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Fakten auf einen Blick

  • Mit der GKV stellt der Staat die medizinische Versorgung aller Bürger sicher, unabhängig von ihrer finanziellen Situation
  • Der Beitrag zur GKV ist abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Mitglieder
  • Die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenkassen sind weitestgehend gleich, werden jedoch durch Bonusprogramme und Zuschüsse erweitert

Was ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)?

Die Krankenversicherung ist die erste und wichtigste Säule des deutschen Gesundheitssystems. Sie dient dazu, ihre Versicherten gegen das Risiko einer Erkrankung und den damit verbundenen Kosten abzusichern.

Im Sozialgesetzbuch definiert sich die Aufgabe der GKV wie folgt:

Die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern”.

Die Kassen haben also die Aufgaben, den Versicherten eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung zur Verfügung zu stellen und durch Aufklärung und Beratung sowie durch Rehabilitationsmaßnahmen zur Gesundheitsförderung beizutragen.

Im Vergleich zu anderen Sozialversicherungen gibt es bei der Krankenversicherung keinen einheitlichen Versicherungsträger. Bundesbürger können zwischen verschiedenen Krankenkassen wählen. Einige davon weisen eine spezielle Ausrichtung auf und richten sich beispielsweise an eine bestimmte Berufsgruppe oder eine Branche. 2018 gab es in Deutschland 110 verschiedene Krankenkassen. Die Leistungskataloge der Kassen sind gesetzlich geregelt und daher weitestgehend gleich. Allerdings bieten einige Krankenversicherer zusätzliche Leistungen an, die zur Gesundheitsprävention beitragen. Für die Krankenkassen besteht ein Kontrahierungszwang, das bedeutet, sie müssen neue Mitglieder unabhängig von ihrem Alter, ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und ihrem Gesundheitszustand aufnehmen.

Geschichte der GKV

1883 führte Otto von Bismarck die gesetzliche Krankenversicherung als Teil des deutschen Sozialversicherungssystems ein. Zunächst war die versicherungspflichtige Personengruppe auf eine bestimmte Branche (u.a. Industrie, Bergbau, Handwerk und Gewerbe) mit einem geringen Einkommen begrenzt. Mehr als 100 Jahre lang wurde die gesetzliche Krankenversicherung stetig ausgebaut. Die versicherungspflichtige Personengruppe sowie die Leistungen erweiterten sich zunehmend. Zum 01.01.1989 wurde die Krankenversicherung schließlich in das Sozialgesetzbuch integriert.

Sinn und Zweck der GKV

Sinn der gesetzlichen Krankenversicherung ist, die Gesundheit ihrer Mitglieder zu erhalten, zu verbessern und wiederherzustellen. Unabhängig davon, welche finanzielle Leistungsfähigkeit eine Person aufweist. Auf diese Weise lässt sich in Deutschland die medizinische Versorgung jedes einzelnen Bundesbürgers sicherstellen, auch wenn diese finanziell nicht in der Lage wären, kostspielige Behandlungen zu bezahlen.

Die GKV richtet sich an die Bedürfnisse ihrer Versicherten im Gesamten und nicht an eine Person im Einzelnen. Gemäß dem Solidaritätsprinzip wird der Beitrag anhand der finanziellen Leistungsfähigkeit der Mitglieder bemessen und nicht, wie bei der privaten Krankenversicherung, anhand ihres Alters und ihres Gesundheitszustands (Leistungsfähigkeitsprinzip). Dementsprechend richtet sich auch der Leistungsanspruch nach der individuellen Bedürftigkeit (Bedarfsprinzip). Zusammengefasst bedeutet dies, dass jede Person, unabhängig von der Beitragshöhe, dieselben Leistungen entsprechend ihrem Bedarf erhält.

Vorteile der GKV im Überblick

Kassenmitglieder bezahlen einen Beitrag entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeit. Der Beitrag steigt im Regelfall nur dann, wenn sich das Einkommen erhöht.

Wechseln die Versicherten ihre Krankenkasse, besteht für sie keine Wartezeit.

Versicherungspflichtige und freiwillig Versicherte können selbst entscheiden, bei welcher Krankenkasse sie Mitglied sind. Allerdings sind sie nach einem Wechsel für mindestens 18 Monate an den Anbieter gebunden.

