Private Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit
Optimaler Schutz für Arbeitslose (ALG 1 & 2)

Zuschuss für die PKV bei Arbeitslosigkeit

Unter Umständen Rückkehr in die GKV nötig

Wechsel in die GKV ab 55 Jahre fast unmöglich

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Bezug von Arbeitslosengeld I müssen Privatversicherte in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, wenn sie zuvor nicht mindestens fünf Jahre privat krankenversichert waren.
  • Privatversicherte können einen Zuschuss für ihre private Krankenversicherung erhalten, wenn sie arbeitslos sind. Und zwar in Höhe des Pflichtbeitrags zur GKV.
  • Wer 55 Jahre oder älter ist und arbeitslos wird, kann die private Krankenversicherung meist nicht mehr verlassen.

Was passiert mit der privaten Krankenversicherung, wenn ich arbeitslos bin?

Werden Versicherte der privaten Krankenversicherung arbeitslos, müssen sie normalerweise in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Denn sobald sie Arbeitslosengeld I beziehen, werden sie versicherungspflichtig. Unter bestimmten Umständen können sie sich allerdings von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Versicherungspflicht bei Bezug von Arbeitslosengeld I

Die private Krankenversicherung ist dazu verpflichtet, den Vertrag aufzuheben, wenn ein Versicherter arbeitslos wird und Arbeitslosengeld I bezieht. Denn mit der Arbeitslosigkeit werden die Betroffenen versicherungspflichtig. Das bedeutet, sie müssen sich wieder in der gesetzlichen Krankenkasse absichern. Die Arbeitslosigkeit ist dem privaten Krankenversicherer innerhalb von drei Monaten mitzuteilen.

Wenn Privatversicherte Arbeitslosengeld I beantragen, meldet sie die Arbeitsagentur bei ihrer ehemaligen Krankenkasse an. Sie haben allerdings auch die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Leistungsbeginn eine andere Krankenkasse zu wählen. Dies muss der Arbeitsagentur rechtzeitig mitgeteilt werden.

Befreiung von der Versicherungspflicht bei Arbeitslosigkeit

Unter bestimmten Umständen können sich Verbraucher von der Versicherungspflicht bei Arbeitslosigkeit befreien lassen. Nämlich dann, wenn die private Krankenversicherung mindestens fünf Jahre vor dem Leistungsbezug von Arbeitslosengeld I bereits bestanden hat.

Die Befreiung von der Versicherungspflicht muss innerhalb von drei Monaten nach erstmaligem Leistungsbezug erfolgen. Dafür stellen die Versicherten einen Antrag bei ihrer zuständigen Krankenkasse. Sollten die Versicherten diese Frist versäumen, können sie sich nicht mehr befreien lassen.

Im Regelfall tritt die Befreiung zu dem Zeitpunkt ein, zu dem die Versicherungspflicht begonnen hat. Außer es wurden bereits Leistungen der Krankenkasse beansprucht. In diesem Fall gilt die Befreiung von der Versicherungspflicht erst zum nächsten Kalendermonat nach der Antragstellung.

Zuschuss vom Arbeitsamt bei Arbeitslosigkeit

Privatversicherte erhalten vom Arbeitsamt einen Zuschuss für ihre private Krankenversicherung, wenn sie arbeitslos sind. Und zwar in der Höhe des Beitrags, den die Arbeitsagentur für eine Pflichtmitgliedschaft in der GKV geleistet hätte. Wenn der PKV-Beitrag also höher ausfällt, müssen die Versicherungsnehmer die Mehrkosten selbst tragen.

Ist es ratsam, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen?

Die Mitgliedschaft in der GKV kann bei Arbeitslosigkeit durchaus sinnvoll sein. Denn die Krankenkassen bieten die Möglichkeit, im Rahmen der Familienversicherung Angehörige kostenlos mitzuversichern. Dies gilt sowohl für Kinder bis zum 18. Lebensjahr (während der Erstausbildung oder des Studiums sogar bis zum 25. Lebensjahr möglich) als auch für Ehegatten mit einem Einkommen unter 455 Euro im Monat (Stand 2020). In der PKV hingegen ist für jede versicherte Person ein eigenständiger Beitrag zu bezahlen. Auch dann, wenn die Versicherten kein Einkommen haben.

Allerdings kann es in einigen Fällen auch sinnvoll sein, in der privaten Krankenversicherung zu verbleiben. Vor allem dann, wenn die Arbeitslosigkeit voraussichtlich nur kurzfristig ist. Eine Alternative dazu stellt die Anwartschaftsversicherung dar. Damit können Versicherte während ihrer Mitgliedschaft in der GKV ihren Vertrag aufrechterhalten, bis sie wieder zur privaten Krankenversicherung zurückkehren.

Mit einer Anwartschaftsversicherung die Konditionen der PKV sichern

Mit einer Anwartschaftsversicherung erhalten Privatversicherte die Rechte und Pflichten ihres bestehenden PKV-Vertrages aufrecht. Auch dann, wenn sie sich vorübergehend gesetzlich krankenversichern. Dafür zahlen sie einen monatlichen Beitrag an ihren privaten Krankenversicherer. Sobald die Arbeitslosigkeit endet und sie in die PKV zurückkehren können, nehmen sie den alten Tarif zu denselben Konditionen wieder auf. Und zwar ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten.

Eine Anwartschaft ist eine gute Möglichkeit, um die Arbeitslosigkeit und die damit verbundene Versicherungspflicht in der GKV zu überbrücken. Denn die Privatversicherten erhalten sich die Möglichkeit aufrecht, zu ihrer PKV zurückzukehren. Auch wenn sie zwischenzeitlich erkranken sollten.

