Zahnzusatzversicherung Vergleich 2024 Die besten Tarife im Check

Kostenerstattung für Zahnbehandlungen, Zahnersatz & Co.

Durch die Wahl des richtigen Tarifs langfristig Geld sparen

Ein Vergleich schützt vor hohen Beitragskosten

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Zahnersatz müssen gesetzlich Versicherte immer einen Teil der Kosten selbst bezahlen, außer sie sind Geringverdiener und können die Härtefallregelung nutzen.
  • Mit einer Zahnzusatzversicherung lässt sich der Anteil, der aus eigener Tasche gezahlt wird, erheblich reduzieren oder gänzlich ausschließen.
  • Der Abschluss einer zusätzlichen Versicherungspolice für die Zähne ist für einige Verbraucher sehr sinnvoll, für andere wiederum lohnt sie sich nicht.

Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung

Ein schönes Lächeln wünscht sich jeder. Studien haben sogar gezeigt, dass Menschen mit guten Zähnen sowohl im Beruf als auch in der Liebe erfolgreicher sind. Doch leiden viele Personen unter schlechten Zähnen. Damit ist nicht zwangsweise gemeint, dass sie optische Mängel haben, sondern dass ihre Zahnsubstanz geschädigt ist und sie zu Karies neigen. Dass kann dazu führen, dass der ein oder andere Zahn zerstört wird.

Keramikfüllungen, Kronen und Implantate sind nur drei Möglichkeiten, die als Zahnersatz oder Zahnerhaltungsmaßnahmen infrage kommen. Zudem wird unterschieden, ob es sich um einen einfachen Zahnersatz handelt oder ob die Patienten eine höherwertige Versorgung (beispielsweise Inlays) wünschen. Die Kassen beteiligen sich nur an den Kosten für einen einfachen Zahnersatz und selbst dabei nicht in voller Höhe.

Die gesetzlichen Kassen zahlen bei Leistungen für Zahnersatz einen festen Zuschuss. Dieser orientiert sich an der gesetzlichen Regelversorgung. Und dabei handelt es sich um eine zweckmäßige, wirtschaftliche und ausreichende Versorgung der Zähne. Versicherte, die einen höherwertigen Zahnersatz wünschen, erhalten also immer maximal 60 Prozent der Regelversorgung, unabhängig davon, wie hoch ihre Zahnarztrechnung ausfällt.

Hohe Kosten bei der Zahnbehandlung 

Das Portal Kosten-beim-Zahnarzt.de führte unter seinen Lesern mehrere Umfragen zum Thema Zahnersatz durch. In den letzten Jahren haben rund 23 Prozent der Befragten zwischen 50 und 500 Euro für Zahnersatz ausgegeben. Doch zeigt diese Statistik auch, dass der Anteil der Patienten mit deutlich höheren Kosten hoch ist. So haben 17 Prozent der Leser zwischen 1.001 und 2.000 Euro für ihren Zahnersatz ausgegeben. Bei ganzen 11 Prozent waren es sogar mehr als 8.000 Euro.

Erschreckend ist zudem, dass mehr als die Hälfte der Befragten ihren Zahnersatz nicht finanzieren konnte. Immerhin bestand für 11,9 Prozent der Verbraucher eine private Zahnzusatzversicherung, mit der sie die Kosten für die Behandlung ganz oder anteilig decken konnten.

So sieht die Erstattung der Krankenkasse für hochwertigen Zahnersatz aus 

Die Kassen zahlen einheitlich ihren gesetzlich festgelegten Festzuschuss. Dabei handelt es sich aktuell um die Hälfte der Kosten für die Regelversorgung. Ab Oktober 2020 steigt der Festzuschuss um 10 Prozent. Das bedeutet, die Kassen tragen zukünftig 60 Prozent der Kosten für eine Regelversorgung. Doch trotz Erhöhung ist die Erstattung nicht ausreichend. Denn wenige Verbraucher geben sich mit einer zweckmäßigen Versorgung der Zähne zufrieden. Wer einen höherwertigeren oder andersartigen Zahnersatz beansprucht, muss also noch immer einen viel zu hohe Kosten selbst tragen.

Versicherte, die ein Bonusheft führen, erhalten eine höhere Kostenerstattung bei Zahnersatzmaßnahmen. Wichtig ist dafür, regelmäßige Kontrolluntersuchungen wahrgenommen und diese abgestempelt zu haben.

Erstattung ohne Bonusheft Erstattung mit Bonusheft nach 5 Jahren Erstattung mit Bonusheft nach 10 Jahren
60 Prozent der Regelversorgung 70 Prozent der Regelversorgung 75 Prozent der Regelversorgung

Härtefallregelung für Geringverdiener

Geringverdiener mit einem maximalen Bruttoeinkommen von 1.274 Euro (Stand 2020) können von der sogenannten Härtefallregelung Gebrauch machen. Dabei übernimmt die Kasse anstelle der 60 Prozent dann 100 Prozent der Kosten für den Zahnersatz. Allerdings auch nur für die Regelversorgung. Wer sich für einen höherwertigeren oder andersartigen Zahnersatz entscheidet, muss dennoch selbst für die Differenz aufkommen.

