Sondertarife der privaten Krankenversicherung
Übersicht über die verschiedenen PKV-Sondertarife

Tarife für spezielle Personen- & Berufsgruppen

Früher wurde zwischen Bisex- & Unisex-Tarifen unterschieden

Alle Sondertarife der PKV im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

  • Sondertarife der PKV sind meist Tarife, die auf spezielle Personen- und Berufsgruppen ausgerichtet sind.
  • PKV Sondertarife gibt es für Selbstständige, Beamte, Ärzte, Kinder und Studenten.
  • Früher gab es Bisex Tarife, bei denen zwischen Geschlechtern unterschieden wurde. Heute dürfen Versicherer nur noch geschlechtsneutrale Unisex Tarife anbieten.

Die Tarife der privaten Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung gibt es unzählige verschiedene Tarife. Für viele Verbraucher stellt sich meist nur die Frage, ob sie einen leistungsstarken „Komfort-“ oder „Plus-“Tarif wählen, oder einen preiswerteren „Basis-“ oder „Standard-“ Tarif nutzen. Doch gibt es weitaus mehr Tarife. So beispielsweise einige Sondertarife, die für spezielle Personengruppen oder Lebensumstände konzipiert sind.

Sondertarife der PKV für Berufs- und Personengruppen

Sondertarife sind in der Regel spezielle Versicherungslösungen. Sie können beispielsweise für Autohäuser entwickelt werden, die ihren Kunden beim Verkauf eines Neufahrzeugs zusätzlich eine rabattierte Kfz-Versicherung anbieten können. Oder aber für bestimmte Personengruppen gedacht sein. Zum Beispiel ein Kollektivvertrag für Mitarbeiter eines Unternehmens.

In der PKV gibt es verschiedene Arten von Sondertarifen. Mitunter gibt es Versicherungslösungen, die sich an bestimmte Berufsgruppen richten und auf deren Bedürfnisse zugeschnitten sind.

PKV für Selbstständige

Grundsätzlich können Selbstständige jeden klassischen Tarif der privaten Krankenversicherung abschließen. Daher bezieht sich der PKV Sondertarif in ihrem Fall vor allem auf das Krankentagegeld. Denn während Arbeitnehmer bis zu sechs Wochen im Krankheitsfall eine Lohnfortzahlung erhalten, ist dies bei Selbstständigen nicht gegeben. Bei ihnen fehlt das Einkommen bereits ab dem ersten Tag, an dem sie erkranken.

Viele Krankentagegeldversicherungen und Zusatzbausteine sehen eine Leistung ab dem 43. Krankheitstag vor. Denn bis zu diesem Zeitpunkt steht Arbeitnehmern die Lohnfortzahlung seitens ihres Arbeitgebers zu. Erst ab der sechsten Woche entfällt die Lohnfortzahlung. Auch in der GKV wird das Krankengeld erst ab dem 42. Krankheitstag bezahlt.

Der PKV Sondertarif für Selbstständige bietet ihnen daher die Möglichkeit, früher das Krankentagegeld zu erhalten. So gibt es Tarife, die einen Einkommensausgleich im Krankheitsfall bereits ab dem 1., 8., 14., 21. oder 28. Tag bezahlen.

Tarife für Beamte

Beamte schließen keine klassische private Krankenversicherung ab. Denn sie erhalten Beihilfe von ihrem Dienstherrn. Das bedeutet, der Dienstherr übernimmt einen Anteil ihrer Krankheitskosten. Den Betrag, der nicht durch die Beihilfe gedeckt ist, wird über einen PKV Sondertarif für Beamte versichert: die Restkostenversicherung. Ein Beispiel:

Ein kinderloser Beamter auf Widerruf hat Anspruch auf 50 Prozent Beihilfe. Er schließt eine Restkostenversicherung ab, die seinen theoretischen Eigenanteil von 50 Prozent absichert. Im Krankheitsfall übernimmt der Dienstherr die Hälfte der medizinischen Kosten, während die andere Hälfte von der privaten Krankenversicherung bezahlt wird.

