Krankenversicherung Ratgeber
Das Krankenversicherungssystem in Deutschland

Übernahme von Behandlungs- und Therapiekosten

Zwei Systeme: Gesetzliche und Private Krankenversicherung

Zusätzlicher Schutz durch Krankenzusatzversicherung möglich

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Die Krankenversicherungen im Überblick

Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Die ärztliche Grundversorgung ist bei allen Krankenkassen genauso einheitlich geregelt wie die Berechnung der Versichertenbeiträge. Dennoch unterscheiden sich die Beitragskosten und die Leistungen der Krankenkassen, was einen Vergleich unbedingt notwendig macht.

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, sowie Selbständige, Beamte und Studenten, können eine PKVg abschließen. Die Leistung der PKV lässt sich individuell anpassen und ist oftmals deutlich besser, als die der GKV.

KZV-Krankenzusatzversicherung

Krankenzusatzversicherung

Krankenzusatzversicherung

Die Krankenzusatzversicherung bietet die Möglichkeit, die Leistung der GKV zu erweitern. Damit lässt sich der Versicherungsumfang bei Ärzten, Zahnärzten, im Krankenhaus und auch bei Heilpraktikern auf das Niveau von PKV anheben.

Betriebliche Krankenversicherung

Betriebliche Krankenversicherung

Betriebliche Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung des Angestellten. Von den Zusatzleistungen profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung

Die Auslandskrankenversicherung schützt vor nicht voraussehbaren Krankheitskosten im Ausland. Auch der Rücktransport in die Heimat wird im Krankheitsfall durch die Auslandskrankenversicherung übernommen. Daher ist sie vor allem für Vielreisende absolut ratsam.

Versicherungsriese zeigt auf ein informatives Diagramm.
Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, sowie Selbständige, Beamte und Studenten, können eine PKVg abschließen. Die Leistung der PKV lässt sich individuell anpassen und ist oftmals deutlich besser, als die der GKV.

Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

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Krankenzusatz-Versicherung

Die Krankenzusatzversicherung bietet die Möglichkeit, die Leistung der GKV zu erweitern. Damit lässt sich der Versicherungsumfang bei Ärzten, Zahnärzten, im Krankenhaus und auch bei Heilpraktikern auf das Niveau von PKV anheben.

Betriebliche Krankenversicherung

Betriebliche Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung des Angestellten. Von den Zusatzleistungen profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

Auslandskrankenversicherung

Auslands-Krankenversicherung

Die Auslandskrankenversicherung schützt vor nicht voraussehbaren Krankheitskosten im Ausland. Auch der Rücktransport in die Heimat wird im Krankheitsfall durch die Auslandskrankenversicherung übernommen. Daher ist sie vor allem für Vielreisende absolut ratsam.

Was ist eine Krankenversicherung?

In Deutschland ist es für alle Einwohner gesetzlich vorgeschrieben, eine Absicherung im Falle einer Krankheit zu haben. Der Großteil der Bevölkerung ist verpflichtet, sich bei einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu versichern. Dafür muss ein einkommensabhängiger monatlicher Beitrag entrichtet werden. Alle nicht gesetzlich Pflichtversicherten (z.B. Selbständige, Freiberufler, etc.) benötigen dennoch eine Absicherung im Krankheitsfall, entweder als freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder als private Krankenversicherung (PKV).

Besonderheiten des deutschen Krankenversicherungssystems

Kennzeichnend für die deutsche Krankenversicherung ist die Aufteilung in gesetzliche Krankenkassen (GKV) und private Krankenkassen (PKV), welche sich besonders im Leistungsumfang, aber auch in der Beitragsberechnung und Beitragshöhe unterscheiden. Fast jeder hat Zugang zu den gesetzlichen Krankenkassen, während private Krankenkassen an bestimmte Bedingungen gebunden sind.

Welche Krankenversicherungen gibt es?

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die Gesetzliche Krankenversicherung ist eine staatliche Pflichtversicherung. In Deutschland gibt es rund 130 staatliche Krankenkassen.

Die GKV lässt sich wie folgt charakterisieren:

  • In den staatlichen Krankenkassen ist der Beitragssatz festgelegt.
  • Der Leistungsumfang ist einheitlich – für jeden Versicherten sehr ähnlich.
  • Zusätzliche Dienstleistungen, wie z.B. Zahn-, Ambulanz- und Krankenhausleistungen, können in Privatkliniken oder Praxen gegen Aufpreis in Anspruch genommen werden.
  • Alle Leistungen der staatlichen Versicherung werden von der Krankenkasse übernommen, die Abrechnung erfolgt bargeldlos (nur die Krankenversicherungskarte muss vorgelegt werden).
  • Die Krankenhausbehandlung wird mit 10 Euro pro Tag bezahlt, bei einem maximalen Aufenthalt von 28 Tagen.
  • Bei chronischen Krankheiten kann auf die Gebühren verzichtet werden, wenn sie mehr als 2% des Jahreseinkommens betragen.

