Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung
Alle Infos zum PKV Arbeitgeberzuschuss

Kostenbeteiligung des Arbeitgebers an der PKV

Arbeitnehmer & -geber zahlen je die Hälfte der PKV Kosten

Beitragskosten durch Versicherungsvergleich sparen

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Arbeitgeber beteiligt sich an den Kosten für eine private Krankenabsicherung.
  • 2023 beträgt der maximale Arbeitgeberanteil für die private Krankenversicherung etwa 403,99 Euro.
  • Auch für Familienangehörige können Arbeitnehmer einen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung erhalten. Doch nur dann, wenn diese in der GKV familienversichert wären.

Der Arbeitgeberanteil für die private Krankenversicherung

In Deutschland werden die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung paritätisch getragen. Das bedeutet, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je die Hälfte der Beiträge. Davon ausgenommen ist nur der Zuschuss in der Kranken- und Pflegeversicherung, beispielsweise für kinderlose Versicherte. Auch die gesetzliche Unfallversicherung fällt nicht unter diese Regelung, da sie vom Arbeitgeber alleine getragen wird.

Der Arbeitgeberanteil zur Krankenabsicherung steht nicht nur gesetzlich Versicherten zu. Sondern auch Privatversicherten. Allerdings gibt es einige Unterschiede. Denn der Beitrag für die PKV bemisst sich nicht wie bei der Krankenkasse an der Höhe des Einkommens, sondern an persönlichen und vertragsspezifischen Merkmalen. Dennoch können Versicherte der privaten Krankenversicherung einen Zuschuss von ihrem Arbeitgeber erhalten. Somit müssen sie die Kosten für ihre Krankenabsicherung nicht alleine tragen.

Höhe des Arbeitgeberzuschusses für die private Krankenversicherung

Der Zuschuss des Arbeitgebers wird am Einkommen bemessen. Wie auch bei gesetzlich Versicherten entspricht der Arbeitgeberanteil 7,3 Prozent des Bruttoeinkommens. Doch zahlt der Arbeitgeber maximal den Höchstbeitrag, den er für einen gesetzlich Krankenversicherten bezahlen würde. Zuzüglich 50 Prozent des durchschnittlichen Zusatzbeitrages der Krankenkassen. Allerdings auch nur maximal die Hälfte des tatsächlichen Beitrags.

Der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse ermittelt sich aus der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. 2023 liegt diese bei 4.987,50 Euro brutto monatlich.

Von 4.687,50 Euro brutto im Monat zahlt der Arbeitgeber 7,3 Prozent für die Krankenversicherung. Hinzu kommt die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags, was weiteren 0,55 Prozent entspricht.

  • Somit liegt der maximale Arbeitgeberzuschuss 2023 bei etwa 403,99 Euro monatlich (7,3 Prozent + 0,8 Prozent von 4.687,50 Euro).

Beispiel

Das Bruttoeinkommen liegt bei 5.300 Euro im Monat. Der PKV-Beitrag beläuft sich auf 400 Euro. Das monatliche Bruttoeinkommen liegt bei 5.300 Euro und der PKV-Beitrag beträgt 800 Euro im Monat.
Der Arbeitgeber würde lediglich den Höchstbeitrag von 403,99 Euro zahlen, da das Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt. Allerdings auch nur die Hälfte des tatsächlichen Beitrags. Daher liegt der Arbeitgeberzuschuss zur PKV bei 200 Euro. Der Arbeitgeber zahlt den Höchstbeitrag von 403,99 Euro. Somit muss der Angestellte mehr als 50 Prozent selbst tragen. Seine Kosten zur PKV belaufen sich damit auf 396,01 Euro monatlich.

Privatversicherte Arbeitnehmer, die Mutterschafts- oder Elterngeld beziehen, erhalten keinen Zuschuss von ihrem Arbeitgeber. Dies gilt auch während der Elternzeit. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Zuschuss durch den berufstätigen und privatversicherten Ehepartner bezogen werden kann.