Der Beihilfeanspruch bei Beamten ist von ihrem Beamtenstatus und den Lebensumständen abhängig. Auch Kinder und Ehepartner von Beamten können beihilfeberechtigt sein. In diesem Fall benötigen auch die Angehörigen keine klassische PKV, sondern eine Restkostenversicherung.

Beim Abschluss einer Restkostenversicherung sollten Beamte darauf achten, welche Leistungen in der Beihilfeverordnung ihres Landes vorgesehen sind. So haben nicht alle Beamten Anspruch auf Zusatzleistungen wie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Auch werden alternative Heilmethoden nicht in jedem Bundesland übernommen. Zusätzliche Leistungen, die nicht über die Beihilfe gedeckt sind, lassen sich ebenfalls über einen PKV Sondertarif mitversichern.

PKV Sondertarife für Ärzte und Veterinäre

Angestellte Ärzte können in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Freiberufliche Ärzte hingegen können einkommensunabhängig zwischen einer freiwillig gesetzlichen und der privaten Krankenabsicherung wählen. Für sie kann die Absicherung in einem der Sondertarife der PKV für Ärzte durchaus preiswerter sein. Denn viele Gesellschaften bieten spezielle, meist vergünstigte Tarife für diese Berufsgruppe. Sie wissen, dass Ärzte mit ihrem medizinischen Hintergrund häufig gesundheitsbewusster sind. Somit profitieren beide Parteien von dieser Absicherung.

Spezielle Tarife für Ärzte können finanziell preiswerter sein. Auch bieten manche Gesellschaften Leistungen, die deutlich über dem Standard liegen. Dennoch sollte Verbraucher auf einen PKV-Vergleich nicht verzichten. Möglicherweise kann ein Standardtarif ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis für ihren Bedarf bereithalten.

Private Krankenversicherung für Studenten

Studenten können sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Dafür müssen sie sich nach ihrer Immatrikulation von der Versicherungspflicht befreien lassen. Allerdings verzichten viele Studenten auf die PKV. Denn bis zu ihrem 25. Lebensjahr können sich die meisten von ihnen kostenlos über die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung absichern. Auch für ältere Studierende oder wenn die Familienversicherung nicht infrage kommt, bietet die GKV preiswerte Möglichkeiten.

In einigen Fällen kann die Absicherung über die private Krankenversicherung für Studenten jedoch sinnvoll sein. Zum Beispiel, wenn sie danach verbeamtet werden oder sowieso in die PKV wechseln möchten. Dann bietet die PKV Sondertarife für Studierende. Diese sind im Regelfall deutlich günstiger als Versicherungen für andere Personengruppen. Wer später außerdem in der privaten Krankenversicherung bleibt, profitiert von einem niedrigeren Eintrittsalter.

Sondertarife für Studenten im Ausland

Auch wenn Studierende ein Auslandssemester planen, sollten sie über eine private Krankenversicherung oder eine Auslandsreisekrankenversicherung nachdenken. Denn die GKV bietet nur Leistungen im Rahmen des gesetzlichen Leistungsumfangs des jeweiligen Landes – innerhalb der EU. Nicht nur liegen die Leistungen häufig unter dem für Deutschland gewohnten Standard. In einigen Ländern, beispielsweise der USA, besteht kein Versicherungsschutz über die GKV. Daher müssen Studierende entsprechend eine Krankenversicherung für ihren Auslandsaufenthalt abschließen.

Die PKV bietet spezielle Tarife, die für einen längeren Aufenthalt im Ausland vorgesehen sind. Die Kosten dafür sind abhängig von den Leistungen, dem Zielland und der Aufenthaltsdauer. Sie können zwischen 300 und 1.200 Euro betragen.

PKV-Tarife für Kinder

Kinder von Privatversicherten können nicht kostenlos mitversichert werden, wie es die Krankenkassen vorsehen. Für sie muss ein eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden. Das hat aber auch Vorteile. Denn die Gesellschaften sehen spezielle Tarife für Kinder vor. Diese sind im Vergleich zu den Erwachsenen-Tarifen nicht nur preiswert. Sondern bieten, abhängig vom gewählten Umfang, auch deutlich bessere Leistungen als die GKV. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Kinder den Tarif später in einen günstigen Erwachsenentarif umwandeln können. Sollten sie sich dann gesetzlich krankenversichern, können sie häufig einige Bausteine beibehalten beziehungsweise in eine Krankenzusatzversicherung umwandeln. So können sie zu einem günstigen Beitrag Vorzüge wie Wahlleistungen im Krankenhaus oder eine verbesserte Absicherung bei Zahnarztbehandlungen genießen.