Krankenkassen müssen jeden Antragsteller annehmen, unabhängig davon, ob er an Vorerkrankungen leidet. Sie dürfen außerdem keinen Risikozuschlag verlangen oder Leistungen ausschließen.

Ehegatten ohne eigenes Einkommen und Kinder bis zu einer bestimmten Altersgrenze sind im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.

Krankenkassen rechnen direkt mit dem Arzt oder der medizinischen Einrichtung ab. Mitglieder müssen die Behandlungskosten nicht vorauszahlen und bei ihrer GKV einfordern.

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Nachteile der GKV im Überblick

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Bei Medikamenten und Hilfsmitteln, Krankenhausaufenthalten, Rehabilitationsmaßnahmen und Zahnersatz müssen die Mitglieder eine eigene Zuzahlung leisten. Vor allem beim Zahnersatz kann diese ohne Zahnzusatzversicherung sehr kostspielig sein.

Krankenkassen übernehmen die Kosten der medizinischen Behandlung nur im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Leistungen, die darüber hinausgehen, müssen die Patienten selbst bezahlen.

Kassenmitglieder können die Leistungen ihrer GKV nicht individuell anpassen. Sie müssen eine Krankenzusatzversicherung abschließen oder Wahltarife in Anspruch nehmen, um sich gegen weitere gesundheitliche Risiken zu versichern.

Kassenmitglieder haben nicht die Möglichkeit, durch den Ausschluss von Leistungen ihren Beitrag zu reduzieren.

Mitglieder einer GKV können nur begrenzt selbst entscheiden, in welchem Krankenhaus sie sich behandeln lassen. Die Krankenhauswahl beschränkt sich auf die am nächsten gelegenen Kliniken.

Krankenkassen übernehmen die Kosten bei einer Behandlung im Ausland nur dann, wenn diese medizinisch notwendig ist. Außerdem muss der behandelnde Arzt eine Zugehörigkeit des jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherungssystems vorweisen.

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Leistungen der GKV sind gesetzlich vorgeschrieben. Aus diesem Grund unterscheiden sich die Leistungskataloge der einzelnen Krankenkassen nicht im Wesentlichen. Allerdings gibt es erhebliche Unterschiede in Bezug auf die Bonusprogramme und zusätzlichen Leistungen wie Zuzahlungen der Versicherungsträger.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen ergeben sich aus den Richtlinien des Sozialgesetzbuches. Diese sehen die Kostenübernahme bei den folgenden Maßnahmen vor:

  • Ärztliche und zahnärztliche Behandlungen im Krankheitsfall
  • Psychotherapeutische Behandlungen im Krankheitsfall
  • Präventionsmaßnahmen zur Krankheitsfrüherkennung und -verhütung
  • Rehabilitationsmaßnahmen zur Milderung oder Abwendung von erwerbsfähigkeitsbedrohenden Gesundheitsschäden oder Pflegebedürftigkeit
  • Versorgung mit Medikamenten

Darüber hinaus zahlen die Krankenkassen im Falle einer andauernden, krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit eine Ersatzleistung für den Lohn. Denn Arbeitnehmer, die länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung mehr. Die Kassen kommen im Rahmen des Krankengeldes anteilig für den Lohnausfall auf.

Das Sozialgesetzbuch sieht vor, dass die Leistungen der GKV ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sind. Aus diesem Grund übernehmen die Kassen keine oder nur zu geringen Anteilen die Kosten für Behandlungen oder Hilfsmittel, die sie nicht als zweckmäßig erachten. Dazu gehören beispielsweise Sehhilfen, wenn keine sehr starke Sehschwäche vorliegt oder Impfungen, bei einem bevorstehenden Auslandsaufenthalt.

Zahnärztliche Leistungen der GKV

Ein häufiges Problem in Bezug auf die Leistungen der GKV ergibt sich beim Zahnersatz. Da die Krankenkassen ihren Leistungskatalog „ausreichend“ gestalten, ergeben sich für die Patienten erhebliche Leistungsunterschiede. Die Kassen übernehmen beispielsweise beim Zahnersatz die Kosten entsprechend der Regelleistung zu 60 Prozent - bei regelmäßiger Vorsorge 70 bis 75 Prozent. Nehmen die Mitglieder eine medizinische Behandlung in Anspruch, die über die Regelleistung der GKV hinausgeht, müssen sie nicht nur den Eigenanteil von 25 bis 40 Prozent selbst bezahlen, sondern auch die Mehrkosten.