Die private Krankenversicherung bietet zwei Formen der Anwartschaftsversicherung: Mit einer kleinen Anwartschaft können Versicherte ohne erneute Risikoprüfung ihren alten Vertrag wiederaufnehmen. Bei einer großen Anwartschaft werden zusätzlich Altersrückstellungen während der Überbrückungszeit gebildet. Dadurch bleibt das ursprüngliche Eintrittsalter erhalten, wodurch die Prämie bei Wiederaufnahme des Vertrages günstiger ist. Doch fällt der Beitrag für die große Anwartschaft auch höher aus.

Unser Tipp für Studenten: Die private Krankenversicherung nach dem Studium erhalten

Studenten, die während ihres Studiums privat versichert waren und vorerst arbeitslos sind, sollten über eine Anwartschaft für ihre private Krankenversicherung nachdenken. Vor allem dann, wenn sie voraussichtlich in die PKV zurückkehren möchten. Denn als Student haben sie häufig ein niedriges Eintrittsalter und sind gesund. Dadurch sind die Konditionen ihres Vertrags meist sehr günstig. Wer also nach dem Studium arbeitslos wird, aber in die private Krankenversicherung zurückkehren möchte, sollte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.

Ausnahmeregelung: Private Krankenversicherung und arbeitslos über 55 Jahren

Ganz so einfach ist der Austritt aus der privaten Krankenversicherung für Personen über 55 Jahre nicht, auch dann nicht, wenn sie arbeitslos sind. Denn ab diesem Alter sieht der Gesetzgeber besondere Regelungen vor:

Wer 55 Jahre oder älter ist und arbeitslos wird, kann die private Krankenversicherung nicht verlassen. In diesem Fall tritt keine Versicherungspflicht ein. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Privatversicherten in den letzten fünf Jahren vor ihrer Arbeitslosigkeit Mitglied einer Krankenkasse waren und davon mindestens die Hälfte der Zeit eine Versicherungspflicht bestand. (§ 6 Absatz 3a Sozialgesetzbuch)

Wer also mit 55 Jahren oder älter arbeitslos wird, muss meist in der privaten Krankenversicherung verbleiben. In diesem Fall bieten die Krankenversicherer die Möglichkeit, in den Basistarif oder den Standardtarif zu wechseln. Die Leistungen dieser Tarife sind mit der gesetzlichen Krankenkasse vergleichbar. Auch ist der Beitrag auf den Höchstbeitrag der GKV gedeckelt.

Selbst wenn die Voraussetzungen für eine Rückkehr in die Krankenkasse erfüllt sind, stellt dies keine Garantie für eine Aufnahme dar. Denn die meisten Kassen nehmen nur Mitglieder bis zu einem bestimmten Endalter auf. Bevor die PKV gekündigt wird, ist also zu prüfen, ob die Krankenkasse den Mitgliedschaftsantrag annimmt.

Was passiert mit der privaten Krankenversicherung bei Hartz IV?

Wenn die Arbeitslosigkeit anhält, erhalten die Betroffenen nach einer bestimmten Zeit Arbeitslosengeld II, auch als Hartz IV bekannt. Grundsätzlich ändert sich dadurch nichts an ihrem Versicherungsverhältnis, wenn sie unmittelbar vor Bezug von Arbeitslosengeld II bereits privat krankenversichert waren.

Empfänger von Hartz IV können bei der Arbeitsagentur einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung beantragen. Dieser entspricht maximal der Hälfte des Höchstbeitrags für den sogenannten Basistarif. 2020 beträgt der Zuschuss 367,97 Euro monatlich. Fällt die Versicherungsprämie höher aus, müssen die Versicherten die Mehrkosten selbst tragen. Weitere Informationen stellt die Arbeitsagentur in diesem Merkblatt zur Verfügung.

Der Anspruch auf einen Zuschuss zur PKV bei Hartz IV-Bezug entfällt, wenn über einen Angehörigen eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse möglich ist. Außerdem gilt der Zuschuss nur für die Prämie. Besteht ein Selbstbehalt, unterstützt das Arbeitsamt die Behandlungskosten nicht.

Zusammengefasst: Möglichkeiten für Arbeitslose in der PKV

Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung Befreiung von der Versicherungspflicht – PKV bleibt bestehen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung mit Anwartschaft
Privatversicherte wechseln zum Eintritt der Versicherungspflicht (Arbeitslosigkeit) in die gesetzliche Krankenversicherung. Für Empfänger von Arbeitslosengeld I und II übernimmt das Arbeitsamt die Beiträge. Die private Krankenversicherung bleibt wenn Sie arbeitslos sind, unverändert fortbestehen. Allerdings müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht davon befreien lassen. Das Arbeitsamt zahlt einen Zuschuss zur PKV. Sie werden Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Durch die Anwartschaftsversicherung können Sie zu denselben Konditionen zur PKV zurückkehren, wenn Sie nicht mehr arbeitslos sind und die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung erfüllen.
…und wenn Sie über 55 Jahre alt sind
Wechsel in die GKV ist möglich, wenn fünf Jahre vor der Arbeitslosigkeit für mindestens die Hälfte der Zeit eine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse bestanden hat. In den meisten Fällen bleibt die PKV bestehen, da die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft bei der GKV nicht gegeben sind. Sie können in Ihrem Tarif bleiben, in den Standard- oder Basistarif wechseln oder einen internen Tarifwechsel durchführen. Das Arbeitsamt zahlt einen Zuschuss zur PKV. Wer mit über 55 Jahren in die GKV wechselt und in die private Krankenversicherung zurückkehren möchte, sollte über eine große Anwartschaft nachdenken. Der Beitrag ist zwar teurer, doch werden Altersrückstellungen gebildet. Dadurch bleibt das ursprüngliche (günstigere) Eintrittsalter erhalten.
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