Private Krankenversicherung (PKV)

Die private Krankenversicherung ist eine freiwillige Krankenversicherung für Personen, die besondere Anforderungen erfüllen.

Die PKV wird dadurch gekennzeichnet:

  • Die Prämien werden individuell nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und Versicherungsschutz festgelegt.
  • Der Versicherungsumfang wird individuell festgelegt.
  • Die Behandlungskosten werden erstattet, d.h. die in der Praxis erhaltene Rechnung wird an die Versicherung weitergeleitet.
  • Bei der Privatversicherung wird für jedes Familienmitglied eine eigene Prämie gezahlt (im Gegensatz zu den staatlichen Krankenkassen, bei denen nicht erwerbstätige Familienmitglieder kostenlos versichert sind).

Betriebliche Krankenversicherung (BKV)

Die betriebliche Krankenversicherung wird von einigen mittelständischen und großen Unternehmen angeboten, die in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter investieren möchten. Dabei handelt es sich um Kollektivverträge, welche die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse ergänzen. Die Mitarbeiter der Firma erhalten eine einheitliche Zusatzversicherung, die abhängig von den Vereinbarungen stationäre Wahlleistungen, zahnärztliche und ambulante Leistungen absichert.

Eine betriebliche Krankenversicherung bietet Arbeitnehmern und Arbeitgebern viele Vorteile. Für die Versicherten ist diese Absicherung wesentlich günstiger als eine eigenständige Zusatzversicherung und einige Anbieter verzichten auf Gesundheitsfragen oder sehen diese nur in vereinfachter Form vor. Arbeitgeber fördern nicht nur die Gesundheit ihrer Angestellten, sie binden diese auch an das Unternehmen und setzen damit einen Anreiz für neue Rekruten.

Auslandskrankenversicherung (AKV)

Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt medizinische Behandlungen innerhalb der Europäischen Union nur anteilig. Die Kassen erstatten die Aufwendungen in Höhe der Kosten, welche die Einwohner in dem jeweiligen Land von ihrer Krankenversicherung erhalten würden. Deutsche, die innerhalb der Europäischen Union eine medizinische Behandlung benötigen, müssen unter Umständen sogar einen Eigenanteil leisten und mit Kürzungen der Krankenkassenleistung für den Verwaltungsaufwand rechnen.

Außerhalb der EU, in Ländern ohne ein entsprechendes Abkommen mit Deutschland, ist die Kasse nicht zur Leistung verpflichtet, weshalb Patienten bei einer medizinischen Behandlung die Kosten in voller Höhe selbst tragen müssen. Auch für den Rücktransport im Krankheitsfall kommen die Krankenkassen nicht auf. Aus diesem Grund besteht trotz GKV im Ausland nicht ausreichend Versicherungsschutz.

Eine Auslandsreisekrankenversicherung kommt für die Kosten auf, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Sie schließt damit die Versorgungslücke im Leistungsfall, sodass die Patienten nicht auf den Kosten sitzenbleiben.

Zusatzversicherung

Die Zusatzversicherung kann Lücken im Leistungsspektrum der Krankenversicherung schließen. Die Zusatzversicherung wird bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen, völlig unabhängig vom Einkommen. Wichtige Zusatzversicherungen sind z.B. Pflegezusatzversicherungen, Zahnzusatzversicherungen und Krankenhauszusatzversicherungen.

Vorteile einer Krankenversicherung im Überblick

Eine Krankenversicherung übernimmt bei Krankheit oder nach einem Unfall die Kosten für die medizinische Behandlung, Rehabilitationsmaßnahmen, Hilfsmittel und für Medikamente.

Gesetzliche und private Krankenversicherer haben die Aufgabe, ihre Versicherungsnehmer durch Aufklärung und entsprechende Maßnahmen vor Krankheiten zu schützen. Dieser Pflicht kommen sie beispielsweise durch Vorsorgeuntersuchungen nach.

Die private Krankenversicherung ermöglicht eine individuelle Absicherung des Bedarfs. Doch auch die Leistungen der GKV lassen sich bedarfsgerecht durch Zusatzversicherungen ergänzen.

Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung sind einkommensabhängig und passen sich dadurch immer den finanziellen Möglichkeiten der Kassenmitglieder an. Die Prämie der PKV bemisst sich mitunter anhand der gewählten Leistungen.