Ein Beispiel:

Die Regelleistung sieht bei einem fehlenden Zahn vor, dass die Patienten eine Zahnbrücke erhalten. Entscheiden sich diese jedoch für ein kostspieligeres, aber hochwertigeres Implantat, müssen sie selbst für die Mehrkosten aufkommen.

Die Krankenkassen bezuschussen die Behandlung mit 50 Prozent (oder 70 bis 80 Prozent) entsprechend den Kosten für die Regelversorgung, sofern der Zahnersatz medizinisch notwendig ist.

Die Leistungen für Zahnfüllungen richten sich danach, wo sich die Zähne befinden. Für Füllungen der Frontzähne, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für ästhetische Kunststofffüllungen. Für Füllungen der Seitenzähne kommt die GKV nur für Amalgamfüllungen auf, die sich optisch von der Zahnfarbe unterscheiden. Wünschen die Patienten eine zahnfarbene Kunststofffüllung bei Zähnen, die sich nicht im sichtbaren Bereich befinden, müssen sie die Mehrkosten selbst tragen.

Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen zum Zahnersatz beträgt regulär 50 Prozent der Regelleistung. Mitglieder, die in den letzten fünf Jahren mindestens eine Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt durchführen ließen, erhalten 70 Prozent Festzuschuss. Dieser steigt auf 80 Prozent, wenn die jährliche Kontrolle ununterbrochen innerhalb der letzten zehn Jahre stattfand.

Zusatzleistungen der gesetzlichen Krankenversicherer

Während die Regelversorgung bei jeder Krankenkasse nahezu identisch ist, unterscheiden sie sich in Bezug auf ihre Zusatzleistungen. Dabei kann es sich um Bonusprogramme handeln oder um Festzuschüsse, die Patienten bei der Inanspruchnahme grundsätzlich nicht versicherter Leistungen erhalten.

Vorsorge und Prävention

Einige Vorsorgeuntersuchungen werden von den Krankenkassen erst ab einem bestimmten Alter bezahlt. Dazu gehören das Hautkrebsscreening und die Gebärmutterhalskrebsvorsorge. Manche Kassen bieten ihren Mitgliedern schon in jüngeren Jahren die komplette oder anteilige Kostenübernahme.

Die professionelle Zahnreinigung soll die Entstehung von Karies oder Parodontitis vorbeugen, sie gehört jedoch nicht zur Regelleistung der GKV. Einige Kassen beteiligen sich finanziell an einer jährlichen Zahnreinigung.

Das Auswärtige Amt empfiehlt für bestimmte Länder Reiseimpfungen. Diese werden grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Manche Krankenkassen erstatten ihren Mitgliedern die Kosten.

Zur Vorsorge und Prävention gehören auch Maßnahmen zum Stressabbau und Förderung der körperlichen Gesundheit. Aus diesem Grund beteiligen sich einige Krankenkassen an den Kosten für Sport- und Selbsthilfekurse oder sogar für ein Fitnessstudio. Versicherte können jedoch nicht wahllos einen Kurs besuchen, sondern müssen die mit der Kasse kooperierenden Anbieter in Anspruch nehmen.

Erweiterte Leistungen bei Schwangerschaften und Geburten

Neben den gesetzlichen Leistungsvorgaben für Schwangere und Mütter bieten manche Krankenkassen darüber hinausgehende Leistungen an. Beispielsweise die Kostenübernahme oder Bezuschussung folgender Maßnahmen:

  • Geburtsvorbereitungskurse
  • Alternative Medizin
  • Triple-Test-Blutuntersuchung
  • 3D-Ultraschall
  • Künstliche Befruchtung
  • Vorsorgemaßnahmen für Kleinkinder und Neugeborene

Alternative Heilmethoden

Alternative Heilmethoden werden nicht von allen Kassen unterstützt. Doch mittlerweile bieten viele gesetzliche Krankenversicherer eine Kostenübernahme oder einen Zuschuss für Heilpraktikerbehandlungen und alternative Therapien an. Allerdings muss die Behandlung bei einem zugelassenen Arzt erfolgen.