Das erstatten die Krankenkassen gesetzlich Versicherten für die Zahnbehandlung

Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten für eine Zahnbehandlung, die medizinisch notwendig ist. Davon ausgenommen sind Behandlungen, die einen ästhetischen Mehrwert und weniger einen medizinischen Nutzen haben. So kommt die Kasse für die Vorsorgekontrolle zweimal im Jahr wie auch für die Zahnsteinentfernung auf. Allerdings nicht für eine professionelle Zahnreinigung.

Verbraucher, die eine Zahnfüllung benötigen, können zwischen zahnfarbenem Kunststoff und einer Amalgamfüllung wählen. Im Frontbereich übernimmt die Kasse die Kosten für eine ästhetische Kunststofffüllung, nicht aber im Seitenzahnbereich. In diesem Fall müssen die Patienten die Differenz zwischen Kassenleistung und höherwertiger Versorgung mit Kunststoff bezahlen.

Manche Krankenkassen beteiligen sich finanziell an der professionellen Zahnreinigung im Rahmen ihres Bonusprogramms.

Das zahlt die GKV bei Kieferorthopädie

Die Schwere einer Kieferfehlstellung wird in fünf sogenannte KIG-Kategorien eingeordnet. Kategorie 5 gilt dabei als besonders schwer. Die Kassen tragen die Kosten erst ab KIG 3, was einer stark ausgeprägten Zahn- oder Kieferfehlstellung entspricht.

Versorgungslücken schließen durch eine private Zahnzusatzversicherung

Um die Versorgungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen, gibt es spezielle Versicherungstarife für die Zähne. Dafür bieten die Gesellschaften verschiedene Tarife, mit denen sich Verbraucher vor zu hohen Kosten beim Zahnarzt schützen können. Vor allem Zahnersatz gilt als besonders teuer, weshalb die anteilige oder gesamte Deckung des Eigenanteils bei Zahnersatzmaßnahmen zu den Grundleistungen einer Zahnzusatzversicherung zählt.

Was die Leistungen der Zahnzusatzversicherung beinhalten

Die Tarife unterteilen sich in zwei Komponenten: Der Leistungsbereich (was wird bezahlt) und der Leistungsumfang (In welcher Höhe wird bezahlt). Bei der Wahl eines Tarifs müssen Verbraucher daher darauf achten, welche Leistungen für sie relevant sind. Grundsätzlich kann eine Versicherungspolice für die Zähne folgende Leistungsbereiche abdecken:

  • Zahnersatz

Die Zahnersatzversicherung beteiligt sich an den Kosten für Zahnersatz oder übernimmt diese komplett. Dadurch sollen die anteiligen Kosten der Versicherten reduziert werden. Beim Abschluss ist darauf zu achten, dass einige Gesellschaften die Art des Zahnersatzes unterscheiden. So können höhere Erstattungssummen vorgesehen sein, wenn die Versicherten eine Regelversorgung wählen. Bei einem höherwertigen oder andersartigen Zahnersatz können die Leistungen geringer ausfallen.

  • Zahnbehandlung

Kassen zahlen Wurzelbehandlungen beispielsweise nur dann, wenn es sich um einen erhaltungswürdigen Zahn handelt. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, müssen die Patienten die Kosten selbst tragen. Durch den Einschluss von Zahnbehandlungen bei ihrer Zusatzversicherung schützen sich Verbraucher vor diesen Kosten. Mitversichert sind im Regelfall auch Kunststofffüllungen für Zähne, die sich nicht im sichtbaren Bereich befinden.

  • Zahnprophylaxe

Kassen sehen keine Leistungen für Zahnprophylaxe wie eine professionelle Zahnreinigung vor. Eine Ausnahme besteht nur über ein entsprechendes Bonusprogramm. Eine zusätzliche Versicherungspolice kann die Kosten für eine Prophylaxemaßnahme ganz oder anteilig übernehmen.

  • Kieferorthopädie

Bei einer Zahnzusatzversicherung für Kinder wird Kieferorthopädie als Leistungsbereich zwingend empfohlen. Denn bei vielen Kindern und Jugendlichen ist eine Korrektur der Zähne notwendig, die mehrere Tausend Euro kosten kann. Doch kann auch eine Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie für Erwachsene ratsam sein. Denn auch bei ihnen besteht die Möglichkeit, dass eine kieferorthopädische Behandlung notwendig ist.

  • Weitere Leistungsbereiche

Einige Tarife dehnen ihre Leistungsbereiche weiter aus. So können sie beispielsweise für Hypnose oder Akupunktur aufkommen. Auch gibt es Versicherer, die eine Behandlung im Ausland oder bei Privatärzten, das 3-D-Kieferröntgen, Lachgassedierung oder Lasertherapie bezahlen.

Kostenerstattungen durch die Zahnzusatzversicherung

Zahnbehandlung

Zahnersatz

Zahnimplantate

Kieferorthopädie

Zahnprophylaxe

Kostenerstattung bei der Zahnzusatzversicherung

Was zahlen Zahnzusatzversicherungen?

Was eine Zahnzusatzversicherung zahlt, ist vom gewählten Tarif abhängig. In erster Linie ist also zu prüfen, welche Leistungsbereiche abgesichert sind. Im Regelfall sehen die Gesellschaften zudem Erstattungsgrenzen vor. Das bedeutet, die Versicherungsgesellschaft übernimmt beispielsweise 80 Prozent der Kosten. Hierbei ist zu unterscheiden, ob die Versicherungsgesellschaft den Festzuschuss der Kassen einberechnet oder nicht.