Für Arbeitnehmer sieht das Gesetz bei Arbeitsunfähigkeit eine Lohnfortzahlung von sechs Wochen vor, anschließend muss der Arbeitgeber nicht mehr leisten. Angestellte ab dem 43. Krankheitstag und Selbstständige, sofern vereinbart, erhalten von den Krankenversicherern eine Ausgleichszahlung in Form des Krankentagegelds.

Rehabilitationsmaßnahmen dienen dazu, Versicherte nach langer Krankheit oder bei körperlichen oder geistigen Einschränkungen wieder bestmöglich in das berufliche und gesellschaftliche Leben zu integrieren. Krankenversicherer übernehmen oder beteiligen sich an den Kosten für Rehaaufenthalte und Kuren, Physio- und Psychotherapie sowie für Hilfsmittel und Maßnahmen, die eine Wiedereingliederung zum Ziel haben.

Junger Mann weist auf Vorteile einer Versicherung hin

Nachteile einer Krankenversicherung im Überblick

Junger Mann ärgert sich über die Nachteile einer Versicherung

Sowohl bei der gesetzlichen als auch bei der privaten Krankenversicherung kann es im Leistungsfall zu Versorgungslücken kommen. So werden beispielsweise Naturheilverfahren nicht oder nur begrenzt übernommen und Versicherte müssen bei Zahnersatz mit einem hohen Eigenanteil rechnen.

Bei Medikamenten, Kuren, Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen müssen die Versicherten eine Zuzahlung leisten. Davon sind vor allem gesetzlich Versicherte betroffen.

Die Krankenhauswahl bei gesetzlich Versicherten ist auf die nächstgelegenen Kliniken beschränkt. Privatversicherte müssen in ihrem Tarif den Zusatz „Freie Krankenhauswahl“ vereinbart haben.

Krankenkassenmitglieder sind nach einem Kassenwechsel für mindestens 18 Monate an ihren Anbieter gebunden. Bei Privatpatienten kann es beim Wechsel ihres Versicherers aufgrund der Altersrückstellungen und Gesundheitsprüfung zu erheblichen Nachteilen kommen.

Aufgaben und Pflichten der Krankenversicherung

Krankenversicherungen sind dafür da, ärztliche und medizinische Behandlungen von Versicherten teilweise oder komplett zu finanzieren. Die Krankenversicherung ist in Deutschland Teil der Sozialversicherung und läuft über die Krankenkassen.

Da die Krankenversicherung in Deutschland eine Pflichtversicherung ist, muss jeder über eine derartige Versicherung verfügen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Krankenversicherung wählen.

Angehörige von Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und von Ländern, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein Abkommen über die soziale Sicherheit unterzeichnet hat, können bei der Krankenversicherung ihres Heimatlandes versichert bleiben. Der Leistungsumfang der Versicherung kann jedoch im Vergleich zu Deutschland von Land zu Land sehr unterschiedlich sein, so dass Sie eventuell einen Eigenbeitrag leisten oder eine Zusatzversicherung abschließen müssen.

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Bevölkerungsverteilung zwischen GKV und PKV

In dem nachfolgenden Diagramm sehen Sie die Bevölkerungsverteilung aus 2018 zwischen GKV und PKV in Deutschland.

GKV:
Mio
PKV:
Mio

Gesetzlich oder privat: Wer kann wählen?

Etwa 87 Prozent der Deutschen waren 2018 gesetzlich krankenversichert (Quelle: www.vdek.com) . Das bedeutet, 13 Prozent der Privatversicherten konnten selbst entscheiden, ob sie Mitglied einer Krankenkasse sind oder einer PKV beitreten. Doch wer kann überhaupt zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen?

Versicherungspflicht in Deutschland

In Deutschland besteht seit 2009 die allgemeine Versicherungspflicht. Angestellte, Auszubildende und Praktikanten, Rentner und Arbeitslose sind verpflichtet, Mitglied einer Krankenkasse zu sein. Manche Personen sind allerdings von der Versicherungspflicht befreit. Das bedeutet nicht, dass sie keine Absicherung im Krankheitsfall benötigen, sondern zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen können.

Wer ist von der Versicherungspflicht befreit?