Bonusprogramme

Bonusprogramme sollen Kassenmitgliedern einen Anreiz zur Förderung ihrer eigenen Gesundheit bieten. Dabei gehen die Kassen auf unterschiedliche Art vor. Einige bezahlen ihren Mitgliedern einen Bonus, wenn sie Nichtraucher sind, regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen oder Kurse in einem Fitnessstudio belegen. Andere Krankenkassen erweitern ihren Leistungskatalog für Mitglieder, welche die Anforderungen des Bonusprogramms erfüllen. Beispielsweise übernehmen sie die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung.

Patientenschulungen

Patientenschulungen richten sich im Regelfall an Personen, die an einer chronischen Erkrankung leiden. Im Rahmen eines Kurses sollen sie lernen, mit ihrer Krankheit umzugehen und eine Verschlimmerung des Gesundheitszustandes bestmöglich zu vermeiden.

Patientenschulungen können regional oder auch als Kuraufenthalt stattfinden.

Weitere Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherer

Die zusätzlichen Leistungen der Krankenkassen können sich von Haushaltshilfen bei anhaltender Erkrankung bis hin zur freien Krankenhauswahl erstrecken. Verbraucher sollten daher die Leistungskataloge der Kassen genau vergleichen und selbst festlegen, in welchen Bereichen ihnen eine Kostenübernahme oder Bezuschussung zugutekommen würden.

Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung

Die Höhe des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich prozentual anhand des Arbeitsentgelts, des Ausbildungsgehalts oder der Rentenleistung. Der gesetzliche festgeschriebene Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent.

Bei Arbeitnehmern und Auszubildenden trägt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet, die Versicherten bezahlen lediglich 7,3 Prozent ihres Bruttoeinkommens an die Krankenkasse. Bei Rentnern beteiligt sich die Rentenversicherung am Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung, sodass auch sie nur 7,3 Prozent ihrer Rente an die Kassen bezahlen müssen. Bei selbstständigen Künstlern und Publizisten kommt die Künstlersozialkasse für den Arbeitgeberanteil zur GKV auf.

Auszubildende bezahlen wie Arbeitnehmer die Hälfte des Beitragssatzes abhängig von ihrem Lohn. Verdienen sie jedoch weniger als 325 Euro im Monat, muss ihr Arbeitgeber die Beiträge zur Kranken- und Sozialversicherung in voller Höhe tragen.

Beitragsbemessungsgrenze der GKV

Für den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung sieht der Gesetzgeber eine Beitragsbemessungsgrenze vor. Bei Pflichtversicherten wie auch bei freiwillig Versicherten werden die Einkünfte bis maximal 4.837,50 Euro im Monat, beziehungsweise 58.050 Euro im Jahr berücksichtigt (Stand 2021). Damit zahlen Angestellte einen maximalen Beitrag für ihre gesetzliche Krankenversicherung von 384,58 Euro (inkl. durchschnittlichen GKV-Zusatzbeitrag) zzgl. dem Beitrag für die Pflegepflichtversicherung.

GKV Beitrag für freiwillig Versicherte

Manche Personengruppen unterliegen nicht der Versicherungspflicht, das bedeutet, sie dürfen sich theoretisch privat krankenversichern. Bleiben sie jedoch Mitglied bei einer Krankenkasse, gelten sie als „freiwillig Versicherte“.

Freiwillig Versicherte wie Selbstständige und Freiberufler können zwischen dem regulären Beitragssatz von 14,6 Prozent oder einem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent wählen. Der ermäßigte Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung sieht keine Krankengeldleistung ab dem 43. Krankheitstag vor.

Der ermäßigte Beitragssatz ohne Krankengeld empfiehlt sich nur dann, wenn die Selbstständigen mit einer privaten Krankenzusatzversicherung wie „Krankentagegeld ab dem ersten Krankheitstag“ vorgesorgt haben.

Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung errechnet sich bei freiwillig Versicherten anhand ihres tatsächlichen Einkommens. Dazu gehören nicht nur die Arbeitseinnahmen, sondern auch Erträge aus Vermietungen und Kapitalvermögen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Freiberufler und Selbstständige zahlen ihre Beiträge zur Sozialversicherung komplett selbst. Dementsprechend entspricht ihr Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung 14,6 oder 14,0 Prozent ihrer Einnahmen bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze. Freiwillig Versicherte ohne Arbeitgeber zahlen damit einen Höchstbetrag für die GKV in Höhe von 769,16 Euro im Monat (inkl. durchschnittlichen GKV-Zusatzbeitrag).