  • Einige Krankenversicherer bemessen die Kosten anhand des Eigenanteils. Das bedeutet, bei einer 80-prozentigen Kostenübernahme müssen die Versicherten immer 20 Prozent ihres Eigenanteils (Zahnarztrechnung abzüglich gesetzlicher Festzuschuss) selbst bezahlen.
  • Es gibt auf Tarife, welche die Leistung anhand der Gesamtkosten ohne Festzuschuss Somit leisten diese Krankenversicherungen deutlich mehr.
  • Wenige Tarife sehen lediglich eine Verdoppelung des Festzuschusses Demzufolge reduziert sich die anteiligen Kosten der Patienten nur um die Höhe der Krankenkassenleistung.

Beispiel: Das zahlt die Zahnzusatzversicherung

Gesamtkosten für eine Vollkeramikkrone im sichtbaren Bereich: 800 Euro, Festzuschuss der Krankenkasse: 157,23 Euro

Zusatzversicherung mit Verdoppelung des Festzuschusses Zusatzversicherung mit 80 Prozent Kostenübernahme des Eigenanteils Zusatzversicherung mit 80 Prozent Kostenübernahme der Gesamtkosten
Gesamtkosten 800 Euro 800 Euro 800 Euro
Abzüglich Festzuschuss 157,23 Euro 157,23 Euro 157,23 Euro
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung 642,77 Euro 642,77 Euro 642,77 Euro
Leistung der Zusatzversicherung 157,23 Euro 514,22 Euro 640,00 Euro
Eigenanteil mit Zusatzversicherung 485,54 Euro 128,55 Euro 2,77 Euro

Die Erstattung einer Krankenzusatzversicherung für die Zähne kann begrenzt sein. Beispielsweise übernimmt die Gesellschaft einmal jährlich die Kosten für eine Zahnreinigung, maximal bis 100 Euro. Außerdem können in den ersten Versicherungsjahren Staffelungen gelten. Das bedeutet, die Leistung der Zahnzusatzversicherung ist vorerst auf einen Maximalbetrag gedeckelt. Vor Vertragsabschluss ist darauf zu achten, ob die Versicherung eine Staffelung der Höchstgrenzen vorsieht.

Zahnzusatzversicherung Vergleich: Das sind die Vorteile

Versicherte können eine höherwertigere oder eine andersartige Versorgung ihrer Zähne beanspruchen, ohne aus finanziellen Gründen darauf verzichten zu müssen.

Abhängig vom Tarif leistet die Versicherung bei Zahnbehandlungen, Prophylaxe und Kieferorthopädie sowie Zahnersatz. Sie bietet somit finanzielle Sicherheit bei kostspieligen Maßnahmen.

Eine zusätzliche Versicherung muss nicht teuer sein. Wer nur Zahnersatz versichert und beispielsweise auf Leistungen für Kieferorthopädie verzichtet, kann bei guter Zahngesundheit mit einem niedrigen Monatsbeitrag rechnen.

Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung lohnt sich vor allem für Kinder. Aufgrund des niedrigen Eintrittsalters fällt der Beitrag vergleichsweise gering aus und lässt sich je nach Tarif bequem aus eigener Tasche bezahlen.

Auf dem Markt gibt es eine große Auswahl an Tarifen. Wer eine Zahnzusatzversicherung benötigt, kann sich seinen individuellen und bedarfsgerechten Versicherungsschutz zusammenstellen.

Zahnzusatzversicherungen im Vergleich: Das sind die Nachteile

Die Leistung der Versicherung kann gedeckelt oder an Bedingungen geknüpft sein. Dies kann bei teuren Behandlungsmaßnahmen zu finanziellen Schwierigkeiten führen.

Für Personen, die keine teuren Behandlungen benötigen, lohnt sich die Absicherung rückwirkend betrachtet nicht. Allerdings lässt sich nicht voraussagen, ob die Zahnzusatzversicherung wirklich notwendig sein wird.

Die Zahnversicherung zahlt nicht bei laufender Behandlung oder wenn eine Therapie bereits angeraten wurde.

Die meisten Zusatzversicherungstarife sehen dennoch einen Eigenanteil vor. Tarife mit voller Kostenerstattung sind häufig sehr teuer.

Bei den meisten Tarifen werden Leistungen erst nach einer bestimmten Wartezeit übernommen. Zudem sehen viele Gesellschaften eine Gesundheitsprüfung vor, die bei fehlenden Zähnen zur Ablehnung führen kann.

Ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Nicht zu Unrecht fragen sich viele Verbraucher, ob eine private Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist. Bei einem verhältnismäßig guten Leistungsumfang können sich die Beiträge deutlich auf die Finanzen auswirken. So lässt sich sagen, dass die Absicherung der Zähne zu den hochpreisigen Versicherungen gehört, wenn ein guter Tarif gewählt wird. Unter diesem Aspekt stellt sich die Frage, inwiefern eine zusätzliche Versicherung für Zähne sinnvoll sein kann?

Ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll

Grundsätzlich muss jede Person selbst entscheiden, ob sich die Zahnversicherung lohnt. Dabei ist es wichtig, den eigenen Gesundheitszustand der Zähne abzuschätzen. Wer annehmen kann, dass in der Zukunft ein teurer Zahnersatz notwendig sein wird, profitiert von dieser Absicherung. Wer allerdings eine gute Zahnsubstanz hat und maximal eine Füllung oder eine Krone benötigt, zahlt mit dieser Krankenzusatzversicherung meist drauf. Diese lohnt sich nur dann, wenn ein kostspieliger Zahnersatz ohne viele teure Behandlungen bezahlt werden. In diesem Fall ist es ratsamer, ein Tagesgeldkonto oder ein Sparbuch zu nutzen, und monatlich eine feste Summe für zukünftige Zahnbehandlungen zurückzulegen.

Die Zahnzusatzversicherung ist sinnvoll, wenn:

  • Die Zahngesundheit weniger gut ist
  • Bereits viele Behandlung notwendig waren
  • In der familiären Vorgeschichte Probleme mit den Zähnen bekannt sind
  • Parodontose vorhanden ist

Die Zahnzusatzabsicherung wird weniger empfohlen, wenn:

  • Eine teure Behandlung bereits angeraten oder begonnen wurde
  • Die Zähne bereits stark geschädigt sind, sodass der Beitrag unverhältnismäßig teuer ist oder Kosten nicht übernommen werden
  • Die Zahngesundheit einwandfrei ist und in der familiären Vorgeschichte keine Zahnprobleme bekannt sind

Aus einer Umfrage des Verbandes der Privaten Krankenversicherung ging hervor, dass jeder zweite Bundesbürger Zahnersatz benötigt. Somit lässt sich auch erklären, weshalb die Nachfrage nach speziellen Versicherungsangeboten für Zähne in den letzten Jahren stark gestiegen ist. So hat sich der Vertragsbestand von 2005 (7,8 Millionen) bis 2015 (15 Millionen) fast verdoppelt.

Quelle: https://www.pkv.de/presse/meldungen/jeder-zweite-braucht-heute-zahnersatz/

Für Kinder lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung meist

In den meisten Fällen lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Kinder. Denn Statistiken zu folge trägt jedes zweite Kind eine Zahnspange, nicht nur aufgrund schwerer Kiefer- oder Zahnfehlstellungen. Außerdem sind die Beiträge für eine Zahnversicherung für Kinder deutlich günstiger. Hinzukommt, dass sie mit dem 18. Lebensjahr den Kindertarif in einen preiswerten Erwachsenentarif umwandeln können. Somit profitieren Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren auch im Erwachsenenalter von dem frühen Abschluss der Krankenzusatzversicherung.

Zusatzversicherung für Zähne: Wie hoch sind die Kosten?

Die Kosten für eine Zahnzusatzversicherung sind von verschiedenen Faktoren abhängig. So spielen sowohl der Leistungsumfang, die Erstattungssummen als auch das Alter der Versicherten eine Rolle. Wie bei jeder Krankenversicherung gilt auch hier: Umso jünger die Antragsteller, desto günstiger fällt der Beitrag aus. Zusätzlich können die Gesellschaften einen Risikozuschlag verlangen, beispielsweise für einen fehlenden Zahn.

Die Kosten der Zahnzusatzversicherung

Die Police nur für Zahnersatz kann zwischen fünf und zehn Euro im Monat kosten. Leistungsstarke Tarife hingegen können mit 50 Euro monatlich zu Buche schlagen. Die Kosten variieren je nach tariflichen und persönlichen Merkmalen, Anbieter und Laufzeit erheblich. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, mit einem Zahnzusatzversicherung Vergleich verschiedene Gesellschaften und ihre Angebote zu prüfen.

Kostenbeispiel

25-jährige Person ohne Risikozuschlag

Tarif 1
Zahnersatz: 75 Prozent
Zahnbehandlung: 90 Prozent 90 Euro pro Jahr für Prophylaxe
Tarif 2
Zahnersatz: 90 Prozent
Zahnbehandlung: 100 Prozent Zahnreinigung ohne Begrenzung
Tarif 3
Zahnersatz: 100 Prozent
Zahnbehandlung: 100 Prozent 200 Euro pro Jahr für Prophylaxe
Ab 12 Euro im Monat Ab 22 Euro im Monat Ab 25 Euro im Monat

  • Ein Tarif, dessen Leistung sich auf 80 Prozent für Zahnersatzmaßnahmen beschränkt, ist für diese Beispielperson bereits ab vier Euro im Monat erhältlich.

Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar

Eine gute Nachricht für alle Versicherten: Die Kosten für eine Krankenabsicherung wie die Zahnversicherung sind steuerlich absetzbar. Sie lassen sich als Sonderausgaben geltend machen, die bis zu 1.900 Euro (Arbeitnehmer) beziehungsweise 2.900 Euro (Selbstständige) berücksichtigt werden.

So funktioniert die Zusatzversicherung für die Zähne

Vor einer Maßnahme fertigt der Zahnarzt einen Behandlungsplan an. Dieser Heil- und Kostenplan wird bei der gesetzlichen Krankenversicherung eingereicht. Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Kasse? Das wird dem Patienten schriftlich mitgeteilt.