Unter § 6 des Sozialgesetzbuch wird geregelt, welche Personen von der Versicherungspflicht befreit sind und welche Voraussetzungen für die PKV erfüllt werden müssen:

Arbeitnehmer Arbeitnehmer sind von der Versicherungspflicht befreit, wenn ihr Einkommen für mindestens 12 Monate über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. 2021 beträgt die Versicherungspflichtgrenze 64.350 Euro im Jahr.
Selbstständige und Freiberuflicher Selbstständig Tätige sind mit der Aufnahme ihrer Selbstständigkeit von der Versicherungspflicht befreit, unabhängig von ihrem Einkommen. Personen mit einem Nebenjob an Angestellte sind nur befreit, wenn die Selbstständige ihren Hauptberuf darstellt.
Rentner Rentner, die während ihres Berufslebens privat krankenversichert waren, sind im Regelfall auch bei Ruhegeldbezug von der Versicherungspflicht befreit.
Beamte Für Beamte besteht keine Versicherungspflicht, da sie Beihilfe von ihrem Dienstherrn erhalten.
Studenten Studierende haben die Möglichkeit, mit der Aufnahme ihres Studiums einen Antrag auf Versicherungspflichtbefreiung zu stellen.

Von der Versicherungspflicht befreit zu sein bedeutet nicht, sich privat versichern zu müssen. Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Selbstständige und Beamte können zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen. Sie dürfen als freiwillig versichertes Mitglied Teil der GKV bleiben.

Organisationsstruktur der Krankenversicherungen

Die Krankenkassen in Deutschland führen ihre Aufgaben unter staatlicher Aufsicht selbständig durch. Als Selbstverwaltungskörperschaften des öffentlichen Rechts haben sie entsprechende Rechten, aber auch Pflichten. So gibt es für das Aufstellen des Haushaltsplans und das Wählen des Vorstands einen Verwaltungsrat. Der Vorstand hat die Oberhand über die Versicherungsgeschäfte und stellt das Leitungsorgan jeder Krankenkasse dar.

Welche Unterlagen sind für den Abschluss einer Krankenversicherung erforderlich?

Um einen Vertrag mit einer Versicherungsgesellschaft abzuschließen, müssen Sie die folgenden Dokumente bei sich haben:

  • einen gültigen Personalausweis
  • Geburtsurkunde (od. Registrierungsdokument)
  • einen Arbeitsvertrag oder ein Dokument, das die Erklärung über die Ausübung einer Erwerbstätigkeit bescheinigt.
  • Deutsches Bankkonto

Leistungen der deutschen Krankenversicherung

Die deutsche Versicherung deckt sowohl Arztbesuche als auch Behandlungsformen (z.B. Physiotherapie, Massagen) ab. Einige Medikamente werden ebenfalls erstattet. Darüber hinaus sollten Sie im Falle einer längeren Krankheit auch Anspruch auf das so genannte “Krankengeld” haben. In den ersten sechs Wochen der Erkrankung zahlt der Arbeitgeber weiterhin Löhne. Nach diesem Zeitraum übernimmt die Krankenkasse die Verpflichtungen des Arbeitgebers und zahlt 70 Prozent des aktuellen Gehalts.

Die Geschichte der deutschen Krankenversicherung

1883 erließ Reichskanzler Otto von Bismarck das "Gesetz betreffend der Krankenversicherung der Arbeiter". Damit legte er die Grundsteine für unsere heutige Krankenversicherung. Denn Mitarbeiter von gewerblichen und handwerklichen Betrieben sowie Industriearbeiten waren von nun an zu einer Absicherung des Krankheitsrisikos verpflichtet. Zuvor war dies nur wenigen Menschen vorbehalten, obgleich schon im Mittelalter erste Strukturen von Krankenversicherungen innerhalb der Zünfte und in Klöstern ersichtlich waren. Zunftmitglieder wurden durch die Beiträge anderer Mitglieder gestützt und die Gesundheitsversorgung von Nonnen war durch Spenden sichergestellt.

Mit der Zeit entwickelten sich zunehmend mehr Betriebskrankenkassen und örtliche Krankenkassen. Daraus resultierte auch die erste private Krankenversicherung: 1843 gründeten Mitarbeiter einer Tabakfabrik die „uniVersa“. Wenige Jahre später folgten „Hanseatische Krankenversicherung“ und „HanseMerkur Krankenversicherung“. Anfang des 20. Jahrhunderts wurden etliche weitere Krankenversicherer gegründet, viele davon gibt es auch heute noch.

Am 01. Januar 2009 wurde in Deutschland die allgemeine Versicherungspflicht eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt muss jeder Bundesbürger, unabhängig von seiner beruflichen Stellung, eine Krankenversicherung vorweisen.

Rückgang der Krankenkassen

Bis 1970 wurden in Deutschland 1.815 Krankenkassen gegründet. Aufgrund von Fusionen und den steigenden Gesundheitskosten ging die Zahl der Kassen jedoch stetig zurück. Zum 01. Januar 2018 waren es noch lediglich 110 gesetzliche Krankenversicherer.

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