Zusätzlicher Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung

Krankenkassen, die ihren finanziellen Bedarf nicht durch Gesundheitsfonds und die regulären Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung decken können, dürfen einen Zusatzbeitrag verlangen. Dieser beträgt durchschnittlich 1,0 Prozent.

Bei Angestellten wird der Zusatzbeitrag seit 2019 zu gleichen Teilen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, Selbstständige und Freiberufler müssen diesen in voller Höhe selbst bezahlen.

Beitragsfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern

Die GKV ist für Familien sehr günstig, da Kinder, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert sind. Auf diese Weise kann die gesamte Familie mit nur einem Beitrag über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert sein.

Voraussetzungen für die Familienversicherung

Damit Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert sind, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Familienmitglied lebt in Deutschland
  • Das Familienmitglied darf nicht der Versicherungspflicht unterliegen
  • Das Familienmitglied darf nicht hauptberuflich selbstständig tätig sein oder mehr als 445 Euro im Monat verdienen - bei Minijobs liegt die Grenze bei 450 Euro im Monat

Kinder können solange beitragsfrei mitversichert sein, bis sie selbst arbeiten, unverheiratet sind und das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Familienversicherung verlängert sich bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie einer beruflichen oder schulischen Ausbildung nachgehen.

Kinder, die aufgrund einer Behinderung keinem Erwerb nachgehen und nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, können auch nach de 23. Beziehungsweise 25. Lebensjahr beitragsfrei familienversichert bleiben.

Welche gesetzliche Krankenversicherung ist die beste?

Viele Verbraucher fragen sich, welche gesetzliche Krankenversicherung ist die beste? Doch grundsätzlich lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten, da die Regelleistungen der Krankenkassen sich nicht gravierend unterscheiden. Unterschiede werden erst in Bezug auf die Zusatzleistungen und Bezuschussungen sichtbar. Da jedoch jede Person einen eigenen individuellen Bedarf hat, ist die Frage nach der besten gesetzlichen Krankenversicherung von den eigenen Lebensumständen und Bedürfnissen abhängig.

Viele Pflichtversicherte wechseln ihre Krankenkasse nicht. Sie sind in vielen Fällen auch nach der Familienversicherung als junge Erwachsene weiterhin Mitglied bei der Kasse ihrer Eltern. Doch mit einem Vergleich der gesetzlichen Krankenversicherungen könnten sie nicht nur aufgrund der Bonusprogramme Geld sparen, sondern auch von zusätzlichen Leistungen und Zuschüssen profitieren. Darüber hinaus bieten zunehmend mehr Versicherungsträger ein vereinfachtes Antrags- und Leistungsverfahren an, wodurch die Mitglieder einfach per App oder über das Kundencenter im Internet mit der Krankenkasse korrespondieren können. Denn auch der Service und die Abwicklung im Leistungsfall sollten auf der Suche nach der besten gesetzlichen Krankenversicherung eine Rolle spielen.

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Der Gesetzliche Krankenversicherung-Vergleich lohnt sich jedoch nicht nur in Bezug auf die Leistungs- und Servicequalitäten einer Kasse. Der Zusatzbeitrag kann, vor allem bei Selbstständigen und Freiberuflern, einen entscheidenden Unterschied in Bezug auf die Kosten für die Absicherung der eigenen Gesundheit ausmachen. Verlangt die Krankenkasse einen höheren Zusatzbeitrag als die durchschnittlichen 1,0 Prozent, kann ein Wechsel durchaus mit Sparpotenzial verbunden sein.

Gesetzliche Krankenversicherung-Vergleich

Verbraucher, die mit dem Service, dem Preis oder den Leistungen ihrer Krankenkassen unzufrieden sind, können einen Wechsel zu einem anderen Versicherungsträger anstreben. Beim Vergleich der gesetzlichen Krankenversicherungen sollten sie sich nicht auf einen branchenspezifischen oder regionalen Anbieter beschränken, sondern bundesweit vergleichen. Zuvor ist es jedoch wichtig, dass sich die Kassenmitglieder darüber im Klaren sind, welche Leistungen und Zuschüsse sie in Anspruch nehmen und von welchem Bonusprogramm sie profitieren würden. Auf diese Weise können Verbraucher herausfinden, welche gesetzliche Krankenversicherung für sie die beste ist.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und Solidaritätsprinzip