Der Heil- und Kostenplan sowie die Mitteilung der Kasse wird anschließend an die Versicherungsgesellschaft gesendet. Dafür bieten viele Gesellschaften eine App, mit der es ausreichend ist, mit dem Smartphone ein Foto zu machen und dieses einzureichen. Nach Prüfung des Behandlungsplans erteilt der Versicherer die Zusage und informiert die Kunden, in welcher Höhe er die Kosten trägt.

Rechnung einreichen

Nach abgeschlossener Behandlung stellt der Zahnarzt die Rechnung aus. Im Regelfall beträgt das Zahlungsziel vier Wochen. Wird die Rechnung umgehend an die Versicherung weitergeleitet und sind alle notwendigen Unterlagen anbei, erfolgt meist eine schnelle Auszahlung der Erstattung. Somit müssen die Patienten nicht in Vorkasse gehen. Sollte es allerdings Rückfragen geben oder wird der Beleg nicht umgehend eingereicht, ist es möglich, dass die Patienten die Kosten zunächst selbst tragen müssen. Alternativ können sie bei ihrem Zahnarzt um eine Fristverlängerung bitten.

Einige Gesellschaften bieten für die Zahnzusatzversicherung zum Rechnung einreichen eine Vorlage. Diese sollte zwingend genutzt werden, da sie den Arbeitsaufwand für die Mitarbeiter reduziert und eine schnellere Auszahlung ermöglicht.

Zahnzusatzversicherung Tarife vergleichen: So finden Sie das optimale Angebot

Mit einem Zahnzusatzversicherung Vergleich kann jeder schnell und einfach einen passenden Tarif finden. Dafür gibt es Vergleichsrechner, mit denen sich die Anbieter sowie ihre Tarife gegenüberstellen lassen. Auf diese Weise erhalten die Nutzer nicht nur einen guten Überblick über die Angebote auf dem Markt. Mit einem Zahnversicherung Vergleich können Sie auch erkennen, mit welchen Kosten sie für diese Absicherung rechnen müssen.

Bei einem Vergleich der Anbieter sollten Verbraucher nicht nur darauf achten, eine günstige Zahnzusatzversicherung zu finden. Entscheidend sind stets die Leistungen. Wenn eine preiswerte Absicherung keine ausreichenden Erstattungen vorsieht, profitieren die Versicherten nicht von der zusätzlichen Versicherung. Daher sollte der Fokus sowohl auf dem Preis als auch dem Leistungsumfang liegen. Denn die beste Zahnzusatzversicherung ist immer die, die ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis vorsieht und den eigenen Bedarf zuverlässig absichert.

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Darauf gilt es beim Abschluss einer Zahnversicherung zu achten: Prophylaxe, Wartezeit, Implantate und mehr 

Beim Zahnzusatzversicherung Vergleich sind zuerst die Leistungen zu betrachten und anschließend der Preis. Es empfiehlt sich zudem, die Bedingungen der Tarife genau zu prüfen. Viele Tarife können Fallstricke enthalten, die im Leistungsfall zu finanziellen Schwierigkeiten führen. Im Folgenden ist erklärt, worauf es beim Abschluss einer Krankenzusatzversicherung für Zahnersatz- und Zahnbehandlung zu achten gilt:

Zahnersatz ist der Grundbaustein dieser Krankenzusatzversicherung. Denn dabei handelt es sich um die kostspieligste Maßnahme beim Zahnarzt. Aus diesem Grund sollte der Tarif besonders hohe Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen vorsehen.

Eine gute Zahnzusatzversicherung sollte mindestens 75 Prozent der Gesamtkosten erstatten, bestenfalls bis 90 Prozent. Tarife mit 100-prozentiger Kostenerstattung schließen zwar einen Eigenanteil gänzlich aus, allerdings sind diese Versicherungen meist sehr teuer. Daher ist individuell abzuwägen, ob sich eine günstige Zahnzusatzversicherung mit mindestens 75 Prozent Erstattung lohnt oder ein kostenintensiverer Tarif, der hingegen den Eigenanteil auf null reduziert.

Wer eine Zusatzversicherungsvertrag neu abschließt, muss in den ersten Jahren mit Erstattungsgrenzen rechnen. Dabei legt die Gesellschaft fest, bis zu welchem Höchstbetrag eine Erstattung vorgesehen ist. Im Regelfall steigt dieser Betrag in jedem Jahr, sodass er ab dem fünften, sechsten oder siebten Versicherungsjahr entfällt. Zusätzlich ist zu beachten, dass für Zahnbehandlung und Zahnersatz abweichende Erstattungsgrenzen gelten können.

Beim Neuabschluss einer Krankenzusatzversicherung für Zähne sind in der Regel Wartezeiten vorgesehen. Diese betragen meist zwischen drei und acht Monaten. Während dieses Zeitraums besteht kein Versicherungsschutz. Auf dem Markt gibt es Tarife ohne Karenzzeit. Tarife ohne Wartezeit leisten sofort. Dabei ist darauf zu achten, eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit und besonderer Leistungsbegrenzung während der ersten Monate zu wählen. Bei den meisten Versicherern entfällt die Karenzzeit bei einer unfallbedingten Zahnarztbehandlung.

