt der originale Versicherungsschein nicht mehr vor, muss der Gesellschaft eine „Verlusterklärung“ eingereicht werden. Dafür sollten die Hinterbliebenen den Versicherer kontaktieren und ein entsprechendes Formular anfordern.

Die Versicherung kündigen

Eine Lebensversicherung wird oftmals über Jahre abgeschlossen. Allerdings kann es Situationen geben, in denen die Absicherung nicht mehr benötigt wird. Zum Beispiel, wenn das abzusichernde Darlehen getilgt ist. Oder wenn die Hinterbliebenenabsicherung nicht mehr notwendig ist, da die Familie nicht mehr auf das Einkommen des Elternteils angewiesen ist.

Eine Risikolebensversicherung lässt sich jederzeit kündigen. Eine Ausnahme kann allerdings bei Verträgen bestehen, die an einen Kredit gebunden sind. In diesem Fall ist möglich, dass die Zustimmung der Bank vorliegen muss.

Die Kündigung der Risikolebensversicherung kann grundsätzlich zum Ersten des übernächsten Monats erfolgen. Bei einigen Versicherern auch zum nächsten Monatsersten. Ausschlaggebend ist dafür mitunter die Zahlweise. Denn wenn die Zahlung nicht monatlich erfolgt, ergeben sich andere Kündigungsfristen. In diesem Fall lässt sich die Versicherung zur nächsten Fälligkeit kündigen.

  • Monatliche Zahlung: Kündigung zum nächsten Monatsersten oder Ersten des übernächsten Monats
  • Vierteljährliche, halbjährliche und jährliche Zahlweise: Kündigung erfolgt zur nächsten Beitragsfälligkeit. Bis dahin besteht weiterhin Versicherungsschutz.

Rückkaufswerte

Bei einer Risikolebensversicherung gibt es keinen Sparanteil. Auch werden die Überschüsse von der Gesellschaft zur Reduzierung der Beiträge genutzt. Daher gibt es bei einer Kündigung im Regelfall auch keinen Rückkaufswert.

Wann ist es nicht sinnvoll, die Versicherung zu kündigen?

Grundsätzlich sollte bei einem Versichererwechsel eine Kündigung erst vorgenommen werden, wenn die Antragsannahme des neuen Anbieters vorliegt. Andernfalls besteht das Risiko, dass die bisherige Absicherung gekündigt ist, aber kein neuer Versicherungsschutz besteht.

Die Kündigung der Lebensversicherung ist nur sinnvoll, wenn die Versicherung tatsächlich nicht mehr benötigt wird. Oder wenn bei einem Anbieterwechsel der neue Versicherer bessere (Zusatz-)Leistungen oder einen günstigeren Beitrag bei gleichbleibender Absicherung bietet. Doch auch nur dann, wenn die Gesundheitsprüfung keine Schwierigkeiten verursacht. Demzufolge ist es nicht sinnvoll, die Versicherung zu kündigen, wenn die Antragsteller aufgrund von Vorerkrankungen keinen nachfolgenden Versicherungsschutz erhalten.

Alternativen zur Kündigung

Es gibt einige Alternativen, die anstelle einer Kündigung sinnvoll sein können:

  • Teilkündigung: Hat sich der Bedarf an die Hinterbliebenenabsicherung reduziert, besteht die Möglichkeit einer Teilkündigung. In diesem Fall wird die Versicherungssumme herabgesetzt oder Zusatzleistungen ausgeschlossen. Dadurch bleibt der bisherige Vertrag mit reduzierten Leistungen bestehen. Aber gleichermaßen sinkt auch der Beitrag,
  • Beitragsfreistellung: Besteht die Versicherung bereits längere Zeit, kann eine Beitragsfreistellung möglich sein. Dann zahlt die versicherte Person keine Beiträge mehr, der Versicherungsschutz bleibt dennoch bestehen. Allerdings sehr stark reduziert. Daher kann die Leistung im Todesfall zur Hinterbliebenenabsicherung nicht ausreichend sein.

Steuern bei einer Risikolebensversicherung

In Bezug auf die Steuern ist bei einer Risikolebensversicherung zwischen der Auszahlung der Leistung und der Beitragszahlung zu unterscheiden.

Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge

Die Beiträge zur Risikolebensversicherung lassen sich von der Steuer absetzen. Und zwar in der Anlage „Vorsorgeaufwand“.

Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer können bis zu 1.900 Euro und Selbstständige sogar bis 2.800 Euro im Jahr als Vorsorgeaufwand geltend machen (Stand 2020). Für gemeinsam veranlagte Ehepaare erhöhen sich die Beträge entsprechend auf das Doppelte.

Wichtig: In der Praxis lässt sich die RLV allerdings nur selten steuerlich geltend machen. Denn auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fließen in die Anlage Vorsorgeaufwand. Und in den meisten Fällen ist die Höchstgrenze damit bereits ausgeschöpft.

Steuer bei Auszahlung

Zu den wesentlichen Vorzügen einer Risikolebensversicherung gehört, dass sie bei Auszahlung uneingeschränkt einkommensteuerfrei ist. Es muss also keine Einkommenssteuer auf die Leistung bezahlt werden.

Allerdings kann eine Erbschaftssteuer anfallen. Werden die gesetzlichen Freibeträge überschritten, müssen die Bezugsberechtigten der Risikolebensversicherung Steuern an das Finanzamt abführen. In welcher Höhe ist vom Verwandtschaftsverhältnis abhängig.

Verwandtschaftsverhältnis Freibetrag
Ehegatte, eingetragener Lebenspartner 500.000 Euro
Kinder und Enkelkinder (wenn die Eltern verstorben sind), Stiefkinder, Adoptivkinder 400.000 Euro
Enkelkinder 200.000 Euro
Eltern und Großeltern 100.000 Euro
Geschwister, Stiefkinder, Nichten und Neffen, Schwiegerkinder etc. 20.0000 Euro
Nicht verwandte Erben (Paare) 20.0000 Euro

Für den Freibetrag zählt das komplette Erbe. Also neben der Leistung aus der Lebensversicherung auch Sparkonten und Immobilien.

Doch nicht nur der Verwandtschaftsgrad spielt bei der steuerlichen Berücksichtigung der Lebensversicherung eine Rolle. Auch die Variante der Risikolebensversicherung ist für das Finanzamt entscheidend.

  • Einzelvertrag: Versteuerung der vollen Auszahlung entsprechend dem Steuerfreibetrag.
  • Verbundene Lebensversicherung: Versteuerung der Hälfte der Leistung, wenn die Beitragszahlung je zur Hälfte durch beide Partner erfolgte. Auch hierbei gelten die Steuerfreibeträge.
  • Über-Kreuz-Versicherung: Es fällt keine Erbschaftssteuer an, da die Versicherten eine Leistung aus ihrer eigenen Versicherung erhalten, wenn sie tatsächlich die Beiträge bezahlt haben.

Aus steuerlicher Sicht sind Über-Kreuz-Verträge gerade für vermögende Paare interessant, die durch Vermögenswerte und Immobilien den Steuerfreibetrag bereits voll ausschöpfen.

Zusammenfassung

Einzelvertrag Verbundene Lebensversicherung Über-Kreuz-Versicherung
Der Versicherte schließt eine Risikoversicherung auf sein eigenes Leben ab. Er ist gleichzeitig auch Beitragszahler Ehepaare schließen eine gemeinsame Lebensversicherung auf ihre beiden Leben ab. Sie fungieren beide jeweils als Versicherte und Beitragszahler. Der Vertrag wird von einer Person auf das Leben eines anderen abgeschlossen. Die Partner schließen somit eine Risikolebensversicherung über Kreuz ab. Der Versicherungsnehmer erhält eine Leistung aus seinem eigenen Vertrag, wenn die versicherte Person verstirbt.
Erbschaftssteuer kann anfallen, und zwar auf den vollen Leistungsbetrag. Erbschaftssteuer fällt auf die Hälfte der Auszahlungssumme an, wenn jeweils beide die Beiträge bezahlt haben. Keine Erbschaftssteuer, wenn die Beiträge vom Versicherungsnehmer und nicht vom Versicherten (Verstorbener) bezahlt wurden.

Stand: 2020

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