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind einkommensabhängig. Basis ist der gesamte Bruttoertrag, von dem der Einheitsprämiensatz von 14,6% abgezogen wird (ab 2018). Diese ist im gleichen Verhältnis zwischen der versicherten Person und dem Arbeitgeber mit jeweils 7,3 % verteilt. Darüber hinaus erhebt jede Krankenkasse einen Zusatzbeitrag in unterschiedlicher Höhe. Wird der Betrag, der der Berechnung des Beitrags zugrunde liegt (2018: 4425,00 EUR), überschritten, so wird die Berechnung durch die Einnahmen nicht beeinflusst. Kinder und Ehepartner können kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden.

Die größten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland

Ende 2018 waren von rund 83 Millionen Deutschen 72,8 Millionen gesetzlich krankenversichert - darunter auch Kinder und Ehe- oder Lebenspartner ohne Einkommen. 2012 lag die Zahl der gesetzlich Versicherten bei 69,7 Millionen.

Aufgrund der Zunahme von Kassenmitgliedern und dem Rückgang von Versicherungsträgern konnten sich Krankenkassen wie die Techniker und die Barmer mit Abstand als größte Krankenversicherer Deutschlands durchsetzen. Mit mehr als 10 Millionen Mitgliedern steht die Techniker weit vorne an der Spitze der Krankenkasse, dicht gefolgt von der Barmer mit 9,1 Millionen und der DAK mit 5,7 Millionen Versicherten.

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Quelle: www.vdek.com

Unterschied pflichtversichert und freiwillig gesetzlich versichert

Seit 2009 besteht in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass jede Person die Absicherung durch einen Krankenversicherer vorweisen muss. Allerdings können einige Personen wählen, ob sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein möchten oder sich privat bei einer Krankenversicherung absichern. Wer die Voraussetzungen erfüllt, zwischen der GKV oder PKV wählen zu können, kann freiwillig gesetzlich versichert sein. Wer die Anforderungen für eine private Krankenversicherung nicht erfüllt, gilt hingegen als pflichtversichert.

Pflichtversicherung in Deutschland

Grundsätzlich besteht für jede Person in Deutschland Versicherungspflicht. In der GKV müssen sich alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten absichern, deren Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Mitglied einer Krankenkasse müssen auch Bezieher von Arbeitslosengeld sein und Rentner, die zuvor nicht privat krankenversichert waren.

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Beamte, Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresentgeltgrenze liegt, können sich privat krankenversichern. Die Absicherung bei einer privaten Krankenversicherung ist für diese Personen nicht verpflichtend. Bleiben sie allerdings Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse, sind sie freiwillig gesetzlich versichert.

Die folgenden Personengruppen können freiwillig Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sein:

  • Selbstständige, Freiberufler und Beihilfeberechtigte
  • Rentner, die aufgrund der fehlenden Vorversicherungszeit nicht pflichtversichert sind
  • Studierende, die älter als 30 Jahre sind
  • Personen ohne Erwerbstätigkeit (Hausfrauen und Hausmänner)
  • Arbeitnehmer mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von 5.062,50 Euro (Stand 2019)
  • Kinder, bei denen das Elternteil mit dem höheren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltsgrenze liegt und privat versichert ist
  • Schwerbehinderte Menschen, wenn sie selbst, ein Elternteil oder der Ehe- oder Lebenspartner in den letzten fünf Jahren für mindestens drei Jahre Mitglied einer Krankenkasse war

Als Voraussetzung für eine freiwillige gesetzliche Versicherung gilt mitunter, dass für die Versicherten vor Ende der Versicherungspflicht eine Kassenmitgliedschaft von mindestens 12 Monaten bestand oder sie nachweisen können, dass sie in den letzten fünf Jahren insgesamt mindestens 24 Monate versichert waren.

Die Voraussetzungen für eine freiwillige gesetzliche Versicherung werden im Sozialgesetzbuch unter § 9 geregelt.

Was zeichnet die GKV aus?

Der Leistungsanspruch der Mitglieder richtet sich nach ihrer Bedürftigkeit und ist nicht vom Beitrag abhängig. Besserverdienende und gesunde Menschen sichern die Finanzierung von Geringverdienern und kranken Mitgliedern. Denn der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich an der finanziellen Leistungsfähigkeit und ist nicht abhängig vom Alter oder Gesundheitszustand der Versicherten.