Viele Gesellschaften sehen beim Abschluss der Krankenzusatzversicherung eine Gesundheitsprüfung vor. In diesem Fall beziehen sich die Fragen auf den Zustand der Zähne. So müssen die Antragsteller fehlende Zähne, bestehender Zahnersatz oder Prothesen angeben. Auch wird die Frage nach derzeitigen Behandlungen gestellt oder ob eine zahnärztliche Maßnahme angeraten wurde. Die Gesundheitsprüfung ist zwingend ernstzunehmen. Bei einer falschen Angabe kann die Gesellschaft im Leistungsfall die Zahlung verweigern, selbst wenn bereits die Zahnzusatzversicherung abgeschlossen wurde.

Einige Gesellschaften bieten die Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen. In der Regel sind die Wartezeiten länger und trotz dem Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung sind diese Tarife Personen vorbehalten, die keine oder maximal ein oder zwei fehlende Zähne haben.

Bei einer Krankenversicherung steigen die Beiträge im Alter an. Davon ist auch die Zusatzversicherungspolice für die Zähne nicht ausgenommen. Aus diesem Grund gibt es Tarife im Vergleich in zwei Varianten. Günstige Zahnzusatzversicherungen sehen häufig eine Beitragserhöhung im Alter vor. In jungen Jahren sind sie somit preiswert, steigen aber mit zunehmendem Alter an. Andere Tarife bilden Altersrückstellungen. Das bedeutet, sie sind bereits zu Beginn etwas teurer, da ein Teil des Beitrags angespart wird. Dieser Betrag wird dazu aufgewendet, die Prämie im Alter stabil zu halten.

Einige Gesellschaften sehen vor, einen Teil der Beiträge zu erstatten, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraums keine Leistungen beansprucht wurden. Dies kann für Verbraucher von Vorteil sein, die grundsätzlich gute Zähne haben und sich nur gegen den Notfall absichern möchten. Allerdings sind diese Tarife immer teurer. Wer eine passende Zahnzusatzversicherung sucht, sollte von Policen mit Beitragsrückerstattung Abstand nehmen.

Welche Leistungen sind nicht ausschlaggebend für die Zusatzversicherung?

Wer einen guten und umfangreichen Tarif abschließt, hat im Regelfall Leistungen für Zahnbehandlungen und prophylaktische Maßnahmen inkludiert. Verbraucher, die hingegen eine möglichst günstige Zahnzusatzversicherung suchen, müssen nicht zwangsweise auf diese Leistungen achten. Eine Zahnreinigung kostet zwischen 70 und 100 Euro, ein Betrag, der selbst bezahlt werden kann. Auch Zahnbehandlungen wie Kunststofffüllungen sind im Vergleich zu Zahnersatz günstig. So beträgt der Eigenanteil für eine ästhetische Füllung meist um die 150, manchmal auch 80 und 100 Euro. Das ist zwar ein spürbarer Betrag, allerdings in der Regel verschmerzbar.

Lediglich die Parodontitisbehandlung ist unter Umständen zu berücksichtigen. Beispielsweise zahlen die Kassen diese Maßnahme erst ab einer Zahnfleischtiefe von 3,5 Millimetern. Wenn ein Knochenaufbau angeraten, aber medizinisch noch nicht notwendig ist, kann das für die Patienten sehr teuer werden. Daher sollte die Zahnprophylaxe nicht ausschlaggebend für die Zahnversicherung sein, die Zahnbehandlung wiederum bedingt.

Vorsicht: Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung

Die Entscheidung für eine Zusatzversicherungspolice fällt häufig erst dann, wenn es bereits zu spät ist. Nämlich, wenn der Zahnarzt eine Behandlung angeraten hat. In diesem Fall können Verbraucher nicht auf eine Kostenübernahme hoffen. Denn eine neu abgeschlossene Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung kommt nicht für die Kosten auf.

Auch zahlt die Zahnzusatzversicherung nicht rückwirkend. Wer also hofft, die Zahnzusatzversicherung nachträglich abzuschließen, um den Eigenanteil erstattet oder vor der bevorstehenden Behandlung finanziell abgesichert zu sein, kann sich nicht auf die Versicherung verlassen. Die Zahnzusatzversicherung erstattet die Kosten nicht.

Die Ergo Zahnzusatzversicherung „wenn es schon zu spät ist“

Die Versicherungsgesellschaft bietet eine Zahnversicherungpolice unter dem Motto „wenn es schon zu spät ist.“ Dahinter verbirgt sich ein Tarif für eine Zahnversicherung, der bei laufender Behandlung bezahlt. Mit diesem Alleinstellungsmerkmal erobert das Unternehmen den Markt der Krankenzusatzversicherungen. Diese Versicherung leistet auch dann, wenn die Behandlung bereits geplant wurde. Als einzige Voraussetzung gilt, dass der Heil- und Kostenplan nicht älter als sechs Monate sein darf. Das ist nahezu die einzige Zahnzusatzversicherung im Vergleich, die diesen Service anbietet.

Doch: Die Erstattung der Versicherung ist überschaubar. So verdoppelt die Zahnversicherungspolice der Ergo lediglich den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse. Dennoch kann sich die Absicherung lohnen. Nämlich dann, wenn der Beitrag über die Mindestlaufzeit hinweg geringer ist als die Leistung der Versicherung.