Das zahlt der Arbeitgeber für Familienangehörige

Auch für Familienangehörige ist ein Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung vorgesehen. Doch nur dann, wenn diese bei einer gesetzlichen Krankenabsicherung familienversichert wären. Also für:

  • Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner mit einem Einkommen unter 485 Euro
  • Kinder bis zu ihrem 18. Lebensjahr. Darüber hinaus bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind. Bis zum 25. Lebensjahr, solange sie sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung befinden. (Auch für sie gilt die Einkommensgrenze)

Der Zuschuss bleibt dennoch auf den Höchstbeitrag von 403,99 Euro gedeckelt (Stand 2023). Von einem Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung für Familienangehörige profitieren somit nur Personen, die mit ihrer eigenen PKV den Höchstbeitrag noch nicht komplett ausgeschöpft haben.

Zuschüsse für Teilzeit-Beschäftigte

Auch für Teilzeit-Beschäftigte ist ein Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung vorgesehen. Da bei Teilzeitarbeit das Einkommen allerdings geringer ausfällt, reduziert sich auch entsprechend der Zuschuss. Denn die Höhe des Arbeitgeberzuschusses bemisst sich anhand des Einkommens. Wer unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient, erhält somit nicht den maximalen Arbeitgeberanteil von 403,99 Euro (Stand 2023). Ein Beispiel:

  • Durch die Teilzeitarbeit reduziert sich das Bruttoeinkommen auf 2.000 Euro im Monat. Somit beläuft sich der Arbeitgeberzuschuss für die private Krankenversicherung auf 157 Euro monatlich (7,85 Prozent von 2.000 Euro).

 Zuschüsse zur privaten Pflegeversicherung

Privatversicherte müssen wie gesetzlich Versicherte eine Pflegeversicherung abschließen. In den meisten Fällen ist diese an die PKV gekoppelt. Auch zur privaten Pflegeversicherung können Arbeitnehmer einen Zuschuss seitens des Arbeitgebers erhalten.

Der Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung bemisst sich wieder am Einkommen, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze (4.987,50 Euro, Stand 2023).

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 2023 3,4 Prozent. Kinderlose Versicherte müssen einen Zuschlag von 0,6 Prozent alleine tragen. Somit beläuft sich der maximale Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung 2023 auf 76,06 Euro im Monat.

Voraussetzungen für einen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung

Um einen Arbeitgeberzuschuss für die private Krankenversicherung zu erhalten, müssen Arbeitnehmer ihrem Betrieb einen Nachweis über die Versicherung vorlegen. Wichtig ist, dass es sich um eine vollwertige Krankenabsicherung handelt. Zusatzversicherungen werden nicht bezuschusst.

Der Nachweis über das Bestehen der PKV muss folgende Informationen enthalten:

  • Höhe des Beitrags
  • Art der Versicherungsleistung
  • Zuschussberechtigte Personen
  • Bescheinigung über die Erfüllung der Voraussetzungen für den Zuschuss nach SGB V

Ergeben sich Änderungen in Bezug auf die Beitragshöhe oder die zuschussberechtigten Personen, ist dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen.

Zuschüsse für Arbeitnehmer, die in Rente gehen

Gehen Mitarbeiter in Rente, entfällt der Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung. Dennoch können Rentner einen Zuschuss zu ihrer PKV erhalten. Und zwar von der Rentenkasse.

Wer eine gesetzliche Rente bezieht, kann bei seinem Rentenversicherungsträger einen Zuschuss für die Krankenversicherung beantragen. Der Zuschuss wird nicht automatisch ausbezahlt und muss explizit beantragt werden. Bestenfalls mit dem Stellen des Rentenantrags. Wie das funktioniert, wird hier erklärt: PKV Zuschuss für Rentner.

Der Zuschuss der Rentenkasse zur PKV entspricht der Höhe des Anteils, den zuvor der Arbeitgeber übernommen hat. Auch bemisst er sich anhand des Einkommens. In diesem Fall ist er abhängig von der Höhe der Rentenzahlung.

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