Jedem Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse stehen dieselben Leistungen zu. Es gibt keine Leistungsunterschiede innerhalb eines Versicherungsträgers.

Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 beziehungsweise 7,3 Prozent des Arbeitsentgelts zuzüglich Zusatzbeitrag. Der Beitrag steigt mit zunehmendem Einkommen und fällt, bei sinkenden Einkünften. Damit passt er sich immer an die Leistungsfähigkeit der Versicherten an.

Familienmitglieder können unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert werden. Während bei einer privaten Krankenversicherung für jede versicherte Person ein eigener Beitrag erhoben wird, können bei der GKV mehrere Familienmitglieder mit nur einem Beitrag abgesichert werden.

Vorerkrankungen spielen bei einer gesetzlichen Absicherung keine Rolle, da die Krankenkassen einheitliche Leistungen für jedes Mitglied bieten. Selbst Personen mit schweren oder chronischen Erkrankungen haben einen zuverlässigen Versicherungsschutz im Rahmen der Regelleistungen - auch wenn sie die Krankenversicherung wechseln.

Versicherung Schaden melden

Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung - Tipps & Tricks

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb Privatversicherte zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchten. Doch die Rückkehr ist nicht immer leicht und an einige Voraussetzungen gebunden. Ab einem bestimmten Alter wird es für privat Krankenversicherte zudem besonders schwer, gar unmöglich, in die GKV zu wechseln. Im Folgenden erfahren Betroffene, welche Voraussetzungen sie erfüllen müssen und wie es mit der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung klappt.

Wieso komme ich nur schwer aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche zurück?

Wie komme ich wieder in die gesetzliche Krankenversicherung?“ Diese Frage stellen sich viele Privatversicherte. Tatsächlich ist es für sie nicht leicht, von der PKV in die GKV zurückzukommen. Grund dafür ist, dass der Gesetzgeber vermeiden möchte, dass die Versicherten in jungen Jahren von den verbesserten Leistungen der privaten Krankenversicherung zu günstigen Prämien profitieren, und mit steigender Beitragslast im Alter in die preiswertere Krankenkasse wechseln.

Welche Voraussetzungen müssen für einen Wechsel in die GKV erfüllt werden?

Ob und wie ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist, hängt von den beruflichen Umständen der Versicherten ab. Noch dazu spielt es eine Rolle, ob sie die Altersgrenze von 55 Jahren bereits erreicht haben.

Wechselmöglichkeiten für Angestellte

Angestellte können von der PKV in die GKV wechseln, wenn ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze des jeweiligen Bemessungsjahres unterschreitet. 2021 liegt diese bei einem Jahreseinkommen von 64.350,00 Euro.

Eine Unterschreitung liegt beispielsweise vor, wenn der Arbeitgeber das Gehalt kürzt, die Angestellten weniger Arbeitsstunden leisten oder Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld entfallen.

Entgeltumwandlung als Rückkehrmöglichkeit in die GKV

Arbeitnehmer, die nur knapp über die Versicherungspflichtgrenze liegen, können ihr Einkommen durch eine Entgeltumwandlung in Form einer betrieblichen Altersvorsorge schmälern. Auf diese Weise werden sie wieder Versicherungspflichtig und sorgen zeitgleich für das Alter vor.

Wechselmöglichkeiten für Selbstständige

Selbstständige, die einen Wechsel in die GKV anstreben, können dies nur, wenn sie eine sozialversicherungspflichtige Anstellung annehmen. Allerdings muss ihr Einkommen als Arbeitnehmer unter der Versicherungspflichtgrenze liegen.

Für einen Wechsel in die GKV muss die Selbstständigkeit nicht komplett aufgegeben werden. Allerdings darf diese nur als Nebenerwerb ausgeführt werden, während die Festanstellung den Hauptberuf darstellt. Als Hauptberuf gilt die Beschäftigung, die den Hauptanteil der Gesamtarbeitszeit und Einnahmen ausmacht.

Wechselmöglichkeiten für Personen über 55 Jahren

Für Personen, welche die Altersgrenze von 55. Jahren erreicht haben, ist es besonders schwer, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukommen. Sie können als Angestellte nur dann Wechseln, wenn sie die Voraussetzungen für eine Familienversicherung über ihren Ehe- oder Lebenspartner erfüllen. Dafür müssen sie allerdings weniger als 445 Euro im Monat verdienen oder einen Minijob mit einem Monatseinkommen von maximal 450 Euro eingehen. Diese Vorgaben gelten auch für Selbstständige, die in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren möchten. Allerdings müssen diese zusätzlich ihr Gewerbe aufgeben.