Eine 25-jährige Person zahlt 33,90 Euro im Monat für die Zahnversicherungspolice der Ergo Direkt. Bei einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten bedeutet dies, dass sie insgesamt 813,60 Euro bezahlen wird. Somit lohnt sich diese Versicherung, wenn die Versicherungsgesellschaft mehr als 813,60 Euro leistet.

Zahnzusatzversicherung Test & Testsieger: Das sagen Stiftung Warentest und Co.

Stiftung Warentest und Co. führen in regelmäßigen Abständen einen Zahnzusatzversicherung Test durch. Dabei vergleichen sie verschiedene Anbieter und deren Tarife. Jeder Test berücksichtigt eigene Merkmale. So kann der Fokus nur auf der Leistung bei Zahnersatz oder auf einem angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis im Allgemeinen liegen.

Zahnzusatzversicherung Testsieger: Diese Tarife konnten überzeugen

  • Stiftung Warentest prüft zusätzliche Versicherungen für Zähne alle ein bis zwei Jahre. In der Ausgabe 05-2019 des FINANZtest wurden 234 Tarife untersucht. 76 davon erhielten die Note „sehr gut“. Als Testsieger gingen im Bereich „optimales Preis-Leistungsverhältnis“ gingen der Tarif Qualimed Z90 + Zpro der Inter, Dent der Hallesche, uni-Dent Privat der Universa und ZAHN Smart der Bayerischen hervor.
  • Focus Money und die Rating Agentur Franke und Bornberg testeten 2018 227 Zahnversicherungen. Die Bewertung setzt sich aus 70 Prozent Leistung und 30 Prozent Preisfaktor zusammen. Mit „Hervorragend“ wurde nur der Tarif CEZP-U der Continentale

Die beste Zahnzusatzversicherung laut Stiftung Warentest

In dem 2019 durchgeführten Zahnversicherungstest von Stiftung Warentest konnten in der Rubrik „die besten Tarife“ 12 Versicherungen überzeugen:

  • ZAHN Prestige der Bayerischen (Sehr Gut 0,5)
  • Exklusiv 100 der DFV (Sehr Gut 0,5)
  • EZL der Hanse Merkur (Sehr Gut 0,5)
  • Zahn 100 der Ottonova (Sehr Gut 0,5)
  • KDTP100 der DKV (Sehr Gut 0,6)
  • Zahn Premium der LVM (Sehr Gut 0,6)
  • Dent100 der ARAG (Sehr Gut 0,8)
  • 100 der Hallesche (Sehr Gut 0,8)
  • ZahnPrivat Premium der UKV (Sehr Gut 1,0)
  • Zahnschutz Premium 90 der DFV (Sehr Gut 1,0)
  • ZAB+ZAE+ZBB der Ergo Direkt (Sehr Gut 1,0)
  • 571+572+574 des Münchener Vereins (Sehr Gut 1,0)

Die Testsieger der Zahnzusatzversicherung geben einen guten Aufschluss darüber, welche Tarife überzeugen konnten. Allerdings hat jede Person einen eigenen und individuellen Bedarf. Daher darf das Ergebnis nicht verallgemeinert werden. Nicht jeder Testsieger passt auch zu den eigenen Anforderungen an eine zusätzliche Versicherung für Zähne.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Wann sich die Zahnzusatzversicherung lohnt und ob diese sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Doch wenn die in Anspruch genommenen Leistungen den Beitrag nicht übersteigen, lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung nicht. Allerdings lässt sich auch nicht vorhersagen, wie gut die Zähne in ein paar Jahren sein werden. Wenn hingegen ein teurer Zahnersatz notwendig wird, kann die zusätzliche Versicherung vor finanziellen Schwierigkeiten schützen. Daher muss jeder sein eigenes Risiko individuell abwägen und entsprechend entscheiden, ob sich die Zahnzusatzversicherung lohnt oder nicht.

Risikozuschläge sind ein Bestandteil der Krankenversicherung. Sie kommen zum Tragen, wenn Antragsteller Vorerkrankungen haben, die sich auf den Versicherungsschutz auswirken können. Mit einem Mehrbeitrag gleichen die Gesellschaften das erhöhte Risiko aus.

Im Bereich der Zusatzversicherungspolicen für die Zähne fallen Risikozuschläge in der Regel an, wenn die Versicherten Zahnlücken haben. Auch bei einer laufenden Behandlung kann ein Zuschlag angesetzt werden. Sollte das Risiko nach einer Zeit entfallen, beispielsweise weil die Zahnlücke ersetzt wurde, kann ein Antrag auf den Ausschluss des Risikozuschlags gestellt werden.

Wann die Zahnzusatzversicherung zahlt, ist davon abhängig, ob Wartezeiten vorgesehen sind. In diesem Fall kommt die Versicherung erst für die Zahnarztkosten auf, wenn die Karenzzeit verstrichen ist. Diese kann abhängig vom Tarif zwischen drei und acht Monaten dauern.

Eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung zahlt frühestens ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Um einen Tarif für die Zahnzusatzversicherung mit sofortiger Leistung zu erhalten, sehen die Gesellschaften im Regelfall Gesundheitsfragen vor.