Weitere Sondertarife in der PKV

Unisex Tarife vs. Bisex Tarife

Früher gab es einen deutlichen Unterschied zwischen Männern und Frauen in der privaten Krankenversicherung. So galten Frauen als kostenintensiver, was sich auf Schwangerschaften, Geburt und die allgemein höhere Lebenserwartung zurückführen ließ. Um dieses Kostenrisiko auszugleichen, gab es sogenannte Bisex Tarife. Das bedeutet, die Versicherer unterschieden zwischen Männern und Frauen. Somit zahlten weibliche Kunden für denselben Versicherungsumfang mehr als männliche Versicherte.

  • Bisex: Zwischen Geschlechtern getrennt, Frauen sind teurer
  • Unisex: Keine Geschlechtertrennung, das Geschlecht ist kein Faktor für die Beitragsberechnung

Seit dem 21.12.2012 dürfen Versicherungsgesellschaften allerdings keine Bisex Tarife mehr anbieten. Denn anstelle derer traten die Unisex Tarife in Kraft. Und diese machen keinen Unterschied zwischen den Geschlechtern. Das bedeutet, Frauen müssen keine höheren Beiträge mehr leisten, weil sie voraussichtlich eine umfangreichere und längere Leistungsinanspruchnahme haben.

Keine automatische Umstellung von Bisex auf Unisex Tarife

In der Praxis allerdings gibt es auch heute noch Bisex Tarife. Denn die vorhandenen Verträge wurden nicht automatisch auf einen Unisex Tarif umgestellt. Dies gilt nur bei Neuversicherten. Doch auch Bisex-Versicherte können in einen der Unisex Tarife wechseln. Dafür müssen sie einen internen Tarifwechsel vornehmen.

Der Wechsel von einem der Bisex Tarife in einen Unisex-Vertrag lohnt sich nicht immer. Denn für den neuen Vertrag gilt ein höheres Eintrittsalter, was zu Mehrkosten führen kann. Wichtig ist auch zu beachten, dass langjährig Versicherte nicht mehr in den Standardtarif wechseln können, wenn sie zuvor in einem Unisex Tarif abgesichert waren.

Notlagentarif

Der Notlagentarif wurde 2013 eingeführt und soll Versicherte mit finanziellen Schwierigkeiten vor der Überschuldung schützen. Sobald Privatversicherte mit ihren Beiträgen rückständig sind und den gesetzlich vorgeschriebenen Mahnungen nicht nachkommen, erfolgt die automatische Umstellung in den Notlagentarif. Zwar ist der Versicherungsschutz sehr begrenzt und nur auf das Nötigste ausgelegt, doch ist der Tarif auch sehr günstig. Damit soll den Betroffenen eine finanzielle Entlastung dargeboten werden. Wenn sie ihre Beiträge und die angefallenen Gebühren dann bezahlt haben, wechseln die Versicherten wieder in ihren bisherigen Tarif zurück.

Basis- und Standardtarif

Der Basis- und der Standardtarif sind Sozialtarife der PKV. Ihr Leistungsumfang entspricht etwa dem Versicherungsschutz eines gesetzlich Versicherten. Daher ist auch der Beitrag diese Tarife auf den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung gedeckelt.

  • Der Basistarif steht allen Privatversicherten offen, die ihre PKV nach 2009 abgeschlossen haben. Langjährige Versicherte können in den Tarif wechseln, wenn sie älter als 55 Jahre sind, eine gesetzliche Rente beziehen oder als hilfebedürftig gelten.
  • Der Standardtarif steht Versicherten offen, die bereits vor 2009 privat versichert waren. Sofern sie mindestens 65 Jahre als sind, 55 Jahre alt sind und eine gesetzliche Rente oder in anderes Einkommen beziehen, das unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
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