Wie komme ich aus der privaten Krankenversicherung in die Gesetzliche, wenn ich keine dieser Voraussetzungen erfülle?

Wenn die Voraussetzungen für einen Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die GKV nicht erfüllt sind, gibt es weitere Möglichkeiten, Mitglied einer Kasse zu werden.

  • Wer ins Ausland zieht und dort für mindestens 12 Monate Versicherungsnehmer einer gleichwertigen Pflichtversicherung wird, kann bei seiner Rückkehr nach Deutschland Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden. In den meisten Fällen setzt die Versicherung im Ausland jedoch einen Wohnsitz und einen Arbeitgeber in dem jeweiligen Land voraus.
  • Personen unter 55 Jahren, die sich arbeitslos melden und Arbeitslosengeld I beziehen, unterliegen wieder der gesetzlichen Versicherungspflicht. Selbstständige müssen allerdings einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.

Diese Möglichkeiten zum Wechsel in die GKV sind nicht für jede Person zu empfehlen. Es muss individuell geprüft werden, ob sich für die Betroffenen nicht erhebliche Nachteile ergeben können.

Nachteile berücksichtigen

Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die Gesetzliche sollte gut durchdacht sein. Denn auch wenn die GKV vor allem finanzielle Vorteile mit sich bringt, müssen die Versicherten in den Meisten Fällen mit erheblichen Leistungsverschlechterungen gegenüber der PKV rechnen.

Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung?

Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung ist immer prozentual vom Einkommen abhängig. Es kann zu leichten Abweichungen zwischen Personen mit demselben Gehalt kommen, wenn sie unterschiedlichen Krankenkassen angehören, die verschiedene Zusatzbeiträge verlangen.

Das kostet die gesetzliche Krankenversicherung für Angestellte

Angestellte zahlen nur 50 Prozent ihres Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung, da ihr Arbeitgeber für die andere Hälfte aufkommt. Für die Höhe des Beitrags ist nur das Gehalt relevant, weder der Gesundheitszustand noch das Alter spielen eine Rolle.

  • Für ein Bruttoeinkommen von 2.000 Euro und 0,9 Prozent zusätzlicher Beitrag bezahlen die Versicherten 155,00 Euro im Monat für ihre GKV.
  • Bei einem Bruttolohn von 2.500 Euro und einem Zusatzbeitrag von 0,7 Prozentpunkten beträgt der Krankenkassenbeitrag 191,25 Euro im Monat.
  • Angestellte mit einem Einkommen von 3.500 Euro und einer Krankenversicherung mit einem Zusatzbeitrag von 1,1 Prozentpunkten führen 274,75 Euro von ihrem Lohn an die GKV ab.

Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige?

Bei Selbstständigen werden die Gesamteinkünfte inklusive Miet- oder Pachteinnahmen sowie Erträge aus Kapitalgeschäften berücksichtigt. Im Vergleich zu den Arbeitnehmern bezahlen sie den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung in voller Höhe selbst.

  • Mit Einkünften von 2.000 Euro und 0,9 Prozentpunkten Zusatzbeitrag beträgt der GKV-Beitrag 298,00 Euro.
  • Mit 3.500 Euro Einkünften und 1,1 Prozentpunkten Zusatzbeitrag zahlen Selbstständige 528,50 Euro im Monat.
  • Bei Einnahmen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und einem Zusatzbeitrag von 0,7 Prozent beträgt der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung 667,01 Euro im Monat.

Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte

Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen einen Mindestbeitrag für ihre Absicherung bezahlen. Dafür setzt der Staat eine Mindestbemessungsgrenze von 1.038 Euro voraus - dies entspricht einem Mindestbeitrag von 145 Euro im Monat bei Verzicht auf Krankengeld.

Vor 2019 mussten Selbstständige und Existenzgründer noch einen Mindestbeitrag von mehr als 400 Euro im Monat bezahlen. Erst mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz wurde die Bemessungsgrenze für freiwillig Versicherte um mehr als 50 Prozent gesenkt.

FAQ - Häufig gestellte Fragen