Die Zahnzusatzversicherung zahlt nicht während der vertraglich vereinbarten Wartezeit oder vor Vertragsbeginn. Auch kommt die Gesellschaft nicht für Kosten auf, die nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind.

Eine Zahnzusatzversicherung zahlt nicht nachträglich. Zudem besteht kein Versicherungsschutz für Behandlungen, die bereits vor Vertragsabschluss angeraten oder geplant wurden.

Unabhängig davon, um welche zusätzliche Versicherung für Kinder es sich handelt, sollte diese so früh wie möglich abgeschlossen werden; meist dann, wenn die ersten Zähne durchbrechen.

Experten empfehlen den Abschluss generell ab drei Jahren. Empfohlen wird dies deshalb, weil das Kind zu diesem Zeitpunkt in der Regel noch gesund ist. Denn mit Vorerkrankungen kann ein Risikozuschlag oder gar eine Ablehnung erfolgen. Ein weiterer Faktor, der für einen frühen Vertragsabschluss spricht, ist der Preis. So sind Krankenzusatzversicherungen für Kinder vergleichsweise günstig. Außerdem können die Leistungen von Vorteil sein. So stellen Eltern sicher, dass die Zahnzusatzversicherung die Kosten für eine Zahnspange trägt und bei kieferorthopädischen Maßnahmen keine Abstriche aus finanziellen Gründen gemacht werden müssen. Auch andere Krankenzusatzversicherungen für Kinder sind sinnvoll. So beinhalten die meisten stationären Zusatzversicherungspolicen für Kinder das Roaming-in. Dadurch werden die Kosten für erwachsene Begleitpersonen übernommen, wenn das Kind stationär behandelt werden muss.

Einige Krankenkassen kooperieren mit Versicherungsgesellschaften. Das bedeutet, sie bieten ihren Mitgliedern die Möglichkeit, zu verbesserten Konditionen eine Zusatzversicherung bei dem Vertragspartner abzuschließen. Für die Kunden entsteht dadurch der Vorteil, dass sie meist einen niedrigeren Beitrag zahlen.

Allerdings müssen die Kassenmitglieder beachten, dass nicht ihre Krankenkasse als Vertragspartner gilt. Bei Fragen oder Problemen müssen sie sich an die Zusatzversicherung wenden. Auch besteht bei diesen Kooperationsverträgen eine Anbieterbindung. Wer über seinen gesetzlichen Krankenversicherer eine Zusatzversicherung für die Zähne, das Krankenhaus oder ambulante Leistungen abschließen möchte, kann dies nur bei dem Kooperationspartner der Kasse tun. Daher wird auch in diesem Fall empfohlen, das Angebot der kooperierenden Gesellschaft mit anderen Anbietern auf dem Markt zu vergleichen.

Eine Alternative zum Abschluss einer Zusatzversicherung ist die Eröffnung eines Sparkontos. Auf dieses können Verbraucher regelmäßig Geld einbezahlen, um für zukünftige Behandlungsmaßnahmen zu sparen. Als Richtwert sollte mindestens der Beitrag für einen Zahnversicherungstarif gelten. Dieses Vorgehen birgt allerdings die Gefahr, nicht konsequent genug zu sein. Auch besteht das Risiko, das Kapital für andere Zwecke zu nutzen.

Viele Zahnärzte bieten die Möglichkeit, bei teuren Behandlungen eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Doch auch in diesem Fall muss das Geld innerhalb kurzer Zeit aufgebracht werden. Zudem gibt es Zahnmediziner, die Vorkasse bevorzugen.

Was die Zahnzusatzversicherung bei Implantaten zahlt, ist immer vom gewählten Tarif abhängig. Seitens der gesetzlichen Krankenkassen gibt es keine direkte Leistung, da Implantate nicht im Leistungskatalog enthalten sind. Doch zahlt die Kasse 60 Prozent der Regelleistung für den Zahnersatz, der auf dem Implantat befestigt wird. Bei einer Zahnlücke sieht die Regelversorgung eine Brücke vor. Wünschen die Patienten einen höherwertigeren Zahnersatz, beispielsweise eine rundum verblendendete Brücke, müssen sie zusätzlich die Mehrkosten dafür tragen. Somit setzt sich der Eigenanteil aus den Kosten für das Implantat sowie für die ästhetischere Brücke zusammen.

Das Implantat wird über den Leistungsbereich Zahnersatz abgedeckt. Verbraucher sollten vor Vertragsabschluss prüfen, mit welchem Prozentsatz die Zusatzversicherung bei Implantaten leistet.

Viele Verbraucher stellen sich die Frage, welche Zahnzusatzversicherung sofort zahlt. So gibt es auf dem Markt Anbieter, die mit einer Sofortleistung nach Vertragsbeginn werben (Tarif ohne Wartezeit). Dabei entfallen die Wartezeiten, was wiederum Gesundheitsfragen notwendig macht. Doch sollten Verbraucher bei diesen Angeboten genau prüfen, welche Leistungen sofort übernommen werden. Häufig sind nur prophylaktische Maßnahmen wie die Zahnreinigung ohne Wartezeit im Versicherungsschutz enthalten. Möglich ist zudem, dass zwar Zahnersatz und Zahnbehandlung sofort bezahlt werden, allerdings Leistungsbegrenzungen gelten. Um finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden, sind die Tarifbedingungen zu beachten.